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Seit fast zwei Jahren zahlt die Ausgleichskasse Schwyz keine Ergänzungsleistungen (EL)

Gianfranco Benelli: “Viele Leute sind heutzutage frustriert. Nur wer selber frustriert ist, kann auf arme Menschen neidisch sein.”

Thema: Ausgleichskasse Schwyz versucht IV-Rentner um mehr als Fr. 60’000.– zu prellen
Die Vorweihnachtszeit ist – so zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre – nicht selten eine Zeit von Aggression und Gewalt. Ich verweise hier auf die israelische Apartheids- und Besatzungspolitik gegenüber den Palästinensern. Die Vorweihnachtszeit ist aber auch oft die klassische Angriffszeit für () Schwyzer Behörden, vorliegend einmal mehr der Ausgleichskasse Schwyz.

Worum geht es?
Im Prinzip um eine banale Sache: Die korrekte Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL).
Im Oktober und November 2010 fand letztmals eine solche Auszahlung der EL statt und zwar im monatlichen Betrag von Fr. 2’442.– (Verheirateten-EL). Danach wurde per Dezember 2010 die Auszahlung durch den EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler willkürlich (wider den tatsächlichen Verhältnissen) eingestellt.
Mittlerweile ist daraus so etwas wie ein Privatkrieg zwischen einem (…) EL-Abteilungsleiter und einem IV-Rentner entstanden.
Otmar Mettler resp. “seine” Ausgleichskasse gingen offenbar davon aus, ich würde die AKSZ-Schikane- und Mobbingpolitik (willkürliche EL-Einstellung, Diätkostenstreichung etc.) stillschweigend hinnehmen. Dieser Auffassung scheint übrigens auch AKSZ-Geschäftsleiter Andreas Dummermuth zu sein: Wenn man mit (Willkür)Verfügungen der AKSZ nicht einverstanden sei, könne man ja den Rechtsweg einschlagen.

Weshalb verweist AKSZ Andreas Dummermuth regelmässig darauf, falls man mit einem Entscheid der Ausgleichskasse Schwyz nicht einverstanden sei, könne man ja den Rechtsweg einschlagen? Weil die Beschwerdeinstanz – das Schwyzer Verwaltungsgericht – allzu oft als “Schwyzer Verwaltungsschutzgericht” figuriert. Sich fehlverhaltende Beamte dürfen zu jeder Zeit mit Milde rechnen.

Was sagt der Bund?
Betr. Ergänzungsleistungen heisst es unter http://www.ahv-iv.info/el/index.html [Hinweis: Link nicht mehr abrufbar], neuer Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erg%C3%A4nzungsleistungen-EL#:~:text=Die%20Erg%C3%A4nzungsleistungen%20zur%20AHV%20und,zum%20sozialen%20Fundament%20unseres%20Staates.
“Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. (Anmerkung von U.B. Dies klingt ja wunderbar, nur müsste es auch noch der Realität entsprechen!)
Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
• jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
• Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.”

Würde die Ausgleichskasse Schwyz korrekt funktionieren, würde sie einfach gemäss den tatsächlichen (ausgewiesenen!) wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend die EL auszahlen/nachzahlen, nämlich für die Periode Dezember 2010 bis Dezember 2012 = 25 x Fr. 2’442.– = Fr. 61’050.–.
Dass darauf zahlenmässig ein klarer Rechtsanspruch bestehen müsste, ist aus sämtlichen eingereichten Unterlagen (Veranlagungsverfügung etc.) deutlich und unmissverständlich erkennbar.

Ein Ende der EL-Mobbing-Geschichte ist nicht in Sicht
Die vorliegende EL-Tragödie zieht sich nun schon seit 2 Jahren hin.
Die Ausgleichskasse Schwyz (EL-Abteilung unter Othmar Mettler) stützt sich nicht auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse bei der EL-Berechnung ab, sondern nimmt weiter rein willkürlich eigene (fingierte) Zahlen, auf deren Basis sie EL-Einstellungen verfügt.
Was hier seit 2 Jahren fabriziert wird, hat mit einem korrekten Behördenverhalten rein gar nichts zu tun, sondern ist nichts anderes als behördliche Schikane- und Mobbing-Politik: Die Ausgleichskasse Schwyz beschäftigt teure Beamte zum Schikanieren von IV-Bezügern mit Minimalrente! Dies darf jedoch – dem “Bote der Urschweiz” sei Dank – niemand in Innerschwyz offiziell erfahren.
Wie würden Sie reagieren, wenn Ihnen eine Steuerbehörde ein Einkommen unterstellt, das Sie nachweislich gar nie erzielt haben bzw. erzielen konnten?
Es ist zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte irgendwann in der Sache Remedur schafft und dem Willkür-Treiben der Ausgleichskasse Schwyz den Riegel schiebt.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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