Die aufgeführten “41 Seiten” von Honorar-Anwalt Alois Kessler, Rechtsvertreter der Fürsorgebehörde Ingenbohl, sind nicht einmal 10% dessen, was er in den Folgejahren noch vom Stapel lassen wird…
Thema: Wirtschaftliche Hilfe
Vernehmlassungsschreiben des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz in Sachen III 2011 161 mit der Vernehmlassung des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl vom 18.10.11 sowie der Vernehmlassung des Sicherheitsdepartements des Kantons Schwyz vom 8.11.11.
Während sich der Regierungsrat des Kantons Schwyz mit einer sachlichen Stellungnahme begnügt (kritisierte Stellen mit roten Kommentaren versehen), zaubert der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl, lic. jur. Alois Kessler, 11 Seiten mehr oder weniger Tiraden aus dem Hut. Zusammen mit seinen anderen Schreiben ergibt dies mittlerweile die Summe von 41 Seiten.

Markige Sprüche
Der Zeilenhonorar-Anwalt der Gemeinde Ingenbohl hält dabei wie gewohnt mit markigen Sprüchen nicht zurück: “Immerhin kann festgehalten werden, dass für den Bf negative Beschwerdeentscheide in letzter Zeit auf der Homepage des Bf totgeschwiegen werden und es kann gehofft werden, dass dies auch einst mit dem VG-Entscheid geschehen wird.” – Das hätte Kesser wohl gern!
Totschweigen resp. unter den Tisch kehren entspricht vielleicht der Mentalität von RA Kessler – jedoch erfahrungsgemäss nicht jener von U.B. Dieser setzt sich seit jeher für Transparenz ein!
“diffamierend”, “unhaltbar”, “ehrverletzend”
Inhaltlich hat die Vernehmlassung von RA Kessler nicht allzu viel zu bieten (salopp:“mehr Geschwafel als Inhalt”). Einmal mehr widmet sich Kessler seinen bekannten Lieblingsthemen, dem emotionalen Empörtsein (“diffamierend”, “unhaltbar”, “ehrverletzend”) und Fordern von “Massnahmen”. Wer nicht mit allem kritiklos einverstanden ist, was Behörden liefern und stattdessen für seine Rechte eintritt, gilt nach Kessler als “querulatorisch”.
Zivilem Ungehorsam soll mit behördlichen Massnahmen begegnet werden
Dass einer sich einem abgekarteten Behördenspiel (u.a. behördlich-schildbürgerhaftes Feststellen von Baumaterialien, die seit Jahren bekannt und ausgewiesen sind!) widersetzt, versetzt den Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl in Rage. Logisch begründetem und gerechtfertigtem allenfalls notwendigem zivilen Ungehorsam will Kessler mit “behördlichen Massnahmen” begegnen. Was daraus Schlaues herauskommen soll, weiss niemand, mit Sicherheit nicht einmal Kessler selbst. Aber vernünftiges, lösungsorientiertes Denken und Handeln scheint auch nicht im Zentrum der kesslerschen Strategie zu stehen.
Vorwurf: “Das Schwyzer Verwaltungsgericht ist überfordert”
Kessler ist aufgebracht, weil U.B. Schwarz auf Weiss aufgezeichnet hat, wie das Schwyzer Verwaltungsgericht betr. MCS und MCS-gerechtem Wohnraum überfordert ist resp. in VGE III 2009 217 falsche bzw. völlig willkürliche Behauptungen aufstellte (welche dringend korrigiert werden müssen, siehe Antrag vom 21. November 2011). Solche Kritik an einer (aus Kesslers Sicht wohl nahezu unfehlbaren) Instanz stellt für den Honorar-Anwalt mehr als nur “dicke Post” dar. Für ihn scheint so etwas wie eine “Einmann-Revolution” im Gang zu sein… (…die mit “Massnahmen” bekämpft werden muss…).
“Sozialschmarotzertum”
Stammtisch-Anwalt Kessler hausiert mit Begriffen wie “Sozialschmarotzertum” und kassiert selber Geld von der Gemeinde Ingenbohl. Wieviel, dies soll in seinem Fall selbstverständlich geheim bleiben!
Die Sinnfrage
Man muss sich fragen: Was bringt eigentlich dieser Anwalt Kessler? Trägt er irgend etwas zu einer Lösung (MCS-gerechter Wohnraum) bei? Nein.
Im Gegenteil: Zum Schluss entlarvt sich Kessler nach viel Heuchelei selbst, indem er ignorant und abwertend von “MCS-Hysterie” spricht. Und dass es lediglich darum gehe (was der Bf schon lange weiss und geschrieben hat!), MCS und MCS-gerechten Wohnraum auszuhebeln. Doch lesen Sie selbst im Original, mit Anmerkungen in Rot, (Vernehmlassung des Verwaltungsgerichts des Kt. Schwyz im Verfahren III 2011 161 / 10.11.11, PDF 16,4 MB)

