Können wir auf die Schweiz stolz sein? (Beitrag gepostet auch auf Facebook)

Wenn heutzutage ein 100%-IV-Renter mit Minimalrente (Fr. 1’160.–/Mt.) das aussergewöhnliche Glück hat, eine Ehepartnerin zu finden, wird ihm von der Ausgleichskasse (staatlicher Sozialversicherer) postwendend (und mit Entzug der aufschiebenden Wirkung!) nach erfolgter Heirat die EL gestrichen (“Heiratsstrafe”). Auch die bisherige Single-EL.

Mit Fr. 1’160.– Minimalrente kann kein Mensch hierzulande überleben, geschweige zwei. Es bleibt nur der (diskriminierende) Gang aufs Sozialamt.
Anstelle einer der vielen 1.-August-Reden anzuhören, wie grossartig die Schweiz angeblich sei, lesen Sie hier ein Stück über die Schweizer Realität. Denn eine Gesellschaft ist nur so gut (sprich verantwortungsvoll und menschlich), wie sie mit den Schwächsten (Arme, Kranke, Behinderte, Alte), Mitgeschöpfen (z.B. Nutztiere, Labortiere) und der Umwelt (Luft, Gewässer, Böden) umgeht.
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Ausgleichskasse Schwyz.
Feiern Sie wie ich den 1. August nicht als nationalen Abfallverbrennungs- und Knalltag, sondern besser nachdenklich-besinnlich. Vielen Dank!
Herzliche Grüsse Urs Beeler

