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Die Gemeinde Ingenbohl und der “Bote der Urschweiz” verlangen im Gegensatz dazu mehr Transparenz (Beitrag vom 7.10.2014: “Mehr Transparenz gefordert”)

AKSZ-Chef Andreas Dummermuth wurde im Oktober 2014 beim Provider von www.urs-beeler.ch vorstellig und verlangte die Löschung von kritischen Beiträgen bezüglich der Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) sowie involvierter Beamter.

Die Antwort von Urs Beeler an den Provider (Mail vom 29. Oktober 2014)

Sehr geehrter Herr B.
Zu Ihrer Mitteilung vom 29.10.14 erlaube ich mir Stellung zu nehmen: Meine journalistische Tätigkeit geht bis aufs Jahr 1984 zurück (Hopag Verlags AG, Zürich). Noch nie wurde ich wegen “Ehrverletzung” verurteilt. Meine Kritik an der Ausgleichskasse Schwyz ist begründet. Zwei Beispiele (von unzähligen):

  • Wenn die Ausgleichskasse Schwyz einem bedürftigen IV-Rentner (Invaliditätsgrad 100%) seit bald 4 Jahren willkürlich keine Ergänzungsleistungen (EL) ausbezahlt, dann finde ich das ein Skandal. Aus der EL-Broschüre des Bundes: “Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.”
  • Und ebenso finde ich es ein Skandal, dass dieselbe Ausgleichskasse Schwyz trotz Bundesgerichtsentscheid einem IV-Rentner ebenso willkürlich seit Jahren keine Diätkosten ausbezahlt.

Es ist klar, dass sich ein Herr Dummermuth, Chef der Ausgleichskasse Schwyz, über solche Kritik nicht freut. Weil er offensichtlich der Meinung ist, IV-Rentner und AHV-Bezüger hätten sich mit der Willkür der AKSZ einfach stillschweigend abzufinden. So meinte er einst: Wenn jemand mit einem AKSZ-Entscheid nicht einverstanden sei, könne er ja den Rechtsweg einschlagen. Dazu frage ich: Sollte nicht jeder IV- oder AHV-Rentner bereits auf Stufe Ausgleichskasse einen korrekten Entscheid bzw. ein faires Verfahren erwarten dürfen? (Dass das Einschlagen des Rechtsweges gar nicht erst notwendig wird, sondern die Ausnahme darstellt.)
Herr Dummermuth ist schon vor Jahren per eingeschriebenem Brief an mich getreten, dass die AKSZ, ihre Beamte etc. quasi “nicht öffentlich kritisiert werden dürfen”. Bis heute hat er jedoch nie substanziiert dokumentieren können, was denn angeblich “ehrverletzend”, “ungebührlich” etc. sein soll. Wenn mir jemand mitteilt (was höchst selten vorkommt), dass er sich durch irgend etwas in seiner Persönlichkeit verletzt fühle, lösche ich das (freiwillig und aus Rücksicht), weil ich niemanden verletzen will.
Umgekehrt aber wehre ich mich gegen jegwelche Zensur-Versuche einer Ausgleichskasse Schwyz. Würde diese z.B. korrekt Ergänzungsleistungen ausbezahlen, nicht unnötig Verfahren (Bereich IV/EL, Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten) in die Länge ziehen, Behinderte mobben etc. wäre meine Kritik obsolet.
Es liegt an der AKSZ resp. an Herrn Dummermuth, das behördliche Verhalten zu ändern – dann müsste man sich auch nicht mehr über berechtigte Kritik betroffen fühlen.
Noch nie habe ich eine Behörde resp. deren Beamte journalistisch kritisiert, die sich korrekt verhalten und einen “guten Job” machen. Umgekehrt kann man nur für Verbesserungen bei Behörden etc. sorgen, wenn man aufzeigt, was falsch, willkürlich etc. läuft.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis für meine positiven Beweggründe.
Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler


CC an: Andreas Dummermuth, Ausgleichskasse Schwyz

 

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