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Mysteriöser “Fall Brunnen” – war es Mord? Tötung? Unfall? (Satire)

Kapitel 8: Die Staatsanwaltschaft bekommt die Möglichkeit für eine vertiefte Befragung (Teil 3)
Die Staatsanwältin nimmt Regierungsrat Andres Barraud in die Zange.
Staatsanwältin: Ich werde Sie nun zum aktuellen RRB Nr. 935/2014 vom 9. September 2014 befragen. Möglicherweise bringt dieser weitere Fakten zu Tage.
Die SKOS-Richtlinien und das Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe sehen vor, dass Fahrtkoten zu einer (vorliegend) 100%-Arbeitsstelle vergütet werden. Herr Beeler stellte dazu Antrag, die Gemeinde Ingenbohl lehnte ab. Wie entschied der Regierungsrat?

Barraud: Wir lehnten ebenfalls ab.

Der Schwyzer Regierungsrat Andreas Barraud.

Staatsanwältin: Das heisst, es sollen keine Fahrt- oder Verpflegungskosten bei einer Arbeit vergütet werden?
Barraud: So ist es.
Staatsanwältin: Woraus musste Herr Beeler als “geschäftsführende Person” dann diese Fahr- resp. Verpflegungskosten bezahlen?
Barraud: Aus dem bereits gekürzten Grundbedarf.
Staatsanwältin: Ist das rechtmässig?
Barraud: Der Regierungsrat des Kt. Schwyz beschloss es im Falle Beeler so.
Staatsanwältin: Und Sie unterzeichneten RRB Nr. 935?
Barraud: Ja, in meine Funktion als Landammann – zusammen mit dem Staatsschreiber Dr. Brun.
Staatsanwältin: Trifft es zu, dass Sie ebenfalls eine monatliche Integrationszulage gemäss SKOS und Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe ablehnten, obwohl sie dort ausdrücklich in Zusammenhang mit Arbeitsbelohnung genannt sind?
Barraud: Ja.
Staatsanwältin: Interpretiere ich das richtig (oder korrigieren Sie, wenn ich falsch liege): Wer nicht arbeitet, fährt in der Gemeinde Ingenbohl resp. vor den Schranken des Regierungsrates günstiger, weil so Fahrt- und Verpflegungskoten zur Arbeitsstelle entfallen?
Barraud: Das geht so aus RRB Nr. 935 sinngemäss hervor.
Staatsanwältin. Stimmt es, dass der wirtschaftliche Grundbedarf von Herrn Beeler durch eine Wohngeldkürzung, welche später vom Regierungsrat bestätigt wurde, den GBL unter das absolute Existenzminimum drückte?
Barraud: Wenn Sie es als Gesamtrechnung sehen ja. Wir haben jedoch eine solche Gesamtbetrachtung, wie Sie Herr Beeler seit Jahren vorbringt, stets abgelehnt.
Staatsanwältin: Mit Schreiben vom 30.1.14 will Patrick Schertenleib, Leiter Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbohl, die rechtzeitige Auszahlung von Sozialhilfe von der Einreichung von Kontoauszügen abhängig machen. Wie Herr Beeler meinte und ausführlich schilderte, eine reine und unnötige Schikane. Wie entschied der Regierungsrat?
Barraud: Wir bestätigten die Schikane, pardon, das Vorgehen der Gemeinde Ingenbohl.
Staatsanwältin: Obwohl es für im Prinzip für unnötigen Aufwand sorgt?
Barraud: Das ist Sache der Gemeinde, welche erstinstanzlich entscheidet.
Staatsanwältin: Sie schützen also nur die Politik der Gemeinde? Herr Beeler hatte klar belegt, dass die Begründung des Regierungsrates, wonach die Gemeinde Ingenbohl nicht wissen könne, wie hoch der monatliche Prämienüberschuss sei, falsch ist.
Barraud: Ich verstehe die Frage nicht.
Staatsanwältin: Der Prämienüberschuss ergibt sich aus der Differenz zwischen der (im Voraus bekannten) Prämienverbilligung und (der ebenfalls im Voraus bekannten) Krankenkassenprämie. Wozu sollen hier noch Kontoauszüge eingereicht werden?
Barraud: Das weiss ich nicht. So etwas macht eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter.
Staatsanwältin: Lesen Sie selber als Regierungsrat auch noch, WAS sie unterschreiben?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin. Gemäss RRB Nr. 935/2014 hat der Regierungsrat die notwendige Einreichung von Kontoauszügen bis zum 15. eines Monats als rechtmässig befunden, letztlich aber nicht entschieden, wer den Überschuss bekommen soll. Was sagen Sie dazu?
Barraud: Ich verweise wiederum auf die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter.
Staatsanwältin: Wenn es also sein kann, dass die Prämienüberschüsse dem Bedürftigen oder allgemein Bedürftigen zukommen, weshalb soll das Ganze dann noch von der Gemeinde anhand von Kontoauszügen überprüft werden?
Barraud: Ich verweise auf meine vorherige Antwort (Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter).
Staatsanwältin: Trifft es zu, dass Sie resp. der Regierungsrat des Kt. Schwyz einer weiteren Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs von Herrn Beeler zustimmten, obwohl dieser bereits seit mehr als 3 Jahren faktisch unter dem absoluten Existenzminimum liegt?
Barraud: So geht es aus dem vorliegenden RRB Nr. 935 vom 9.9.14 zumindest hervor.
Staatsanwältin: Geben Sie zu, dass Sie die Politik der Fb Ingenbohl insofern stützten und den seit 3 Jahren bestehenden wirtschaftlichen Grundbedarf, der unter dem absoluten Existenzminimum liegt, nochmals um 15% kürzen wollten – und dies für 6 Monate?
Barraud: So geht es aus RRB Nr. 935/2014 hervor.
Staatsanwältin: Den Sie unterzeichnet haben?
Barraud: Ja.
Staatsanwältin: War oder ist Ihnen bewusst, dass Sie mit einer Gutheissung der willkürlichen Kürzung der Wohnkosten auf die interne Mietzinsrichtlinie der Gemeinde Ingenbohl (Fr. 1’100.–) Herrn Beeler um fast Fr. 1’200.– (gemäss seiner dokumentierten Eingabe ans Schwyzer Verwaltungsgericht) prellen?
Barraud: Wir behandelten die Sache als reinen Sozialhilfefall.
Staatsanwältin: Dies, obwohl Herr Beeler seit 10 Jahren IV-Rentner mit einer 100%-Vollrente ist und grundsätzlich einen Anspruch auf EL hätte? Und es sich nur um eine EL-Bevorschussung handelt, die von der Ausgleichskasse Schwyz an die Gemeinde Ingenbohl zurückzuzahlen ist?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Durch eine willkürliche Kürzung der Wohnkosten auf die Mietzins-Richtlinie der Gemeinde Ingenbohl machen Sie oder der Regierungsrat des Kt. Schwyz aus einem grundsätzlichen EL-Fall einen Sozialhilfefall: Warum machten Sie das?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Wieso blieben seit Jahren vorhandene Artzeugnisse bezüglich MCS-gerechtem Wohnraum, ja sogar der von den Behörden selbst aufgegebene Auftrag betr. Materialfeststellung von ETH-Architekt Benedict Steiner, Schwyz, komplett unberücksichtigt?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Ich frage Sie nochmals: Lesen Sie auch, was SIE im Namen des Regierungsrates des Kt. Schwyz unterschreiben?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Stimmt es, dass die Gemeinde Ingenbohl trotz medizinisch ausgewiesenem Rückenleiden den Ersatz von über 15jährigen alten Matratzen, welche weder hygienischen noch anderen Kriterien genügen, verweigerte und Sie resp. der Regierungsrat des Kt. Schwyz diese Politik schützen?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: So geht es zumindest aus den Akten (RRB Nr. 935/2014) Schwarz auf Weiss hervor.
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Trifft es zu, dass die Gemeinde Ingenbohl es fertig brachte, eine simple Duvet-Beschaffung um 5 1/2 Jahre hinauszuzögern und dass der Regierungsrat es nicht fertig brachte, dass beide Eheleute über ein neues Duvet verfügen?
Barraud: Soviel mir bekannt ist, wurde für beide Eheleute tatsächlich bis heute nur 1 Duvet und 1 Kopfkissen gutgeheissen.
Staatsanwältin: Wussten Sie, dass die Gemeinde Ingenbohl zwar Fr. 300.- für ein Ersatz-TV-Gerät bewilligte, nicht aber für dringend benötigte Einrichtungsgegenstände wie Sofa, Schrank, Esstisch, Stuhl, Büchergestell. – Herr Barraud, ich frage Sie dazu: Was nützt ein TV-Gerät ohne entsprechende vernünftige Sitzmöglichkeit?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Wissen Sie, dass haargenau diese Politik der Gemeinde Ingenbohl der Regierungsrat mit seinem RRB Nr. 935 schützt?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Stimmt es, dass in den vergangenen Jahren noch weitere situationsbedingte Leistung einfach aus “politischen Gründen” von der Gemeinde Ingenbohl (Erstinstanz) und dem Regierungsrat (Aufsicht) willkürlich abgelehnt wurden, nur, weil der Antragsteller Urs Beeler hiess?
Barraud: Ich kenne nicht alle Regierungsratsbeschlüsse. Und habe auch nicht alle im Falle Beeler unterzeichnet.
Staatsanwältin: Aber den RRB Nr. 935/2014 unterzeichneten Sie?
Barraud: Ja.
Staatsanwältin: Unter Ziffer 8.4 in RRB Nr. 935/2014 hielten Sie resp. der Regierungsrat fest: “Von einer kompletten Einstellung der Sozialhilfeleistung ist noch abzusehen.” Ich frage Sie: Woraus sollte ein IV-Rentner mit 100% Minimalrente leben, wenn ihm auch noch politisch-willkürlich die Sozialhilfe gestrichen würde?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Das Schwyzer Sozialhilfegesetzt schreibt in § 3 Abs. 1 und 2 vor, dass Notlagen vermieden werden sollen – Sie resp. der Regierungsrat selbst droht eine solche (“von einer kompletten Einstellung der Sozialhilfeleistung ist noch abzusehen”) an – wie soll das zusammen gehen? Sollen aus IV-Rentnern (mit grundsätzlichem Anspruch auf EL zur Existenzsicherung) gemäss Ihrer Politik resp. jener des Regierungsrates des Kt. Schwyz neu Obdachlose werden, welchen noch eine Minimalrente von Fr. 1’170.– zum Überleben bleibt?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter, indem Sie nicht nur androhen, aus einem IV-Fall einen möglichen Obdachlosen-Fall zu machen. Auf Seite 19 (Ziff. 12) des RRB Nr. 935 drohen Sie dem IV-Rentner sogar an, auf künftige Beschwerden u.U. gar nicht mehr einzutreten. Bedeutet dies, dass Sie aus IV-Rentnern nicht nur Obdachlose machen wollen, sondern darüber hinaus auch noch zu Rechtlosen?
Barraud: (Schweigen)
Drückende Stille herrscht im Gerichtssaal.
Mit “Keine weiteren Fragen” beendet die Staatsanwältin ihre Vernehmung.

Als die Befragung durch die Staatsanwaltschaft fertig ist und Totenstille im Gerichtssaal herrscht, hört man leise, wie sich die Türe zum Gerichtssaal öffnet …

Das Rathaus Schwyz.

Kapitel 9: Das Intermezzo
… und ein Mann mit schwarz getönten Haaren den Gerichtssaal betritt. Es handelt sich um Sozialberater Rico Baumann. Er bekam ebenfalls eine Einladung vom Gericht, wollte zuerst aber gar nicht erscheinen.
Durch reinen Zufall bemerkt seine Anwesenheit (weil die Türe halb offen ist) die ältere Frau, welche die Szene beim “National” bzw. bei der Zentral-Garage Sutter in Brunnen gesehen hatte. Spontan ruft sie: “DAS IST ER!! Das ist der Rothaarige!”
Behörden-Anwalt Kessler erkennt (Jurist mit jahrzehntelanger Erfahrung im Strafrecht!) sofort die Situation und ruft: “Die Frau phantasiert. Sie ist gar nicht zurechnungsfähig! Schafft sie fort!”
Blitzschnell erfasst auch Patrick Schertenleib, Leiter der Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbohl, die brenzlige Situation, packt Baumann am Ärmel und drängt ihn durch die Gerichtssaaltüre in den Vorraum. “Bis Du verrückt, Rico, bei der Verhandlung zu erscheinen?!”“Aber ich bin doch unschuldig”, beteuert Baumann, “ich habe Beeler nicht umgebracht!”
Durch Baumanns unerwartetes, kurzes Erscheinen ist der bisherige Verhandlungsverlauf in Gefahr.

Kapitel 10: Kessler macht Barraud fertig!
Rechtsanwalt Kessler, Behörden-Anwalt der Gemeinde Ingenbohl, sieht die drohende Gefahr und holt zum Befreiungsschlag aus: “Meiner Meinung nach kann nur einer als Tatverdächtiger in Frage kommen: Regierungsrat Barraud!”
Grosses Raunen geht durch den Gerichtssaal.
“Aber das müssen Sie mir schon etwas genauer erklären”, fordert der Gerichtspräsident.

Die fulminante Anklage-Rhetorik des Ingenbohler Honorar-Anwalts schreibt Schwyzer Rechtsgeschichte
Rechtsanwalt Kessler läuft anlässlich seiner nachfolgenden Anklage zu einer absoluten Höchstform auf. Kein Staranwalt dieser Welt könnte ihn in diesen Momenten übertreffen, als er gegen Barraud loslegt:
“- Er hat in RRB Nr. 935 Fahrtkosten zur Arbeitsstelle nicht bewilligt!
– Er hat Verpflegungskosten abgelehnt!
– Er hat sich für eine weitere Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15% für 6 Monate ausgesprochen, obwohl der GBL (in einer Gesamtrechnung) bereits seit mehr als 3 Jahren (!) unter dem absoluten Existenzminimum liegt!”

Mit Wortgewalt drischt Kessler weiter auf Barraud ein
– Er hat eine Integrationszulage trotz nachgewiesener Integrationsleistung verweigert!
– Er hat (in einer Gesamtrechnung betrachtet) unter das absolute Existenzminimum gekürzt!
– Er wollte die rechtzeitige Auszahlung von Sozialhilfe von der Einreichung von Kontoauszügen bis zum 15. eines Monates abhängig machen!
– Er war für unnötige Schikanen und wollte diese durchsetzen!
– Er verweigerte eine simple Wohnungseinrichtung zum Preis von Fr. 790.-!
– Er lehnte eine Kostengutsprache für dringend nötige neue Matratzen ab!
– Er war es, der mit einer willkürlichen Kürzung der anrechenbaren Mietkosten Herrn Beeler monatlich um fast Fr. 1’200.– prellen wollte!
– Er machte aus einem grundsätzlichen EL- einen Sozialhilfefall!
– Er drohte in einem IV-Fall mit dem Entzug der Sozialhilfe!
– Wer einem IV-Rentner die Sozialhilfe entziehen will, der ist vom nächsten Schritt nicht weit entfernt: M
!”

Kapitel 11: Barraud: “Aber Ihr wolltet doch…!”
“Aber Ihr wolltet doch Sanktionen ohne Ende!”
ruft ein verzweifelter Regierungsrat Barraud. “Ihr wolltet ihn [Beeler] doch fertig machen! Ihr von der Gemeinde Ingenbohl habt doch immer politisch Druck auf uns ausgeübt. Wir haben ja nur das in RRB Nr. 935 juristisch umgesetzt, was Ihr haben wolltet!”

Kapitel 12: Die Verhandlung wird abgebrochen/verschoben – “Bote der Urschweiz”…
An dieser Stelle unterbricht der Präsident die Verhandlung, weil sie in einen Tumult ausgeartet ist. Wütende, militante SVP-Anhänger versuchen dem anschuldigenden Honorar-Anwalt habhaft zu werden. Regierungsrat Barraud werden Handschellen angelegt. “Bote”-Journalist Geri Holdener wird bei einem Handgemenge im Vorraum die Kamera aus der Hand gerissen.
Noch nie zuvor in der jahrhundertealten Geschichte des Schwyzer Rathauses kam es vor, dass eine Gerichtsverhandlung für ähnlich emotionale Erregung sorgte.
Der “Bote der Urschweiz” kann sich daraufhin von eingehenden Redaktions-Telefonaten und Mails aus der Schweiz (“Blick”, “Weltwoche” etc.) kaum retten. Lesen Sie deshalb die Fortsetzung dieser Geschichte in einer der nächsten Ausgaben des “Boten der Urschweiz”…

Was kann eine Sozialbehörde tun, wenn sie keine sachlichen Argumente mehr vorzubringen hat? Sie verhält sich rechtswidrig.
Die Gemeinde Ingenbohl kennt keinen Humor, wenn es um berechtigte Kritik an ihrer aberwitzigen “Sanktions-Fürsorgepolitik” geht. Als Reaktion zu obiger Satire zahlt sie die wirtschaftliche Hilfe nicht (fristgerecht) aus!
Bedenklich, dass solches in einem Kt. Schwyz (angebliche “Urstätte der Demokratie und Freiheit”) überhaupt möglich ist. Aber insofern auch interessant und aufschlussreich, als dass dokumentiert werden kann, wie “Sozialhilfe des Jahres 2014” in der Praxis funktioniert.

 

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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