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Vernehmlassungsschreiben des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz in Sachen III 2011 161

Während sich der Regierungsrat des Kantons Schwyz mit einer sachlichen Stellungnahme begnügt (kritisierte Stellen mit roten Kommentaren versehen), zaubert der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl, lic. jur. Alois Kessler, 11 Seiten mehr oder weniger Tiraden aus dem Hut.
Zusammen mit seinen anderen Schreiben ergibt dies mittlerweile die Summe von 41 Seiten.

Der Rechtsvertreter der Fürsorgebehörde Ingenbohl RA lic. jur. Alois Kessler, Gründer der renommierten Schwyzer Anwaltskanzlei Kessler, Landolt, Giacomini und Partner.

Der Zeilenhonorar-Anwalt der Gemeinde Ingenbohl hält dabei wie gewohnt mit markigen Sprüchen nicht zurück: “Immerhin kann festgehalten werden, dass für den Bf negative Beschwerdeentscheide in letzter Zeit auf der Homepage des Bf totgeschwiegen werden und es kann gehofft werden, dass dies auch einst mit dem VG-Entscheid geschehen wird.” – Das hätte Kesser wohl gern!

Was soll das Ganze?
Man muss sich fragen: Was bringt eigentlich dieser Anwalt Kessler? Trägt er irgend etwas zu einer Lösung (MCS-gerechter Wohnraum) bei? Nein.
Im Gegenteil: Zum Schluss entlarvt sich Kessler nach viel Heuchelei selbst, indem er ignorant und abwertend von “MCS-Hysterie” spricht. Und dass es lediglich darum gehe (was der Bf schon lange weiss und geschrieben hat!), MCS und MCS-gerechten Wohnraum auszuhebeln. Doch lesen Sie selbst die vollständige Vernehmlassung im Original, mit Anmerkungen in Rot, (Vernehmlassung des Verwaltungsgerichts des Kt. Schwyz im Verfahren III 2011 161 / 10.11.11, PDF 16,4 MB)
Bitte beachten Sie auch die dazugehörenden Leserkommentare

 

 

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