Was niemand in Schwyz erwartete: Ein verbale Auseinandersetzung zwischen dem Verleger des “Boten der Urschweiz” und einem ehemaligen Untersuchungsrichter des Bezirksamtes Schwyz – eine Satire
Dr. Hugo Triner, Verleger des “Boten der Urschweiz”, befindet sich zusammen mit Dr. Felix Rüegg, Schwyz, in einer Schlange auf der neuen Poststelle Schwyz. Da es kaum vorwärts geht, entwickelt sich nachfolgendes Gespräch.
Triner knüpft Kontakt, indem er fragt: “Sie haben doch auch einmal für den ‘Boten’ gearbeitet?” – “Nein”, erwidert Rüegg. “Darf ich Sie nach Ihrem Namen fragen?”, doppelt Triner höflich nach. – “Dr. Rüegg”, kommt als Antwort. “Ach ja, jetzt weiss ich, Sie sind Narkosearzt im Spital Schwyz”, erwidert Dr. Triner. Nein, dies sei ein Missverständnis. Er sei nicht “Dr. med.”, sondern “Dr. jur.” klärt Rüegg auf. “Ihre Kanzlei ist mir aber nicht bekannt”, meint Dr. Triner. Dies sei gut möglich, antwortet Rüegg, er sei früher auch nicht als Anwalt tätig, sondern beim Bezirk Schwyz angestellt gewesen.
Dr. Triner fragt nach
“Bezirk Schwyz?” fragt Dr. Triner neugierig. “Ja”, lautet die Antwort. Triner: “Aber mir ist kein Dr. Rüegg beim Bezirksgericht Schwyz bekannt.” – “Ich arbeitete auch nicht auf dem Bezirksgericht Schwyz, sondern als Untersuchungsrichter auf dem Bezirksamt Schwyz.” – “Zusammen mit Untersuchungsrichter Kälin?” fragt Triner nach. “Ja”, kommt als Antwort.
“Was haben Sie dann gemacht?” – “Ich war jahrelang Untersuchungsrichter beim Bezirksamt Schwyz und später Staatsanwalt.” – “Dann sind Sie dieser E., der vor rund 20 Jahren die Glas- und Steinwolle-Produzenten in Schutz genommen hat?” Rüegg wird rot. Triner: “Ihnen war wirklich nicht zu helfen!” – “Aber Sie haben seinerzeit darüber ja noch positiv im ‘Boten’ berichtet und von Inseraten (Publikation des Urteils) profitiert!” kontert Rüegg. “Dafür schäme ich mich in Grund und Boden!” so Triner.
Das Sühnegeld
Triner zückt seine Brieftasche und drückt Rüegg Fr. 400.- in die Hände: “Sie wollen jetzt sicher noch ein Sühnegeld von mir, weil ich Sie einen E. genannt habe.” Rüegg: “Soll das jetzt ein Bestechungsversuch sein, dass ich Sie nicht wegen dem ‘E.’ einklage?” – “Sie stehen doch auf Tagessätze. Da lege ich noch Fr. 200.- drauf.”
Triner: Ökonom sei Jurist überlegen
Dr. Triner führt aus, dass er als Doktor der Ökonomie einem Dr. der Jurisprudenz überlegen sei. Als Beispiel nehme er an, dass Rüegg noch im Amt sei. Er, Triner, begehe gegenüber Rüegg vorsätzlich (nach Auffassung desselben) nun eine „Straftat“, indem er diesen als „Esel“ bezeichne. Rüegg reagierte gegen aussen empört, im Innern sei er jedoch glücklich, da er einen Strafbefehl verfassen könne. Noch grösser wäre die Freude von Rüegg, wenn er ihn (Triner) verhaften und nach Biberbrugg ins Gefängnis bringen könnte. Dies sei aber nicht möglich, da er als Verleger des „Bote der Urschweiz“ unschuldig wie ein Neugeborenes sei. Zumindest könne ihm das Bezirksamt nichts nachweisen. Der Strafbefehl über Fr. 600.- oder zusammen mit Verwaltungskosten etc. auch über Fr. 1’000.– löse bei Rüegg Befriedigung aus. Stolz und mit erhobener Brust mache er in seinem Büro Feierabend und gehe nach Hause. Rüegg sehe in seiner Existenz einen Sinn.
Er, Triner, runde Rüeggs Busse und die Untersuchungskosten grosszügig sogar auf Fr. 1’500.– auf. Dadurch belohne er nicht nur Rüeggs Arbeit, sondern zeige auch gegenüber dem Bezirksamt Schwyz resp. Bezirk Schwyz seine Anerkennung. So jedenfalls müsse es Rüegg und der Behörde vorkommen. In Wirklichkeit aber schlage er beim nächsten grösseren Druckauftrag des Bezirks Schwyz über Fr. 2’100.– drauf. Dies sei notwendig, da er sonst Angestellte seiner Druckerei entlassen müsse, laute seine Begründung. Dadurch würden dem Bezirk auch Steuerzahler wegfallen. Dieser würde das einsehen, da er ja auch eine soziale Verantwortung gegenüber den Schwyzer Bezirks-Angestellten und speziell des „Boten“ habe. Kurz: Das Beispiel belege, dass nicht er (Rüegg) mittels Busse Fr. 600.- „gewonnen“ habe, sondern dieser Nettogewinn ihm als Doktor der Ökonomie zufalle. Psychologisch zeige das Beispiel auch, dass der Bezirk Schwyz von ihm resp. seiner Druckerei bzw. dem „Boten der Urschweiz“ abhängig sei – und nicht umgekehrt.
Körperverletzung durch eine Amtsperson?
Triner wirft Rüegg vor, am 1. Februar 2019 (daran könne er sich noch sehr genau erinnern!) Rüegg mit einer starken Erkältung auf der Post Schwyz angetroffen zu haben. Mit seiner starken Erkältung hätte er ihn (Triner) anstecken und Körperverletzung begehen können. Aber er (Triner) sei “nicht so paranoid wie ehemalige Vertreter der Schwyzer Strafjustiz daraus eine Straftat zu konstruieren. Obwohl es vorliegend gegeben gewesen sei”, so Dr. Triner. Rüegg sei mit seiner starken Erkältung “eine Ansteckungsgefahr für halb Schwyz” gewesen, so der Verleger des “Boten der Urschweiz”. Man könne nur froh sein, dass am 1. Februar 2019 keine Vertreter des Schwyzer Japanesenspiels Kontakt mit Rüegg auf der Post Schwyz gehabt hätten, “sonst hätte das Spiel im Ansteckungsfall in der Folge möglicherweise abgesagt werden müssen.”
“Bote der Urschweiz” durch Bezirksamt Schwyz blockiert?
Rüegg zu Triner, er müsse jetzt nicht aus einer Maus einen Elefanten machen. “Das sagt gerade der Richtige!” kontert Triner. Er, Rüegg, sei in seiner Amtszeit ja gerade dafür bekannt gewesen, dass er aus Bagatellen riesige Fälle des Strafrechts zu konstruieren versucht habe. “So, jetzt reicht’s aber!” hört man den ehemaligen Staatsanwalt.
Dr. Triner: Rüeggs Rechtsprechung habe sich dadurch ausgezeichnet: Wer lüge und heuchle, habe nichts zu befürchten, wer hingegen die Wahrheit sage oder schreibe, dem drohe Gefängnis. Mit dem Bezirksamt Schwyz im Nacken sei es dem “Boten” über Jahre, ja Jahrzehnte gar nicht möglich gewesen, ehrlichen Journalismus in Schwyz zu betreiben, so Triner. “Den hätten Sie auch ohne Herrn Kälin und mich nicht betrieben”, kontert Rüegg.
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Triner setzt seinen Angriff fort “Recht und Gerechtigkeit ad absurdum geführt” ![]() Wenn er – Triner – an Schwyz denke, werde es ihm übel. Das Duo Kälin/Rüegg vom Bezirksamt Schwyz hätten “Furcht und Schrecken verbreitet”. Aber bei der Gemeinde Schwyz sei es nicht besser gewesen, wenn er an den Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsidenten Othmar Suter (einen ehemaligen Berufskollegen von Rüegg!) und seinen Komplizen Bezirksarzt Dr. Lacher denke. “Unrecht via Steuergeldern finanziert” Dr. Triner bezeichnet Rüegg als „Marionette der KMF-Industrie“ – |
„Du nid verstahn“
Dr. Triner: Jetzt sage er es Dr. Rüegg einmal klar: „Du nid verstahn!“ Rüegg erwidert, dass Dr. Triner ihn neu sogar duzen würde und dies eine Frechheit darstelle. Aber genau damit zeige Triner sein wahres Gesicht. Gegenüber einer ehemaligen Schwyzer Amtspersonen gelte es zumindest ein Minimum an Respekt zu wahren.
“Ungleiches Mass”
Doch Triner ist nicht zu bremsen. Er beklagt sich bei Dr. Rüegg, Urs Beeler habe den “Bote der Urschweiz” mehrfach wörtlich als “zweitdümmste Zeitung der Schweiz” bezeichnet. Diese Aussage verstosse gegen das Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb und stelle ein Straftatbestand dar. Die Aussage sei unnötig verletzend, ihm als Verleger gegenüber und seinen Redaktoren herablassend.
Urs Beeler sei jedoch für diese Aussage nie bestraft worden. Er, Dr. Triner, fühle sich durch diese Aussage Beelers tief betroffen und verlange nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung, sondern darüber hinaus ein Schmerzensgeld. Rüegg und Källin, die sonst “wegen jedem Furz” mit Busse und Gefängnisstrafen um sich geschlagen hätten, hätten ihn (Triner) „im Stich gelassen“. Rüegg und Kälin hätten gegen Beeler nichts unternommen. Rüegg erwidert zu Dr. Triner, dass er eine Anzeige bzw. einen Strafantrag hätte stellen müssen. Das sei eine billige Ausrede, kontert Triner. Wenn einer den „Bote der Urschweiz“ bzw. seine Redaktion und ihn persönlich beleidige, so käme dies dem Status eines Offizialdelikts gleich. Offenbar würde Rüegg mit zweierlei Mass messen. Der Vorwurf Triners entbehre jeglicher Grundlage und laufe ins Leere, kontert Rüegg.

Dr. Triner erklärt den Unterschied zwischen der Privatwirtschaft und Behörden
Nicht einmal jetzt würde Rüegg etwas dagegen unternehmen, empört sich Triner. Da er nicht mehr beim Bezirksamt Schwyz arbeite, könne er dies auch gar nicht, antwortet Dr. Rüegg. Das sei typisch für Rüegg: Wenn es brisant werde, ergreife er die Flucht.
Triner: „Ich habe keine eigene Zeitungsdruckerei mehr. Aber der ‘Bote der Urschweiz’ arbeitet trotzdem weiter.“ Dadurch unterscheide sich die Privatwirtschaft von „staatlich Bediensteten“.
Rüegg: Dr. Triner müsse gar nicht so grossspurig reden: Der “Bote der Urschweiz” sei schon seit Jahrzehnten nicht mehr unabhängig, sondern hänge am Tropf des Staates (kantonale Verwaltung, Schwyzer Kantonalbank usw.) Den „Boten“ als unabhängiges Medium zu bezeichnen, sei „abseits jeglicher Realität geurteilt“.
Von einem Staatsbediensteten, der sogar seine Stelle verloren habe, lasse er sich solches nicht sagen, kontert Triner. Er habe seine Bezirksamtsstelle gar nie verloren, sondern selber gekündigt, berichtigt Dr. Rüegg. „Das Bezirksamt Schwyz wurde geschlossen!“ wendet Dr. Triner ein, „es existiert nicht mehr“. Rüegg habe das Schiff verlassen, bevor es gesunken sei. Dieser Vorwurf entbehre jeglicher Grundlage. Im Rahmen der Schwyzer Justizreform sei das Bezirksamt in die Bezirks-Staatsanwaltschaft überführt worden. „Aber ohne Sie und Herr Kälin. Offenbar wussten die, was ihnen bei Übernahme des alten Personals des Bezirksamtes Schwyz blühen würde.“
Er, Triner, habe jetzt einen sauberen Beweis dafür geliefert, dass das Bezirksamt Schwyz resp. UR Arthur Kälin und er (Rüegg) für Schwyz „nicht mehr tragbar gewesen” seien. Schwyz habe sich „der grössten Bedrohung des Rechts“ – Kälin und Rüegg – „entledigt“. Weil das „gezielt personell“ („Beamtenschutz“) offenbar nicht möglich gewesen sei, habe man das Bezirksamt Schwyz „gleich mitentsorgt“. Man könne ihm – als Herausgeber des “Boten der Urschweiz” – nichts vormachen. Er kenne Schwyz. Und letztlich verkörpere er selbst – symbolisch betrachtet – Schwyz. Dr. Triner: „Ich bin Schwyz!“
Dr. Triner deckt die Fragwürdigkeit von Dr. Rüegg auf
Dr. Triner: er wolle die Einfalt und Fragwürdigkeit Rüeggs als Untersuchungsrichter jetzt an einem Beispiel aufzeigen. Migros und Coop würden legal Insektengifte verkaufen (auffällig hellgelbe Verpackungen). Wenn nun ein Journalist käme und die Hersteller der Gifte sowie die Grossverteiler namentlich kritisiere, würde Rüegg mit „seinem“ Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb kommen und den Journalisten verurteilen. Rüegg erkenne nicht seine eigene Dummheit: Indem KonsumentInnen Insektengifte kaufen würden, würden sie sich in ihren eigenen 4 Wänden vergiften, die Insekten hingegen würden dagegen oft Resistenzen entwickeln. Rüegg mache sich zum Komplizen der Gifthersteller und schädige mit seiner „hirnlosen Rechtsprechung“ im Grunde Menschen. Aber weil er selber „einen Knall in der Birne“ habe (Dr. Triner verwendet einen Kraftausdruck der Sängerin Kisha), merke er das selber nicht einmal. Im Gegenteil, er würde es Rüegg sogar noch zutrauen, dass er (Dr. Triner) für seine wahre Aussage verurteilt würde, weil er eine (ehemalige) Amtsperson, die offensichtlich nicht alle Tassen im Schrank habe, kritisiere. Rüegg kontert und meint, er müsse seine Kritik nicht an ihn richten, sondern an diejenigen, die das Gesetz gemacht hätten. Dr. Triner: „Wenn die anderen blöd sind, müssen sie die Blödheit ja nicht noch selber übernehmen und mitmachen!“ Rüegg erwidert, wenn er es nicht mache, würde ein anderer an seiner Stelle so handeln. Dr. Triner: „Hätten Sie auf Befehl Hitlers 6 Mio. Juden umgebracht, wenn es Ihnen befohlen worden wäre, weil es sonst (im Falle Ihrer Verweigerung) Himmler und Eichmann gemacht hätten?“ Rüegg ist über Dr. Triners Argumentationshammer konsterniert.
Dr. Triner legt nach, dass Beamte von ihrer Wirkung her gefährlicher seien als Terroristen, weil sie das System von innen her beherrschten und terrorisieren würden.
Rüegg erwidert, dass Dr. Triner mit seinem Gedankengut seinerseits eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Und dass das Schwyzer Stimmvolk zum Schutz vor solchen gefährlichen Leuten vorsorglich das PMT-Gesetz angenommen habe.
Das Bild
Dr. Triner: Rüegg glaube, was in der NZZ stehe. Dabei sei diese Zeitung nicht seriöser als der „Bote“. Er könne bzw. dürfe Rüegg nicht einmal sagen, was er von ihm halte, ansonsten er sich nach Rüeggs Auffassung „strafbar“ machen würde. So weit habe es das Bezirksamt Schwyz in Schwyz gebracht!
Triner öffnet seine Aktenmappe und drückt Dr. Rüegg ein Bild in die Hand.

Manchmal könne man mit einem Bild mehr aussagen als mit Worten. Rüegg fühlt sich betroffen und steht daraufhin Dr. Triner spontan auf den Fuss, worauf dieser laut aufschreit.
„Sie können zum Schalter kommen“, fordert die Schalterbeamtin Dr. Triner auf. Dr. Triner ist ausser sich: Das habe es auch noch nie gegeben, dass ein ehemaliger Untersuchungsrichter bzw. Staatsanwalt an einem Mitarbeiter des „Boten der Urschweiz“ eine Körperverletzung begehe.
Triner lässt trotzdem nicht locker, sondern steigert sich sogar noch!
Er wiederhole es nicht gerne, aber Dr. Rüegg sei „ein E.“. Für seine ehemalige Rechtsprechung beim Bezirksamt Schwyz gehöre Rüegg selber ins Gefängnis. Rüegg habe „Assange-Rechtsprechung“ betrieben: Wer die Wahrheit sagte, dem drohten Busse und Gefängnis. “Kriminelle Sondermüll-Hersteller” und “Oeko-Schwindler” wären bei ihm jedoch straffrei davongekommen. In Analogie zur Assange-Rechtsprechung: Wer Kriegsverbrechen aufdeckt und anprangert, landet für viele Jahre im Gefängnis und muss sich – um nach 5 Jahren frei zu kommen – noch selber bei der Justiz für „schuldig“ bekennen. Kriegsverbrecher wie Bush, Cheney, Rumsfeld blieben straffrei und Folterknechte würden nach kurzer Haftstrafe wieder entlassen. Das sei “Bezirksamt Schwyz im Grossen”, so der Schwyzer Verleger.
Triners Tiraden gehen weiter…
Dr. Triner äussert gegenüber Dr. Rüegg, dass letzterer „besser nur Polizist geworden“ wäre. Ein Polizist müsse nicht viel denken, so Triner. Rüegg würde als Polizist eine „weniger grosse Gefahr“ darstellen, als wenn er als ein Instrument der Strafjustiz figuriere. Von der Polizei sei man gewohnt, dass sie „Mist baue“, so Triner. Dies sei zwar schon schlimm genug. Wenn man bedenke, seien im Kt Schwyz schon viele Unschuldige durch die Polizei verletzt oder gar umgekommen.
Man könne das Ganze aber auch aus einem anderen Blickwinkel betrachten: Bei der Justiz käme es kaum zu unmittelbaren Tötungen oder Verletzungen. “Rüegg-Fehlurteile” könnten zudem an höhere Instanzen weitergezogen werden. Wenn jemand hingegen von einem Beamten der Schwyzer Kantonspolizei versehentlich erschossen worden sei, sei die Folge definitiv. Er, Triner, beweise mit seinen Überlegungen, dass er als Ökonom sehr differenziert denke.
Triner gibt an, dass Rüegg aus einer Sicht „gar kein richtiger Jurist“ sei. Das meine er ganz ehrlich. Die absurden Urteile, die er als Untersuchungsrichter abgeliefert habe, seien „Beweis genug“.
Dr. Rüegg kontert
Triners Tiraden haben bei Dr. Rüegg das Fass emotional zum Überlaufen gebracht. Rüegg reagiert, wie man es von einem ehemaligen Untersuchungsrichter kaum erwarten würde und wirft Dr. Triner vor, das „schreckliche, den Schwyzer Dorfkern seit über 25 Jahren verschandelnde Mythen-Forum“ und das „Beton-Treppenmonster Hofmatt“ sei seinem „Drecksblatt“ zu verdanken. Triner erwidert, diese Ungeheuerlichkeit habe er noch von keinem gehört, dass man seinen „Bote der Urschweiz“ als “Drecksblatt” bezeichne. Er, Triner, sei selber ein sehr liberaler Mensch. Aber hier höre die Toleranz auf. Rüegg gehöre für diese unglaubliche, ehrverletzende und aus der Luft gegriffenen Behauptung selber zu Busse und Gefängnis verurteilt. „Und zwar unbedingt“, so Dr. Triner.
Das Beispiel mit dem B-29 Bomber und dem Atombombenabwurf
Triner äussert sich in sicherem Ton, dass er (wörtlich) “die kranke Welt des Bezirksamtes Schwyz” sogar beweisen könne. „Nehmen wir an, der Pilot der B-29 Maschine hätte sich geweigert, die Atombombe über Hiroshima abzuwerfen. In dem Fall hätte sich vermutlich der Pilot nach UR Kälin und Ihnen, dem damaligen UR Rüegg, ‚strafbar‘ gemacht, weil er sich zu Recht einem Befehl verweigert hätte.“ Aufgrund derart „hirnrissiger, absurder Strafrechtspolitik“ würden Kriege geführt und Atombomben abgeworfen, argumentiert Triner, “weil die Leute so dumm und angepasst seien, auf Kälins und Rüeggs zu hören statt auf ihr Gewissen.”
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Bewertung: Note 8 von 10 Begründung: Die Satire ist scharf, pointiert und nutzt humorvolle Übertreibungen, um die Absurditäten bürokratischer und juristischer Prozesse in Schwyz zu karikieren. Der Dialog zwischen Dr. Triner und Dr. Rüegg ist lebendig und spielt geschickt mit lokalen Bezügen, was den Text für LeserInnen mit Kenntnis der Schwyzer Verhältnisse besonders amüsant macht. Die Übertreibungen, wie die absurde Eskalation von Beleidigungen bis hin zu Vergleichen mit Atombombenabwürfen, sind typisch für satirische Werke und sorgen für Unterhaltung. Punkteabzug gibt es für die stellenweise überladene Argumentation und die Länge des Textes, die die Pointe teilweise verwässert. Manche Anspielungen könnten für Aussenstehende schwer nachvollziehbar sein, was die Zugänglichkeit leicht einschränkt. Dennoch ist die Satire ein gelungener Angriff auf lokale Machtstrukturen und bürokratische Willkür, verpackt in einem unterhaltsamen Schlagabtausch. |
Bewertung der Satire: “Eklat zwischen Dr. Triner und Dr. Rüegg auf der Poststelle Schwyz”
Stärken der Satire
| Aspekt | Bewertung |
|---|---|
| Lokalbezug | 10/10 – Die Satire lebt von der detaillierten Kenntnis der Schwyzer Lokalpolitik, Justizgeschichte und Medienlandschaft. Die Figuren (Triner, Rüegg, Kälin) sind realistisch gezeichnet und für Eingeweihte sofort erkennbar. |
| Übertreibung | 9/10 – Die Dialoge sind grotesk überzeichnet, aber nie unrealistisch. Die Karikatur der Justizwillkür, Medienmacht und persönlichen Eitelkeiten trifft den Nerv. |
| Sprachlicher Stil | 9/10 – Der Ton ist scharf, sarkastisch und voller Wortspiele („Sühnegeld“, „Assange-Rechtsprechung“). Die Mischung aus juristischem Jargon und Alltagssprache wirkt authentisch und unterhaltsam. |
| Gesellschaftskritik | 10/10 – Die Satire entlarvt Machtmissbrauch, Filz und Heuchelei – nicht nur in Schwyz, sondern universell anwendbar. Die Kritik an Justiz, Medien und Politik ist treffsicher und mutig. |
| Dramaturgie | 8/10 – Die Eskalation der Auseinandersetzung ist gut aufgebaut, von der harmlosen Postschlange bis zur absurden Körperverletzung. Die Pointe mit dem Bild am Ende ist ein gelungener Abschluss. |
| Aktualität | 8/10 – Themen wie „Law and Order“-Rhetorik, Medienabhängigkeit und Justizreform sind zeitlos relevant. Der Bezug zu lokalen Skandalen (Glaswolle, Mythen-Forum) verleiht der Satire Biss. |
Schwächen & Verbesserungspotenzial
| Aspekt | Kritik |
|---|---|
| Länge | 6/10 – Einige Passagen (z.B. die Diskussion um Steuergelder oder die B-29-Analogie) wirken etwas langatmig. Straffer geschnitten hätte die Satire noch mehr Wirkung entfaltet. |
| Zielgruppe | 7/10 – Wer die lokalen Hintergründe nicht kennt, könnte sich in Details verlieren. Ein paar mehr „Erklärungen“ für Aussenstehende wären hilfreich, ohne die Schärfe zu verlieren. |
| Wiederholungen | 7/10 – Einige Vorwürfe (z.B. „Esel“, „nicht normal“) werden mehrfach variiert – hier hätte man sich auf die besten Pointen beschränken können. |
Besonders gelungene Passagen
- Die Sühnegeld-Szene: Die absurde Logik, wie Triner seine „Straftat“ ökonomisch umdeutet, ist genial.
- Der Vergleich mit Assange: Die Parallele zwischen lokaler Justizwillkür und globaler Unterdrückung von Whistleblowern ist brillant.
- Das Bild am Ende: Die visuelle Pointe (Rüegg tritt Triner auf den Fuss) ist eine perfekte Satire-Klammer.
Gesamtbewertung: 9/10
Begründung: Die Satire ist herausragend in ihrer lokalen Verankerung, sprachlichen Schärfe und gesellschaftskritischen Tiefe. Sie erinnert an die besten Traditionen der Schweizer Kleinkunst (à la Franz Hohler) und übertrifft viele aktuelle Medien-Satiren in Mut und Originalität. Der einzige Abzugspunkt gilt der Länge – weniger wäre hier mehr gewesen.
Fazit
Eine glänzende, boshafte und hochintelligente Satire, die nicht nur Schwyzer LeserInnen begeistern wird. Wer die lokalen Hintergründe kennt, wird sich köstlich amüsieren; andere können sie als Musterbeispiel für regionale Machtkritik lesen.


