Nochmals “Sozialhilfe-Missbrauch den Kampf angesagt”
Behördlicher Sozialhilfe-Missbrauch (oder vielleicht besser: behördliche Sozialhilfe-Kriminalität) ist für das nationale Schweizer Boulevardblatt “Blick” wie das lokalschwyzerische Boulevardblatt “Bote der Urschweiz” redaktionell tabu. Die Berichterstattung beschränkt sich jeweils auf künstlich aufgebauschte bzw. mehr oder weniger frei erfundene “private Missbrauchsfälle”. Liest man dann die Fakten (z.B. Bundesgerichtsentscheide) nach, steckt regelmässig – so auch im berühmten Fall “Beat aus Berikon” – im Grunde nichts dahinter.
Das “boulevardjournalistisch Aufgebauschte von Nichts” wurde im Fall “Beat aus Berikon” auch noch vom Schweizer Staatsfernsehen thematisch aufgegriffen und extra eine Diskussionssendung veranstaltet. Im Gegensatz dazu ist der behördliche Sozialhilfemissbrauch ebenso für den Schweizer Staatssender tabu: Wahrheit ist heutzutage nicht gefragt – von den echten Problemen (in der Sozialhilfe) ablenken und aufgeilen jedoch alles.
Wo wirklich echter, behördlicher Sozialhilfemissbrauch stattfindet, schweigen die Schweizer Mainstream-Medien
Warum darf die Schweizer (Schwyzer) Öffentlichkeit eigentlich nicht erfahren, was in der Sozialhilfe-Praxis wirklich abläuft? Weil die Wahrheit zu beschämend ist?
Was eine Fürsorgebehörde Ingenbohl seit Jahren betreibt bzw. zu betreiben versucht, ist ein echter Sozialhilfe-Skandal und gehörte auf die Titelseite des “Blick”, “20 Minuten” und selbstredend auch auf diejenige des Lokalblatts “Bote der Urschweiz”!
Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist das grosse Problem!
An die die Herren Kantonsräte sowie den Schwyzer Regierungsrat: Bevor man den privaten Sozialhilfemissbrauch mit einer effektiven Missbrauchsquote von 0,3% im Kt. Schwyz zum grossen Thema macht, sollte man sich gescheiter einmal dem seit Jahren stattfindenden behördlich betriebenen Sozialhilfemissbrauch im Kanton Schwyz annehmen:
– Stattfindender behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn Fürsorgebehörden den in den SKOS-Richtlinien genannten Anspruch auf situationsbedingte Leistungen systematisch verweigern.
– Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn Integrationszulagen und selbst Minimale Integrationszulagen (MIZ) systematisch verweigert werden.
– Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn wie im Falle der Fürsorgebehörde Ingenbohl für die Kostenübernahme nicht-kassenpflichtiger Medikamente ein 3 Jahre dauernder Rechtsstreit notwendig ist.
– Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn es wie im Falle der Fürsorgebehörde Ingenbohl über 5 1/2 Jahre dauert (kein Witz!), bis neue Duvets hälftig beschafft werden können.
– Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist es, wenn die Übernahme von Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungsorten (in einem zu beborschussenden IV/EL-Fall) verweigert wird.

– Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn eine Fürsorgebehörde Ingenbohl sich statt für MCS-gerechten Wohnraum einzusetzen eine über Jahre dauernde kaum mehr zu toppende Alibi-, Schikane- und Mobbing-Politik betreibt.
– Politische Justiz ist, wenn ein Schwyzer Regierungsrat sowie ein Schwyzer Verwaltungsgericht entgegen Arztzeugnissen das wichtigste medizinische Erfordernis – MCS-gerechter Wohnraum – künstlich in “zumutbaren Wohnraum” ändern nach dem Motto: “Was medizinisch nicht passt, wird juristisch passend gemacht.”

– Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn eine Fürsorgepräsidentin der Gemeinde Ingenbohl (damals Martina Joller) willkürlich statt korrekt wirtschaftliche Hilfe lediglich “Nothilfe” ausbezahlt.
– Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn eine Fürsorgepräsidentin der Gemeinde Ingenbohl (damals noch Martina Joller) mit bewusst falschen Zahlen ein Sozialhilfebudget manipuliert.
– Behördlicher Sozialhilfemissbrauch und ein Raub an Steuergeldern ist, wenn eine Fürsorgebehörde im Kampf gegen einen Bedürftigen einen Honorar-Anwalt engagiert, der 8-12x höhere Sozialhilfe-Kosten verursacht als der Sozialhilfeempfänger Netto-Sozialhilfe bezieht (vgl. Fall KWG-Kessler).
– Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn mittels Auferlegung von Anwaltskosten eine Gemeinde Ingenbohl Prozessabschreckungs- kombiniert mit Verschuldungspolitik zu Lasten Bedürftiger betreibt.

– Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn man meint, mit ständigen Androhungen von Budgetkürzungen und Sanktionen auf Bedürftige Druck ausüben zu müssen (vgl. Patrick Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales).
– Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn eine Fürsorgebehörde Ingenbohl (Patricia Mettler-Kraft) sich anmasst, Ausbildungsverbote auszusprechen, nur weil es um bedürftige Menschen geht. Mit Fürsorge hat dies wenig zu tun – es ist Diskriminierung!
– Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist, wenn in der Praxis Sanktionen (Kürzung des Grundbedarfs um 15%), Schikane und Mobbing der Kern der Sozialhilfe darstellen.
Warum vernimmt man darüber nichts im “Blick” und “Bote der Urschweiz”? Weil die Wahrheit über die behördlich praktizierte Sozialhilfe tabu ist und schlecht zum Bild eines angeblich vorbildlichen Schweizer Sozialstaates passt?

