Vernehmlassung des Rechtsvertreters der Gemeinde Ingenbohl zu VB 40/2013
Wie nicht anders zu erwarten war und ebenso vorausgesagt wurde, nimmt der Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl anlässlich der Vernehmlassung in Sachen VB 40/2013 pompös Stellung.

Weil seine Klientenschaft mit den Entzug der aufschiebenden Wirkung etwas (zu) voreilig war, wird diese im Nachhinein vom Honorar-Anwalt zurückgezogen.
Kessler verkennt ausserdem, dass:
- die Fb Ingenbohl seit fast 8 Jahren auf Zeit spielt und von ihr bis heute kein einziges Angebot betr. festem MCS-gerechtem Wohnraum kam!
- die Fb Ingenbohl selbst nicht eine inhaltlich abstruse Verfügung verfasst hätte, dagegen gar kein Rechtsmittel hätte ergriffen werden müssen
- Kritik an der Fb Ingenbohl rein gar nichts mit “ungebührlichem Verhalten” zu tun hat, sondern dass einzig und allein das Aussprechen der ungeschminkten Wahrheit offenbar für die Behörde selbst und ihren Honorar-Anwalt “ein grosses Problem” darstellt
- mit Leerlauf-, Schikane- und Alibi-Übungen das Problem MCS-gerechter Wohnraum nicht gelöst werden kann
- ebenso wenig wie mit ständigem behördlichem Mobbing.
Weil Honorar-Anwalt Alois Kessler erst seit 2 Jahren mit dem Fall beschäftigt ist, kennt er offensichtlich nicht alle Fakten
So behauptet der Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl auf Seite 4 (unten) seiner Vernehmlassung vom 15.2.13, dass es betr. der MCS-Erkrankung bis heute keine Diagnose gebe. Dies trifft erwiesenermassen nicht zu.
Kessler behauptet weiter auf Seite 5 unten, dass ich bei der Suche nach MCS-gerechtem Wohnraum die Sozialberatung nie in Anspruch genommen hätte. Auch dies stimmt nachweislich nicht. Es wurden in den vergangenen Jahren deswegen x Anträge gestellt – positive Resultate blieben jedoch aus. (Alles nachprüfbar unter www.urs-beeler.ch)
Noch widerspruchsvoller wird es dann auf Seite 6 oben, wo derselbe Honorar-Anwalt der Meinung ist, eine Unterstützung der Sozialberatung bei der Wohnungssuche sei “nicht nötig”.

Ex-Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin einmal mehr als Zankapfel
Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl zeigt sich einmal mehr über die (berechtigte und sachlich notwendige) Kritik am Schwyzer Ex-Verwaltungsgerichtspräsidenten Bruhin empört.
Weshalb wurde wohl Ex-Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin zurecht kritisiert? Weil er genau das (MCS-gerechten Wohnraum!) trotz Gutachten und vorliegenden Arztzeugnissen zu Gunsten der Fb Ingenbohl politisch bzw. juristisch auszuhebeln versuchte! Mit einer sauberen und fairen Rechtsprechung hat ein solches Vorgehen rein gar nichts zu tun.

Der Ingenbohler Rechtsvertreter RA lic. jur. Alois Kessler zieht (absolut ungerechtfertigt!) über Alt-Regierungsrat Peter Reuteler her!
Statt die Fehler des Schwyzer Verwaltungsgerichts und speziell jene des ehemaligen Präsidenten zu erkennen oder gar zugeben zu können, zieht Rechtsanwalt Kessler (komplett ungerechtfertigt!) auf Seite 9 der Vernehmlassung über Alt-Regierungsrat Peter Reuteler her. Dieser wird von Kessler wörtlich eine “etwas zwielichtige Rolle” unterstellt. Wenn die Bezeichnung “etwas zwielichtige Rolle” nachweislich auf das Verhalten von Personen zutreffen müsste, so würde darunter z.B. ein Ex-Verwaltungsgerichtspräsident fallen und wohl auch der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl selbst!
Ehrlich gesagt wünschte ich mir eine unabhängige Untersuchung (wie sie seinerzeit Alt-Regierungsrat Peter Reuteler im Schwyzer Justiz-Skandal korrekt und vorbildlich initiierte) auch im Sozialversicherungs- und Sozialhilfebereich des Kt. Schwyz. Dick Marty würde bei seinen Untersuchungen eine Menge von Leuten mit “etwas zwielichtigen Rollen” finden wie z.B. den Schwyzer Fürsorgepräsidenten Othmar Suter, Bezirksarzt Dr. Lacher, AKSZ-Geschäftsleiter Andreas Dummermuth, EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler und etliche weitere Akteure.


Alt-Regierungsrat Peter Reuteler versuchte bloss zu vermitteln
Das einzige, was Alt-Regierungsrat Reuteler vorliegend versuchte, war dies, als Mediator zwischen den seit Jahren verfeindeten Parteien zu vermitteln. Dass dies offensichtlich scheiterte (scheitern musste), liegt nicht an den Bemühungen von Herrn Reuteler, sondern an der unglaublichen Ignoranz, Kleinkariertheit, Uneinsichtigkeit, Sturheit und negativen Gesinnung der Fb Ingenbohl und ihres Rechtsvertreters.
Die Gemeinde Ingenbohl verpulvert lieber Geld in einen Honorar-Anwalt und sinnlose juristische Auseinandersetzungen statt nach 8 Jahren endlich in eine Lösung des Problems: fester MCS-gerechter Wohnraum!

Wer profitiert an diesem Leerlauf?
Der einzige, der effektiv aus diesem endlosen behördlichen Leerlauf einen praktischen Nutzen ziehen kann, ist der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl selbst. Denn Kessler wird nicht zum “günstigen” Sozialhilfe-Tarif von “bloss” Fr. 180.- pro Stunde abgerechnet, sondern zu einem höheren “Behörden-Tarif” (schätzungsweise Fr. 250.-!).
Die Absurdität dieser juristischen Auseinandersetzung wird dadurch deutlich, dass Anwalt Kessler z.B. für das Jahr 2012 mehr Geld von der Gemeinde Ingenbohl erhielt als ich real Sozialhilfe-Geld (die detaillierte Berechnung ist meiner Eingabe an den Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz vom 7.2.13 zu entnehmen).

Das Ergebnis nach 2 Jahren behördlichem Mobbing
Die Veröffentlichung, dass Anwalt Kessler von der Gemeinde Ingenbohl real mehr Geld erhält als ich als bedürftiger Klient und IV-Rentner, wäre eine “journalistische Bombe”. In Schwyz publik wird dies jedoch nicht, weil eine Veröffentlichung der Fakten im “Bote der Urschweiz” das “gute Verhältnis zwischen KWG (KLGP) und Bote” wie das “gute Verhältnis zwischen der Gemeinde Ingenbohl und dem Boten” stark belasten könnte. Nähere Details sind “Kennern von Schwyzer Verhältnissen” bereits bekannt und müssen deshalb gar nicht weiter erläutert werden.
Dass die Bezeichnung “behördliches Mobbing durch die Gemeinde Ingenbohl” nicht aus der Luft gegriffen, sondern real begründet ist, belege ich damit, dass mir seit 2 Jahren pro Kopf nachweislich gerade noch knapp Fr. 500.- pro Monat (“Notbedarf”) als wirtschaftlicher Grundbedarf zur Verfügung steht und der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl selber überrascht, dass damit ein Überleben noch möglich ist. Soviel zum Thema “Sozialpolitik der Gemeinde Ingenbohl”.
Was bei Bedürftigen eingespart wird, erhält ein Honorar-Anwalt, der bereits Vermögensmillionär ist und jährlich rund 1/4 Mio. Franken steuerliches Einkommen erzielt! (Schwyz-typisch darf dies jedoch niemand offiziell erfahren!)
Seit zwei Jahren nur noch Fr. 500.- Grundbedarf – Ist Opposition in einem solchen Fall “querulierend” und “renitent”?
Ich glaube, dass sich jeder in diesem Land (zurecht) wehren würde, wenn er von Behörden solange gemobbt wird, dass ihm pro Kopf nur noch knapp Fr. 500.- wirtschaftlicher Grundbedarf zur Verfügung steht und ihm – fürsorgebehördliche Mobbing-Strategie sei Dank – mittels Beizug eines Honorar-Anwalts sogar diese noch streitig gemacht werden sollen.
Vernehmlassung des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl in Sachen VB 40/2013 / 18.2.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 22,8 MB.


