Der “Fürsorgekrieg” der Fb Ingenbohl
Auf der einen Seite haben wir heute eine boomende Wirtschaft in der Schweiz. Das Vermögen von Reichen und Superreichen wächst und wächst. Auf der andere Seite tut sich eine Armutsschere auf. Und Sozialbehörden, deren Ziel die Armutsbekämpfung sein sollte, fördern sie. Politisch ist dies offensichtlich so gewünscht.
Die “Fürsorgepolitik” der Gemeinde Ingenbohl
Sozialhilfe sieht in der Praxis anders aus als von Boulevardmedien jahraus und jahrein dargestellt und der Bevölkerung eingetrichtert.
Die SKOS-Vorschriften sehen sogenannte situationsbedingte Leistungen und Integrationszulagen vor. Die Fürsorgebehörde Ingenbohl verweigert seit Jahren Integrationszulagen wie situationsbedingte Leistungen. Ergebnis dieser “Fürsorgepolitik” ist, dass es an Selbstverständlichen fehlt: Mobiliar wie Sofa, Tisch, Stühle, Lampen, Teppich, (neue) Matratzen usw. Dies klingt unglaublich, ist jedoch belegt und Fakt!
Statt die Situation von Betroffenen zu verbessern, wird sie mit ständigen Sanktionen mehr und mehr verschlechtert
In der Schweiz herrscht leider heutzutage bei breiten Bevölkerungskreisen noch immer eine unglaubliche Behördengläubigkeit. Man meint, Sozialbehörden “würden es schon recht machen”. Die Realität sieht anders aus.
Mit Beschluss vom 24. September 2013 kürzte die Fürsorgebehörde Ingenbohl meinen Anteil des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15% für die Dauer von vier Monaten (Dezember 2013, Januar bis März 2014). Dagegen juristisch vorzugehen, ist leider in der Praxis nahezu chancenlos, da die Aufsichtsbehörden die Sanktionspolitik von Fürsorgebehörden nach Möglichkeit politisch bzw. juristisch schützen. (Wie das konkret geht, werde ich an Beispielen in Buchform schildern.)
Nach den SKOS-Richtlinien ist eine maximale Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15% zulässig
Gemäss SKOS wird der wirtschaftliche Grundbedarf für einen 2-Personen-Haushalt aktuell mit Fr. 1’509.– veranschlagt. Zulässig ist eine maximale Kürzung um 15% = Fr. 226.35. Damit wäre das absolute Existenzminimum für 2 Personen dann bei Fr. 1’282.65 (Fr. 1’509.– minus Fr. 226.35 = Fr. 1’282.65).

Weil ich die Machenschaften dieser korrupten Behörde seit Jahren dokumentiere, reagiert sie mit Sanktionswut. Würde der Fürsorgebeschluss Nr. 317 vom 26.11.13 in Rechtskraft erwachsen, müssten meine Ehefrau und ich mit einem wirtschaftlichen Grundbedarf auskommen, der 48% unter dem sozialen Existenzminimum liegt. Warum erfahren Sie von solchem krassen behördlichen Sozialhilfemissbrauch nichts aus dem “Bote der Urschweiz” oder anderen Medien? Weil die Wahrheit über die behördlich praktizierte Sozialhilfe tabu ist.
Wie sieht die aktuelle Bedarfsrechnung unseres 2-Personen-Haushalts aus?
Die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen beträgt Fr. 1’075.85 und entspricht dem effektiv zur Verfügung stehenden aktuellen wirtschaftlichen Grundbedarf für unseren Zweipersonen-Haushalt. (Soviel gab es im Jahre 2004 für mich als 1 Person!)
Mit Fr. 1075.85 liegt unser wirtschaftlicher Grundbedarf per Dezember 2013 bereits Fr. 206.80 unter dem absoluten Existenzminimum (Fr. 1’282.65 minus Fr. 1’075.85 = Fr. 206.80).
Die Sanktions-Wut der Gemeinde Ingenbohl: Eine reale Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs um über 30%!
Mit dem Fürsorgebeschluss Nr. 317 vom 26.11.13 (Versand 2.12.13) hat die Gemeinde Ingenbohl beschlossen, auch noch den Anteil meiner Ehefrau um 15% zu kürzen. Dies klingt unglaublich, ist jedoch wahr. Damit wären wir dann bei einem tatsächlichen wirtschaftlichen Grundbedarf angelangt, der pro Monat Fr. 320.30 unter dem absoluten Existenzminimum liegt: aktueller Grundbedarf Fr. 1’075.85 minus zusätzliche Kürzung Fr. 113.50 = Fr. 962.35 (Absolutes Existenzminimum Fr. 1’282.65 minus Fr. 962.35 gekürztes Budget = Fr. 320.30). Diese Kürzung entspräche nicht bloss 15%, sondern real 36%. Sie entspräche weder den SKOS-Vorschriften noch dem Gebot der Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV).
Sozialhilfe-Realität: Ständig notwendige Beschwerden, um überhaupt finanziell überleben zu können!
Selbstredend musste dieser klar rechtswidrige Beschluss der Fürsorgebehörde Ingenbohl vor dem Regierungsrat des Kantons Schwyz angefochten werden. Bis nun jedoch die Aufsichtsbehörde in dem Fall entschieden hat, können prozessbedingt Wochen und Monate vergehen. Bis dahin müssen meine Frau und ich mit einer realen Kürzung des Grundbedarfs von rund 28% unter dem sozialen Existenzminimum leben.

Unhaltbare Zustände im Sozialbereich
Viele arme Menschen im Kanton Schwyz, welche ähnlich negative Erfahrungen mit Sozialbehörden machten, schämen sich aufgrund ihrer Armut. Ich meine: die verantwortlichen Behörden müssten sich schämen, dass solche Armut in einem der reichsten Kantone der Schweiz überhaupt existiert!
Wenn man die Diätkosten mitberücksichtigt, sieht die Ingenbohler Grundbedarfsrechnung noch negativer aus
Zu obiger Grundbedarfsrechnung wurden auch noch meine vom Bundesgericht zugesprochenen Diätkosten (BGE 8C.346/2007) miteinbezogen. Zieht man diese Fr. 175.- Diätkosten für Bioernährung – wie es eigentlich buchhalterisch korrekt wäre – gesondert ab, wären wir bereits jetzt bei einem effektiven Netto-Grundbedarf von Fr. 900.85 angelangt, der rund 40% (!) unter dem offiziellen sozialen Existenzminimum liegt. Jetzt kann man sich natürlich fragen, wieviel eine Fürsorgebehörde “studiert”, wenn sie solche Sanktionsbeschlüsse verfügt (nach SKOS ist eine maximale Kürzung um 15% zulässig). Und welche Absicht dahinter steckt.
Obige Zahlen sind gegenüber dem Regierungsrat des Kt. Schwyz Schwarz auf Weiss dokumentiert
Liebe Leserinnen und Leser: Wie würden Sie sich als IV-Rentner fühlen, wenn Sie als Zweipersonenhaushalt mit Fr. 900.85 Grundbedarf über die Runden kommen müssten? Und Ihnen noch zusätzlich Geld für situationsbedingte Leistungen (Mobiliaranschaffung) permanent verweigert wird. So läuft nämlich die “Fürsorgepolitik” der Gemeinde Ingenbohl.
Diese belegte und jederzeit belegbare Sozialhilfe-Realität ist weit entfernt von dem, was die meisten Leute glauben, über Sozialhilfe zu wissen bzw. was ihnen von einfältigen Boulevardmedien jahraus und jahrein eingetrichtert wird (das Gespenst eines gigantischen “Sozialhilfemissbrauchs” – bei einer effektiven Missbrauchsquote von 0,3% im Kt. Schwyz!). Demgegenüber ist der behördlich betriebene Sozialhilfemissbrauch (wie geschildert) x-fach grösser, aber journalistisch tabu.

“Persona non grata”
Der Schwyzer Alt-Regierungsrat Peter Reuteler hat mir vor einigen Wochen am Telefon gesagt, ich sei für die Gemeinde Ingenbohl wörtlich eine “Persona non Grata”. Genauso ist es! Nun frage ich: Was habe ich dieser Behörde eigentlich angetan? Nichts! Das einzige, was ich konsequent getan habe, ist, gegen die Willkür, die Ungerechtigkeit und Heuchelei dieser Behörde zu kämpfen und sie aufzudecken. Das sind sich die Verantwortlichen offenbar nicht gewohnt.

