11. November 2025
 
 

Schwyzer Behördenspruch:

 

"Wir hätten gerne besser informiert."

 

Wobei Schwyzer Behörden und ihr Sprachrohr "Bote der Urschweiz" die Wahrheit mehr fürchten als Motten das Licht.

 

Wohl ein einmaliger Fall in der Schweiz – Schwyzer Behördenspruch: "Wir hätten gerne besser informiert"

Stationen:

  • 1998: Die älteste Schwester will aus der Erbengemeinschaft Alte Brauerei Schwyz austreten und ausbezahlt werden. 
  • Es folgt die Anweisung einer amtlichen Schätzung. 
  • Die amtliche Falschschätzung wird durch den damaligen kantonalen Liegenschaftsschätzer Werner Betschart (Niedermatt 46, 6424 Lauerz, Tel. 041 811 51 03) vorgenommen. Der Ertragswert ist falsch und entspricht nicht der Realität. Nicht einmal das Erbauungsjahr des Gebäudes ist in der amtlichen Schätzung korrekt. (Jahre später ist Werner Betschart für die Schwyzer Steuerverwaltung zum Glück nicht mehr tätig.)
  • Das behördentreue Schwyzer Verwaltungsgericht beurteilt den falschen Anrechnungswert als "korrekt". (Hinweis: Die kantonale Falschschätzung liegt über Fr. 600'000.-- über der  detailliert ausgewiesenen Berechnung von Architekt Ivan Marty, Schwyz.)
  • Mutter Rosa Beeler-Betschart ist gesundheitlich massiv angeschlagen. Sie findet den kantonalen Schätzungswert ebenfalls zu hoch und fragt Peter Beeler-Scheidegger (Sonnhaldenstrasse 8, 8142 Uitikon Waldegg ZH, Tel. 044 493 40 41) telefonisch an, ob man Urs Beeler nicht einen tragbaren Übernahmepreis  ermöglichen solle. Peter Beeler-Scheidegger lehnt ab.
  • Bei der Alten Brauerei Schwyz handelt es sich um das Lebenswerk von Vater Peter Beeler-Betschart, Rosa Beeler-Betschart und Margrit Betschart. Dieses soll erhalten und bewahrt bleiben. Das ist die Grundhaltung von Urs Beeler.
  • Urs Beeler ist von Anfang an klar, dass es unter den gegebenen Umständen (bestätigte Falschschätzung durch das VG) sehr schwierig werden wird, die Alte Brauerei zu halten. Aber es wäre feige, das Lebenswerk der Eltern nicht zu erhalten zu versuchen.
  • Will Urs Beeler sein Büro und seine Wohnung nicht verlieren, ist er gezwungen, mit aus der damaligen Mythen-Post erwirtschafteten Mitteln von über Fr. 300'000.-- und einem Hypothekarkredit die Liegenschaft zu erwerben und die Mitglieder der  Erbengemeinschaft auszuzahlen.
  • Für den fragwürdigen Erbteilungsvertrag soll Rechtsanwalt Dr. jur. Beat Schelbert, Reichsstrasse 19, 6430 Schwyz, (privat: St. Martinstrasse 38, 6430 Schwyz, Tel. 041 811 30 63) von der damaligen Erbengemeinschaft über Fr. 40'000.-- kassiert haben. Von diesem "grossartige Schwyzer Anwalt" ("Lächeli-Schelbert") wird man später, als es um den Erhalt und die Sicherung der Alten Brauerei geht, nichts mehr hören. Kurz: Ein Anwalt, dem es in erster Linie um sein eigenes Wohlergehen geht, weniger das des Klienten. 
  • Die Schwyzer Kantonalbank (SKB-Vizedirektor Paul Schelbert, Hinterer Steisteg 6, 6430 Schwyz, Tel. 041 811 75 88), ist bereit, die Liegenschaft zu finanzieren; auf den späteren innovativen Vorschlag, MCS-gerechte Wohnungen umzusetzen (Inserat in der Zeitschrift "Natürlich") geht sie nicht ein, sondern verlangt 5% Zins, am Ende der Auseinandersetzung sogar 10% Schuldbriefzinsen. (Dieselbe Schwyzer Kantonalbank wird Walter Fässler mit rekordtiefen Hypothekarzinsen belohnen. – Später wird es auch noch eine "Innovationsstiftung der Schwyzer Kantonalbank" geben.)  
  • Hier wird von Lesern der Vorschlag kommen, man hätte ja das Objekt durch eine andere Bank und durch günstigere Zinsen finanzieren können. Das Problem: Durch den kantonalen Falschschätzer Werner Betschart, Lauerz, und die systemtreue Falsch-Bestätigung des Verwaltungsgerichts des Kt. Schwyz wurde die Liegenschaft zu hoch bewertet. Die Migros Bank war bereit, 1 Mio. zu finanzieren, was aber nicht reichte. Die Raiffeisenbank Waldstätte (Damian Schmid) lehnte eine Finanzierung unter diesen Gegebenheiten ebenfalls ab.
  • Für vermögende Leute wäre es Peanuts gewesen, etwas mehr als 1,2 Mio. in der Alten Brauerei zinslos für eine gewisse Zeit zu parkieren (sie hätten ja eine Sicherheit gehabt!) und Zeit zu geben. Niemand unter den angefragten Schweizer Milliardären und Millionären war dazu aber bereit. Unvergesslich ein Telefongespräch mit Frau Ebner (Ehefrau von Martin Ebner, BZ Bank). Ein ehemaliger Landammann und Millionär, den Beeler im Frühling 1992 mit der Mythen-Post im Wahlkampf unterstützt hatte, war ebenfalls nicht bereit. Mentalitäten. Details in Buchform.
  • Selbstverständlich wäre eine Rettung der Alten Brauerei in der letzten Minute noch möglich gewesen. Urs Beeler fragte den "Bruder" und die zwei Schwestern schriftlich an, ob sie bereit wären, das erhaltene Geld aus der Erbteilung wieder in die Liegenschaft zu investieren und damit die von der SKB und ihrem Klienten Walter Fässler angestrebte Zwangsverwertung zu vereiteln. Von den Geschwistern kam keine Reaktion. (Stichwort: Dr. Gansers "Menschheitsfamilie"). 
  • Das System: Wenn es noch möglich wäre, eine Situation zu retten, hilft man nicht. Hinterher wird dann geheuchelt (psychiatrische "Hilfe", "Lebensrettung" etc.) und über 1 Mio. Franken draufgelegt! Aber das System wird noch mehr drauflegen – das hält mich am Leben und dafür sorge ich!    
  • Strategie der SKB: Sie will die Alte Brauerei dem Nachbarn Walter Fässler, Heizung/Sanitär, Grundstrasse 7, Schwyz, Tel. 041 811 22 70, zuschieben. Dieser ist jedoch nicht bereit, den durch das Schwyzer Verwaltungsgericht bestätigten Schätzungspreis von Fr. 1,602 Mio. zu bezahlen, sondern weniger als 1 Mio. Franken.
  • Wie kann man den Wert der Alten Brauerei künstlich senken? Walter Fässler realisiert vis-à-vis sein Immobilienprojekt "Drei Königen Schwyz". Der bevorstehende Abriss von Nachbargebäuden, der Baulärm usw. machen die Alte Brauerei als Mietobjekt äusserst unattraktiv.
  • Die Rechnung für Walter Fässler geht auf. Obwohl sämtliche Mietzinseinnahmen von Urs Beeler stets zur Zahlung von Hypothekarzinsen und Amortisation verwendet wurden (und nichts für andere Zwecke abgezweigt), kündigt die Direktion der Schwyzer Kantonalbank den Hypothekarkredit und stellt später das Verwertungsbegehren für die Liegenschaft Alte Brauerei Schwyz. Auf den Vorschlag, das erste MCS-Wohnprojekt der Schweiz zu realisieren, geht sie nicht ein. 
  • Ein Glücksfall für Walter Fässler: Aufgrund des rücksichtslosen Verhaltens der (damaligen) Direktion der Schwyzer Kantonalbank kann er die Liegenschaft Fr. 242'000.-- unter dem kantonalen Schätzungspreis ersteigern. Was für Walter Fässler ein Gewinn von rund ¼ Mio. ist, bedeutet für Urs Beeler ein Verlust von über Fr. 300'000.--.
  • Trotz einem Erbteilverlust von mehr als ¼ Mio. Franken flattert Urs Beeler zusätzlich noch eine Rechnung von über Fr. 100'000.-- "Liegenschaftsgewinnsteuer" ins Haus. 
  • Urs Beeler will dieses Los nicht akzeptieren und macht Fässler den Vorschlag, die Alte Brauerei zurückzugeben (eine Finanzierung über eine neu geschaffene juristische Person – vgl. nachfolgende Gründung des Vereins MCS-Haus – wäre möglich gewesen!).
  • Fässler will jedoch auf sein durch die (unnötige) SKB-Zwangsverwertung – die eiserne Kreditlimite von 80% war nicht überschritten – erhaltenes "Geschenk" nicht verzichten und lehnt eine Rückgabe kategorisch ab (Zitat U.B: "Menschliches Verhalten ist immer eine Charakterfrage.") Urs Beeler startet mit der "Besetzung" seines Elternhauses Alte Brauerei Schwyz, in dem er bereits fast 40 Jahre lebte.
  • Zwischenbemerkung: Urs Beeler schuldet der Schwyzer Kantonalbank seit über 20 Jahren keinen Franken!
  • Hausbesetzung: Sämtliche Zugänge werden verbarrikadiert. Die Versorgung mit Nahrungsmitteln usw. erfolgt durch Herrn Remo Palucci, Gardi 6, 6423 Seewen/SZ, Tel. 041 810 17 57, Handy 079 447 07 87. (Zeitsprung: Am 9. März 2005 wird ihm von einem Polizeibeamten willkürlich der Autoschlüssel weggenommen. Offenbar befürchtete die Schwyzer Gestapo, er könnte die menschenrechtswidrige Verhaftung von Urs Beeler vereiteln.)
  • Urs Beeler stellte ab dem September 2004 bei der Gemeinde Anträge betreffend einem MCS-gerechten Ersatzwohnraum und einen Lagerraum (zum Einlagern von Möbeln, Akten usw.). Die Sozialberaterin der Gemeinde Schwyz unterbreitete Wohnungsangebote aus anderen Kantonen (E-Mails mit Anhängen aus Beweismaterial vorhanden). Man wollte das "Problem Beeler" abschieben... 
  • Gleichzeitig war man von der Seite der Gemeinde Schwyz offenbar nicht unglücklich darüber, dass Urs Beeler die Alte Brauerei besetzt hatte. Denn dadurch konnte man Wohngeld einsparen. Finanziert wurde lediglich der Lebensbedarf.
  • Noch ein Einschub betreffend MCS: Alles, was Schwyzer Behörden selber nicht kennen und befragte "medizinische Fachleute" (à la Dr. Gregor Lacher), ist "psychisch". Man hat a) keine Ahnung und ist b) negativ gesinnt. So die herrschende Mentalität.
    Das Schwyzer Verwaltungsgericht wird später (um den menschenrechtswidrigen fürsorgerischen Freiheitsentzug [FFE] zu rechtfertigen) behaupten, Urs Beeler hätte sich einer psychiatrischen Untersuchung verweigert. Wurde er jemals diesbezüglich angefragt? Natürlich nicht!
    Kurz: Der Schwyzer Justiz- und Behördenfilz schafft „juristisch passende Verhältnisse“ über die er anschliessend nach eigenem Gutdünken – d.h. willkürlich – urteilen kann. 
  • Damit die Situation eskalieren konnte, war es notwendig, dass die Gemeinde Schwyz weder einen Ersatzwohnraum noch Lagerraum zur Verfügung stellte. Denn wie hätte man behördlich unter normalen Umständen einen FFE und das Aufbieten der Polizei-Sondereinheit Luchs noch rechtfertigen können? Nein, eine Schwyzer Behörde darf sich nicht vernünftig oder gar menschlich verhalten; sie muss sich so (falsch) anstellen, dass andere Institutionen (Polizei, Psychiatrie etc.) ihre Legitimation erhalten. Man könnte es als "behördliches Selbstversorgungsprinzip" bezeichnen. Wobei dieses nicht nur typisch ist für Behörden. Das moderne Schwyzer Architektur- und Bauwesen arbeitet ebenfalls nach einem Selbstversorgungsprinzip, indem neu erstellte Schulhäuser, Dreifachturnhallen etc. nach 10 Jahren auf Kosten des Steuerzahlers bereits "saniert" werden müssen. Dies zu kritisieren gilt als "gewerbefeindlich" und ist daher in Schwyz tabu.  
  • Winter 2004/2005: Um Urs Beeler zu zermürben, lässt Walter Fässler extra die Heizung der Alten Brauerei (die über einen äusseren Zugang angrenzend zum "Rossgaden" erreichbar ist) abgestellt. Fässlers Plan geht nicht auf: Beeler hält der eisigen Kälte stand!
  • EBS-Druck: Auf Drängen Fässlers versucht das Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz (EBS), Beeler unter Druck zu setzen, indem es die Stromabstellung androht. Um die Energieversorgung (Waschmaschine, Licht etc.) über den Winter zu sichern, droht Beeler dem EBS „Selbstmord“ an. Die einzige Alternative dazu wäre eine vorzeitige Kapitulation gewesen. Für Walter Fässler und das korrupte, heuchlerische und bodenlos verlogene Schwyzer Behördensystem (das trotz zahlreicher Anträge nie eine Wohnalternative anbot) war dieses Verhalten selbstverständlich ein regelrechter "Glücksfall". Denn dadurch hatte man endlich gegen Urs Beeler etwas in der Hand!
  • Dankbar und glücklich konnte Fässlers Rechtsanwalt, lic. jur. Theo Kuny, Bergstrasse 10, 6410 Goldau, Tel. 041 855 34 02, nun diese Sache "juristisch richtig", d.h.  im Interesse seines Klienten aufgleisen und an das Bezirksamt Schwyz sowie die korrupte Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz unter der Leitung von Rechtsanwalt lic. jur. Othmar Suter weiterleiten.
  • Von der verlogenen Schwyzer Vormundschaftsbehörde wird ein FFE (fürsorgerischer Freiheitsentzug) erfunden – ja man darf sagen: erschwindelt.
    Bei einem "normalen FFE" wäre Urs Beeler umgehend wieder auf freiem Fuss gewesen. Dies wollte die Behörde unter allen Umständen verhindern. Um ihn länger aus dem Verkehr ziehen zu können, griff man tiefer in die behördliche Trickkiste. Die Lösung hiess behördlicher FFE. Wie dieser von Bezirksarzt Dr. med. Gregor Lacher, Hinterer Steisteg 19, 6430 Schwyz, Tel. 041 813 12 22, von A-Z fingiert wurde, kann auf der Website anhand von Original-Dokumenten nachgelesen werden.
  • Der von der Schuhsohle bis zur Halskrause korrupte Schwyzer Bezirksarzt erfindet für den FFE eine „wahnhafte Störung“ – ohne den „Patienten“ je gesehen zu haben! (Positiv: Der Rechtsdienst des Regierungsrates des Kantons Schwyz wird später für den nicht gerade freundschaftlichen Umgangston von Urs Beeler gegenüber dem korrupten Schwyzer Bezirksarzt Verständnis zeigen.)
  • Enttäuschung für „Bote“-Leser: Grosse Enttäuschung für frustrierte, negativ eingestellte und von A-Z manipulierte "Bote-der-Urschweiz"-Leser: Die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil (PKO) diagnostiziert bei Urs Beeler keine wahnhafte Störung. Das entsprechende psychiatrische Beweisdokument wird – nicht zuletzt als Ohrfeige für die verblödete, heuchlerische und komplett rückgratlose "Bote"-Redaktion – ebenfalls noch im Internet veröffentlicht.      
  • Jeder anständige Arzt würde sich von einer gefälschten Diagnose (freies Erfinden einer medizinischen Diagnose gemäss Wunsch einer Behörde!) distanzieren. Nicht jedoch der korrupte Schwyzer Bezirksarzt Dr. med. Gregor Lacher: Er lässt sich seine Ferndiagnose bzw. medizinische Gefälligkeitsleistung sogar noch mit Fr. 776.10 von der CSS Krankenkasse honorieren!
  • Dr. med. Gregor Lacher verzichtet seit Jahren auf eine Klage wegen „Ehrverletzung“, weil ihm eine Bezeichnung als "medizinische Niete" oder "korrupter Schwyzer Bezirksarzt" offensichtlich wesentlich lieber ist als eine saubere juristische Aufarbeitung seines Falls und Publizität (vgl. "das Schweigen des 'Boten'". Dazu noch eine Ergänzung: Die geografische Entfernung von Dr. med. Gregor Lacher, Hinterer Steisteg 19, 6430 Schwyz zu "Bote"-Herausgeber Dr. oec. Hugo Triner, Neulücken 21, 6430 Schwyz, beträgt gemäss Google Maps 76 m).
  • Urs Beelers Meinung über die Involvierten, die den FFE fingiert haben: "Charakterlicher Abschaum!"
  • Am 9. März 2005 wird die Alte Brauerei von der Schwyzer Gestapo, d.h. Vermummten der Polizei-Sondereinheit Luchs mit Pistolen im Anschlag, kugelsicheren Westen, Sturmhauben usw. gestürmt und Urs Beeler festgenommen.
  • Der Einsatz der Polizei-Sondereinheit Luchs (juristisch arrangiert von Fässlers Anwalt Theo Kuny, umgesetzt vom unseligen Bezirksamt Schwyz, das bereits durch haarsträubende Strafanträge in den beiden KMF-Prozessen sowie als Fürsprecherin der Steffisburger Waschmittelfirma Held glänzte) ist separat geschildert. Man darf gespannt sein, welches Urteil Untersuchungsrichter Arthur Kälin einst im Jenseits für seine grandiose Bezirksamt-Schwyz-Rechtsprechung zu erwarten hat. "Grandios" ist hier ironisch gemeint.)
  • "Bote"-Trash-Journalist Geri Holdener (Schwyzerfilz-typisch als Lokal-Sensationsreporter offensichtlich wohlwollend integriert in der Sache) macht aus dem menschenrechtswidrigen, fingierten FFE (auf Wunsch von Walter Fässler) eine dem Sprachrohr des Schwyzer Polit- und Behördenfilzes "Bote der Urschweiz" passende Story, dass Urs Beeler "Hilfe" erhalte. Das entspricht in der Logik den Lügen anderer Trash-Journalisten, die behaupten, die USA würde mit Bomben Frieden auf der Welt schaffen, z.B. mit "Iraqi freedom". 
  • Systematische Widersprüche: Nichts funktioniert in Schwyz so gut wie der Schwyzer Filz. Aber es gibt Widersprüche in der Sache, die nicht nur Prof. Dr. Christian Rieck (Spieltheorie), sondern vor allem dem bekannten Zürcher Strafverteidiger Dr. jur., Dr. h.c. Lorenz Erni auffallen würden:
    1. Bezirksamt Schwyz: Es setzt die Anti-Terroreinheit Luchs ein. (man rechnet nach heuchlerischer Behörden-Logik "mit dem Schlimmsten").
    2. Schwyzer Vormundschaftsbehörde und Dr. med. Gregor Lacher: Sie favorisieren im Gegensatz zum Bezirksamt Schwyz und zur Kantonspolizei Schwyz keine Gewalt, sondern eine "Geisteskrankheit" bzw. eine extra von Dr. Lacher via Ferndiagnose diagnostizierte "wahnhafte Störung".
    3. "Bote"-Trashjournalist Geri Holdener interessiert die Wahrheit so wenig wie das Bezirksamt Schwyz, die Kantonspolizei Schwyz, die Schwyzer Vormundschaftsbehörde oder Dr. Lacher. Seine Intention ist, den frustrierten "Bote-der-Urschweiz"-Lesern eine süffige Story, mehr: einen Orgasmus zu vermitteln, dies verbunden mit einem unterschwelligen journalistischen Lob an die involvierten Behörden für ihr vermeintlich "verantwortungsvolles und richtiges Handeln, das Schlimmste verhindert zu haben" (die involvierten Behörden sind Kunden des "Boten" sowie der Druckerei Triner): Urs Beeler erhält "Hilfe". Damit hat Holdener journalistisch die grösste Heuchelei seit der Gründung des "Boten" im Jahre 1858 vollbracht!
    4. Als Sahnehäubchen folgt das Schwyzer Verwaltungs(schutz)gericht mit Präsident lic. jur. Werner Bruhin (CVP), der zusammen mit seinem Gerichtsschreiber lic. jur. Achilles Humbel (CVP) das Ganze juristisch in die "richtige Bahn" lenken muss, um Schaden von der Vormundschaftsbehörde Schwyz (Othmar Suter, CVP) und Bezirksarzt Dr. Lacher (CVP) abzuwenden. Schwyzer Justiz-Sumpf.  
  • Kurz: Eine "Hammer-Story" für die Sendung DOK auf SRF!          
  • Der Einsatz der Polizei-Sondereinheit Luchs resp. der menschenrechtswidrige behördliche FFE erweist sich für Peter Beeler-Scheidegger als "Glücksfall. Die von Walter Fässler bzw. behördlich erzeugten Umstände erlauben es ihm unbehelligt eine nicht ersetzbare Antiquitätensammlung (von Vater Peter Beeler-Betschart) im Wert von mehreren zehntausend Franken unbehelligt aus der Wohnung von Urs Beeler bzw. der früheren Wohnung der Eltern zu entwenden.
  • Peter Beeler-Scheidegger (Bruder Arschloch), Uitikon, weiss, dass er schnell handeln muss, da der gegen Urs Beeler menschenrechtswidrig erlassene FFE irgendwann vom Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz aufgehoben wird. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion unter  Mitwirkung des Schwyzer Kantonalbank Bekannten B.H. (Jg. 1943) lässt er die Antiquitäten in ein Aktionshaus bringen und dort versteigern! (Daraus ergeben sich interessante Rechtsfragen: Wer gab das O.K. für die Versteigerung? Wer bekam Geld? Wo sind Einzelstücke hingekommen? – "20 Jahre ist es gut gegangen. Das heimliche Wegbringen der Antiquitäten der Alten Brauerei konnte verschwiegen werden. Und jetzt das..."
  • Weshalb konnten Sie bis heute im "Boten der Urschweiz" über diese Aktion nichts lesen bzw. erfahren? Weil Peter Beeler-Scheidegger (Jg. 49) mit "Bote"-Verleger Dr. Hugo Triner (Jg. 49) seit der gemeinsamen Schulzeit befreundet ist. 
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    Dr. Daniele Ganser: "Seid mutig!"

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  • Vorstellung: Stellen Sie sich vor, Sie werden via fingiertem FFE in Handschellen von der Polizei in die Psychiatrie gebracht und dort Tage festgehalten. In dieser Zeit entwendet Ihr Bruder Kunstgegenstände von unersetzbarem Wert aus Ihrer Wohnung. Tiefer kann man charakterlich nicht sinken.
    Dr. Lacher im Kontrast dazu in seiner Forderung an die Psychiatrische Klinik Oberwil betreffend des Zwangseingewiesenen: "Abklärung des Gewaltpotentials." 
    Ich verweise hier auf meine Aussage gegenüber dem Verwaltungsgericht des Kt. Schwyz vor 20 Jahren: "Die Feder ist stärker als das Schwert." 
  • Die grösste Angst der Beteiligten: Es gibt etwas, wovor sich die Involvierten in Zukunft viel stärker fürchten müssen als vor Gewalt und es ist das, was sie am meisten fürchten: Das Aufdecken und Dokumentieren der Wahrheit.
  • Bezüglich der Aufhebung des FFE entscheidet das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz in der Art, dass keine Staatshaftung (finanzielle Entschädigung zu Gunsten von Urs Beeler) zum Zuge kommen konnte. Ein "VGP-Bruhin Klassiker" Damit erwies sich dieses Gericht seinem Namen "Schwyzer Verwaltungsschutzgericht" einmal mehr alle Ehre.
    Letztlich richtet sich ein Gericht durch seine Urteile selbst.
  • Abschiebungsversuch: Nichts ist vergessen, auch nicht der Abschiebungsversuch von Othmar Suter, diesmal in der Funktion als unfähiger und überforderter Schwyzer Fürsorgepräsident, in die Schmuddelnotwohnung der Gemeinde Schwyz beim "Kristall" in Seewen. Sich auf der einen Seite medial ("Bote der Urschweiz" = das Sprachrohr des Schwyzer Polit- und Behördenfilzes) als behördliche "Lebensretter" in Szene zu setzen und parallel den hochgradig MCS-Betroffenen in eine Schadstoffwohnung abzuschieben bzw. in die Obdachlosigkeit zu treiben, entlarvt die komplette Scheinheiligkeit und Falschheit. Aber passt exakt zur Mentalität zahlreicher anderer CVP-Mitglieder der Gemeinde Schwyz.
  • „Erbärmlicher Behördensumpf:“ Rechtsanwalt lic. jur. Othmar Suter zeichnete sich nicht nur als Vormundschaftspräsident durch menschlich verachtenswertes Verhalten aus, sondern auch als überforderter, negativ gesinnter Fürsorgepräsident der Gemeinde Schwyz. Dies kann auf der Website anhand von Original-Dokumenten bereits detailliert nachgelesen werden, ebenso die von Suter zahlreich verlorenen Verfahren. (Hinweis: Die Website ist noch nicht fertig. Es werden weiter Lücken der vergangenen Jahre mit Dokumenten gefüllt.)
    Schwyz-typisch stieg Suter trotz (oder gerade wegen?) all seiner Verfehlungen und Schwächen Jahre später bis zur Position des Gemeindevizepräsidenten auf. Was für ein erbärmlicher, verabscheuungswürdiger Schwyzer Behördensumpf! Aber er entspricht haargenau "Schwyzer Mentalität." Denn es ist das unmündige, dumme Schwyzer Stimmvolk, das solche charakterlichen Pfeifen wählt!
  • "Hotel-Urs": Weil die Schwyzer Behörden es nicht schafften (oder besser: nicht schaffen wollten), den gesundheitlichen Erfordernissen von Urs Beeler entsprechenden Wohnraum zu beschaffen, war dieser gezwungen, sich nach seiner Freilassung in einem Hotel in Brunnen einzuquartieren (nicht wegen einem persönlichen Bedürfnis, sondern aus der Not heraus!). Daraus machten dann die zweitdümmste Zeitung der Schweiz, der "Bote der Urschweiz", zusammen mit der dümmsten Zeitung der Schweiz, dem "Blick", die berühmte  "Hotel-Urs"-Story.
  • Aus Fr. 3'000.-- Hotelkosten pro Monat fabrizierte die regionale und nationale Dumm-Presse künstlich einen (nicht vorhandenen) angeblichen Entrüstungssturm. Über Fr 8'000.-- "Hotelkosten" in der PKO durch einen behördlich fingierten FFE interessierte dieselben Mainstream-Dumpfbacken-Journalisten hingegen nicht.
  • Frage an die abgrundtief dummen Leser des "Blick" und des "Boten der Urschweiz": Wer profitierte finanziell von Fr. 3'000.-- Hotelkosten: Der Hotelier/Vermieter oder der Sozialhilfeempfänger (dem die Wohnkosten sozialhilferechtlich als Schulden angerechnet werden)?
  • 2007: Neuauflage von „Das gefrorene Herz“: Im Sommer 2007 folgte eine Neuaufführung des "gefrorenen Herz", ein juristischer Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Schwyz und Ingenbohl, wer künftig finanziell für "Hotel-Urs" aufzukommen hat.
  • An die einfältigen, dummen Leser des "Boten" und des "Blick": Reklamiert bei der korrupten Schwyzer Kantonalbank! Letztere hat Urs Beeler mittellos gemacht. Das erste MCS-Wohnprojekt in der Alten Brauerei Schwyz hätte genügend Geld zur Existenzsicherung abgeworfen!   
  • Es folgten die Jahre mit der Fürsorgebehörde Ingenbohl und Martina Joller, "Fürsorgepräsidentin des Grauens". Auch hier sind die Rechtsfälle und die Fehlleistungen besagter Behörde ausführlich dokumentiert.
  • Kurzzeitig beschäftigte die Fürsorgebehörde Ingenbohl fähige und menschliche Mitarbeiter (Mauchle, Haas), die jedoch leider relativ schnell wieder ihre Stelle wechselten. (Offenbar waren sie zu gut und zu menschlich für Ingenbohl.)
  • Übrig blieb Abteilungsleiter Soziales Patrick Schertenleib, der die politisch gewünschte Sozialpolitik der Gemeinde Ingenbohl umsetzte: Heuchelei, Leerläufe, Wohngeldkürzungen, Verweigerung von situationsbedingten Leistungen, endlose Schikanen usw.
  • Schertenleib war jedoch mit der Zeit überfordert und es wird um das Jahr 2010 herum Oberst a.D. und Rechtsanwalt lic. jur. Alois Kessler engagiert. Filz und Vetternwirtschaft pur. Kessler macht aus seinem Mandat als "Honorar-Anwalt der Gemeinde Ingenbohl" eine höchst lukrative Einnahmequelle für sich selbst. Selbstverständlich wird das Ganze vom "Boten der Urschweiz", dem Sprachrohr des Schwyzer Polit- und Behördenfilzes (Wiederholung, da es nicht genug betont werden kann!), totgeschwiegen. Kessler verfasst in den Folgejahren im Streit mit "Hotel-Urs" über 500 Seiten (!) und wendet nach dem Motto "Im Krieg ist alles erlaubt" so ziemlich alles an, was einem als Anwalt in den Sinn kommen kann. Das Ganze wird letztlich quasi zu einem Charakterbild Kesslers. Setzt man für jede von Kessler verfasste Seite einen Honoraransatz von Fr. 200.- ein, so ergibt dies eine Gesamtsumme von über Fr 100'000.--, die er "Hotel-Urs" zu "verdanken" hat.
    Trotz z.T. grossem politischen Wohlwollen der Schwyzer Justiz (Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin und Rechtsanwalt Alois Kessler sind fast Jahrgänger und beide Mitglied der Christlichen Volkspartei) kommt jedoch nicht jedes Verfahren zu Kesslers Gunsten heraus. Teilweise resultieren aus den Rechtsstreitigkeiten geradezu köstliche Episoden mit dem eloquenten Ingenbohler Honorar-Anwalt. (Kessler wäre wohl besser Schauspieler – Selbstdarsteller – geworden als Anwalt.)
  • Suter & Kessler: Sowohl der oben genannte (Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsident) lic. jur. Othmar Suter wie sein Berufskollege (Honorar-Anwalt) lic. jur. Alois Kessler haben beide ausgeprägte narzisstische Persönlichkeitsstörungen, wenn auch von unterschiedlicher Färbung bzw. Ausprägung. Dies ist wohlgemerkt nicht persönlichkeitsverletzend, sondern diagnostisch gemeint. 
  • Die Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) streicht Urs Beeler von Dezember 2010 bis in den Frühling 2015 die Ergänzungsleistungen (EL) zur IV-Minimalrente mittels willkürlicher Erfindung eines fiktiven Einkommens ("hypothetisches Einkommen"). Ein neuer "Glücksfall" für die Redaktion des "Boten der Urschweiz": "Hotel-Urs" ist Sozialhilfeempfänger! Weshalb er das ist, schreibt der "Bote" selbstverständlich nicht (denn dies könnte dem Image der involvierten Ausgleichskasse Schwyz schaden). Die Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) ist ja auch Inserate-Kundin des "Boten" und Kundin der Druckerei Triner, Schwyz. 
  • Nach über 10 Jahren wird Urs Beeler endlich vom "Schwyzer Fürsorge-Wahnsinn" erlöst. Ab Frühling 2015 zahlt die Ausgleichskasse Schwyz wieder Ergänzungsleistungen (EL) aus, aber leider nicht immer so, wie es gutgläubige, naive "Bote-der-Urschweiz"-Leser vermutlich erwarten. Dokumente zu Verfahren werden noch separat (in Buchform) publiziert.
  • Schertenleibs Karriere: Was ist aus dem überforderten Abteilungsleiter Soziales der Gemeinde Ingenbohl, Patrick Schertenleib, geworden, der Rechtsanwalt Kessler zur Unterstützung holte? Schertenleib wurde (eine Zeit lang) Abteilungsleiter Soziales beim Kanton Schwyz. (Frau Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher und Schertenleib gehören zufällig derselben Partei an.)
    Auf Steimen-Rickenbacher folgte Regierungsrat Damian Meier als Vorsteher des Departements des Innern. Schertenleib wechselte (aus nicht bekannten Gründen) in den Kanton Luzern.  
  • Behördendummheit, Anpassertum, negative Gesinnung und Rücksichtslosigkeit/Ressentiments der Schwyzer Kantonalbank führten zum Verlust der Alten Brauerei. Und was ist aus der Alten Brauerei in Schwyz geworden? Sie wurde durch falsche Renovationen und vorgenommene Änderungen von Walter Fässler z.T. massiv verunstaltet, sodass es einem Ästheten und jemandem, der sich dem Denkmalschutz verpflichtet fühlt, im Herzen weh tut. Geben Sie einen schönen Oldtimer in die falschen Hände – und Sie werden böse erwachen!
    Die Beseitigung der durch die SKB-unterstützte Fässler-Annexion entstandenen Folgeschäden (sofern überhaupt noch reparabel) wird eines Tages hunderttausende von Franken kosten. Missglückte "Sanierungen" sind jeweils quasi ein  Spiegelbild für den oder diejenigen, die sie fabrizieren (vgl. auch Fässlers Bauprojekt "Tote Drei Königen" vis-à-vis. Wer Denkmalschutz nicht interessiert oder versteht, sollte besser die Finger davon lassen).
  • Walter Fässler und die ihm wohl gesonnene Direktion der Schwyzer Kantonalbank repräsentieren quasi den heutigen Zeitgeist: Kein Sinn für Ästhetik, keine Ethik, keine inneren Werte mehr, dafür stumpfinniger Egoismus und Geld als Religionsersatz.
  • Was hat die Fässler-Annexion der Alten Brauerei mit tatkräftiger Hilfe der Schwyzer Kantonalbank den Mietern gebracht? Mietzins-Erhöhungen von bis zu 40%. So sehen die Resultate "erfolgreicher Kreditpolitik" der Schwyzer Kantonalbank in der Praxis aus.
  • Fazit von Urs Beeler: Ein Leben und ein Lebenswerk wurden durch Charakterlose, Verlogene, Heuchler und Dumme sinnlos zerstört, etwas, was leider in der Geschichte schon oft geschehen ist.
  • Die Lehre daraus: "Es ist besser, Unrecht zu erleiden als es zu tun." Original lat.: "Accipere quam facere praestat iniuriam." - Tusculanae disputationes (Tuskulanische Gespräche) V, XIX, 56, zurückgehend auf Sokrates und Platon.
  • Konnte die Wahrheit zum Schweigen gebracht werden? Nein. 
  • Schwyzer Behördenspruch: "Wir hätten gerne besser informiert". Gerne nimmt dieser Wunsch und das Bedürfnis nach Aufklärung www.urs-beeler.info ab.
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Hinweis: Die neue Website urs-beeler.info wird sukzessive ausgebaut und mit Videos ergänzt. Weiter wird das Buchprojekt "Alte Brauerei Schwyz – Wir hätten gerne besser informiert" vorangetrieben.
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Ich freue mich auf Rückmeldungen:
E-Mail: Urs.Beeler@hotmail.com
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Herzlichen Dank
Urs Beeler
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Zitate

"Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht 'kriminell' nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen... In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst –  durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'."
Frank Fahsel, Fellbach, in der "Süddeutschen Zeitung", 9.4.2008

 

"Ich bin bis zum heutigen Tag einem guten und ehrlichen deutschen Rechtsprofessor an der Universität Zürich dankbar, dass ich nach drei Tagen mein Jus.-Studium vorzeitig abbrach.
Gegenüber dem 'Schwyzer System' empfinde ich heute nur Ekel und abgrundtiefe Verachtung."
Urs Beeler

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"Regierung und Behörden sind korrupt. Und das Volk ist unglaublich träge."
Dr. Erwin Kessler (1944-2021), Gründer Verein gegen Tierfabriken (VgT)

 

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