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Beschwerde gegen den Fürsorgebeschluss Nr. 264 der Gemeinde Ingenbohl vom 24.9.13 – nicht-kassenpflichtiges Medikament “Anthélios”

Vorliegender Fall ist wieder einmal ein Beispiel für die kolossale “Schildbürger-Sozialhilfepolitik” bzw. “Pro-Anwalt-Politik” der Fürsorgebehörde resp. Sozialberatung Ingenbohl. Während zwei Jahren werden die Kosten für ein wichtiges, nicht-kassenpflichtiges Medikament (duftstofffreie Anthélios Sonnencreme) korrekt übernommen. Obwohl eine entsprechende ärztliche Bestätigung bereits aus dem Jahre 2011 vorliegt, wird ohne Vorwarnung/Rücksprache die Vergütung plötzlich eingestellt. Es muss (nach 2 Jahren!) extra ein neuer Antrag um Kostenübernahme gestellt werden für etwas, dessen Vergütung bis anhin “selbstverständlich” war.

Sonnencreme zwei Jahre lang bezahlt – neuer Antrag “selbstverständlich” abgelehnt!
Nach zwei Jahren kommt die Fb Ingenbohl zum Ergebnis, dass man die Kosten für dieses nicht-kassenpflichtige Medikament, welche man bis anhin vergütet hat, nicht mehr übernehmen werde. Es bleibt wieder einmal nichts anderes übrig als beim Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz eine entsprechende Beschwerde zu machen.

Das Nachlesen dieser Beschwerde lohnt sich
Zumal sie aufzeigt, welche Hürden Sozialbehörden betr. der Kostenübernahme von nicht-kassenpflichtigen Medikamenten (obwohl in den SKOS-Richtlinien und im Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe ausdrücklich aufgeführt) in der Praxis aufstellen können (um Bedürftige zu schikanieren bzw. zu zermürben) – und wie sie von einem Antragsteller erfolgreich bezwungen werden…
Lesen Sie nach, wie die Fb Ingenbohl und ihr Honorar-Anwalt mit dieser Eingabe (nach etlichen Niederlagen meinerseits) zwischendurch auch einmal gebodigt werden…, Beschwerde gegen den FB Nr. 264 der Gemeinde Ingenbohl vom 24.9.13 / 10.10.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 22,9 MB.

Eines Tages können Schweizer Historikerkommissionen an die Aufarbeitung der im Jahre 2014 praktizierten “Sozialhilfe” gehen.

PS: Wie Sie dem FB Nr. 264 (ab Seite 7 im PDF) entnehmen können, wurde mir wieder einmal der wirtschaftliche Grundbedarf um 15% gekürzt – als Rache, weil ich mich der seit Jahren betriebenen Schikane- und Mobbing-Politik der Fürsorgebehörde Ingenbohl nicht füge.
Logischerweise hätte man auch diese entsprechende Dispositivziffer 2 anfechten müssen. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt jedoch leider, dass solche Anfechtungen in der Praxis nahezu chancenlos sind, weil die Aufsichtsstellen (besonders das für seine Behördenschutzpolitik bekannte Verwaltungsgericht des Kt. Schwyz) die Sanktionspolitik der Gemeinden im Sozialhilfebereich schützen.

Ein Termin auf der Sozialberatung Ingenbohl nicht wahrnehmen = Kürzung der wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15% für 4 Monate!
Vorliegend geht es darum, dass ein Termin auf der Sozialberatung Ingenbohl am 8.8.13 nicht wahrgenommen wurde. Als “Strafe” (Sanktion) dafür wird der wirtschaftliche Grundbedarf für 4 Monate um 15% gekürzt!
Der bekannte Nahost-Experte Peter Scholl-Latour sagt, dass er grundsätzlich gegen Sanktionen sei; diese hätten noch nie etwas Positives (bei Ländern) gebracht. Leidtragende seien stets die Ärmsten. Genauso läuft es auch in der Sozialhilfe: Durch Sanktionen wird das wirtschaftliche und seelische Leiden in der Sozialhilfe erhöht – aber etwas zum Positiven verändert wird nicht. Deshalb gehörten Sanktionen ist der Sozialhilfe grundsätzlich verboten. Heute (noch) öffnen sie lediglich Tür und Tor für Willkür von Sozialbehörden und der sie (meist) politisch schützenden Justiz.

Merke: IV/Ergänzungsleistungen funktionieren in der Praxis ohne solche Gesprächstermine. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht müssen einfach die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden. Das genügt.

Im Sozialhilfebereich hingegen werden Sozialberater (behördlicher Werbeslogan: “persönliche Hilfe” – was für ein Schwindel!) beschäftigt. In der Praxis geht es um schier endlose Leerlauf-, Alibi- und Heuchelübungen. “Geholfen” wird weniger Bedürftigen (dazu besteht ja praktisch auch kein finanzieller Spielraum), sondern es geht um die Beschäftigung der Behörde und vor allem um das Umsetzen von Druck und Repressionen gegen Bedürftige. Das ist das wahre Gesicht der Sozialhilfe!
Wie obigem Schreiben zu entnehmen ist, figuriert hier der Sozialberater lediglich als Marionette der (negativ gesinnten) Fürsorgebehörde Ingenbohl, getreu dem Spruch: “Wessen Brot ich ess’, dessen Lied ich sing’.”

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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