Vermutetes Anrecht auf vollständigen Steuererlass
Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger haben bei Bezug von Renten, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe im Nachbarkanton Luzem automatisch Anspruch auf vollständigen Steuererlass, sofern im Steuerjahr während mindestens 9 Monaten Sozialhilfe bezogen wurde. Es ist nicht davon auszugehen, dass es im Kt Schwyz anders sein sollte.
Einsprache gegen die Steuerrechnung 2013 der Gemeinde Ingenbohl vom 24.6.14 / 1.7.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 1,6 MB.

