Wer als IV-Renter mit einer Minimalrente kein Geld hat, ist im “hervorragenden Schweizer Sozialsystem” (Spruch von Alt-Ständerat Peter Föhn) am Arsch
Seit mittlerweile 7 Jahren kämpfe ich gegen ignorante, negativ gesinnte Behörden und für festen MCS-gerechten Wohnraum. Duftstoff- und schadstofffreier Wohnraum müsste für hochgradig Chemikaliensensible (MCS-Betroffene) heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein.
Wohlgemerkt: Mit entsprechender positiver Unterstützung könnte das Problem seit 7 Jahren längst gelöst sein.
Negative Gesinnung, unglaubliche Dummheit, Sturheit und Heuchelei zeichnen jedoch das System aus (an unzähligen Beispielen unter www.urs-beeler.ch dokumentiert!)
Behörden, Mietzinsrichtlinien und nicht vorhandene Wohnobjekte
In vielen Gemeinden gelten immer noch sogenannte interne Mietzinsrichtlinien. Für einen 1-Personen-Haushalt Fr. 800.-, für einen 2-Personen-Haushalt Fr. 1’100.– bis Fr. 1’250.–. Dagegen wäre nicht einmal etwas einzuwenden, wenn die öffentliche Hand, welche an diesen Richtlinien festhält, SELBER solchen (schadstofffreien) Wohnraum zum Günstig-Tarif anbieten würde. Doch genau hier fängt die Heuchelei und behördliche Verlogenheit an: Weder hat die öffentliche Hand solchen Wohnraum selber im Angebot noch ist sie bereit, z.B. ein MCS-Wohnprojekt, das duftstoff- und schadstofffreien Wohnraum zum EL-Tarif schaffen will, finanziell zu unterstützen. Stattdessen zieht es eine Fürsorgebehörde Ingenbohl vor, einem Honorar-Anwalt Geld für endlose Leerläufe in den Arsch zu schieben. Dieser soll mit guten Beziehungen zur Schwyzer Justiz und juristischen Tricks versuchen, MCS und MCS-gerechten Wohnraum auszuhebeln.
Das Thema “Wohnen” ist ein generelles Problem in der Sozialhilfe des Kt. Schwyz
So schiebt die Fb der Gemeinde Schwyz Fürsorgeabhängige z.B. in eine Schimmelpilz-Schadstoff-Schrottnotwohnung beim Hotel “Kristall” in Seewen ab. (Der “Bote der Urschweiz” berichtete vor Jahren mit Bild, wie einer in betr. KMF-Schadstoffwohnblock “ausgerastet” ist. Kein Wunder!). Wenn in solchen Bruchbuden Menschen, die sonst schon “auf der Schattenseite des Lebens stehen” (Zitat Georg Portmann, CEO der CSS Krankenkasse) krank und depressiv werden, so ist dies für Schwyzer Sozialbehörden kein Problem: Jetzt kommt der Sozialpsychiatrische Dienst Goldau (oder im Falle Ausserschwyz: Lachen) zum Zug. Statt z.B. eine anständige Wohnung für Fr. 1’400.– rechnen die Fürsorgebehörden des Kt. Schwyz anders: Fr. 800.- Mietzins Wohnloch plus Fr. 600.- für psychiatrische “Hilfe” (wegen dem Wohnloch) = Fr. 1’400.–. So kommt die Gemeinde offiziell “günstig” weg.
Ein Fürsorgeabhängiger, der a) wohnt (WIE wird nicht gefragt!) und b) sogar noch “Hilfe” bekommt – dies beweist der Öffentlichkeit, dass Behörden ihre Sache “richtig” machen… Unglaublich!
Aber es kommt noch besser: Nicht selten werden Fürsorgeabhängige in den Wohnverhältnissen, in die sie von Behörden abgeschoben werden, chronisch krank (Sozialarbeitern, Mitglieder einer Fürsorgebehörde, Honorar-Anwälten würde es unter den gegebenen Verhältnissen wohl kaum anders ergehen!).
Statt die Situation von Fürsorgeabhängigen im Kt. Schwyz zu verbessern, besteht die Sozialhilfepolitik in der Praxis in den meisten Fällen aus Druck, Mobbing und Abschiebungsversuchen
Wer nun aus der obersten kleinen 2-Zimmer-Wohnung des heruntergekommenen Wohnblocks neben dem “Kristall” in Seewen aus Verzweiflung das Fenster öffnet und in den Tod springen will, hat die Rechnung ohne die ach so wohlwollenden Schwyzer Sozialbehörden gemacht. Per FFE wird der Fürsorgeabhängige unter Mitwirkung von Bezirksarzt Lacher und Vormundschaftspräsident Othmar Suter (letzterer ist für das Anmieten des Wohnlochs neben dem “Kristall” direkt verantwortlich!) in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil/ZG verfrachtet. Ein weiterer “Pluspunkt” dadurch für die Fürsorgebehörde: Neben einem Handling-Vorteil muss die Behörde jetzt – dank Oberwil-Vollpension – nur noch ein Trinkgeld an Grundbedarf auszahlen. In Wirklichkeit aber haben sich die Kosten dank der behördlichen “Hilfe” und Verschiebung von Seewen/SZ nach Oberwil/ZG mindestens verfünffacht!
“Was will Beeler damit sagen?” wird sich an dieser Stelle der eine oder andere Leser fragen
Kurz: Ich will mit diesem Beispiel die “komplette Krankheit des Systems” zeigen: Auf der einen Seite betreibt das Schwyzer Sozialsystem einen geradezu aberwitzigen Kampf um jeden Franken Wohnkosten (Stichwort “interne Mietzinsrichtlinien”) – Wohnung für max. Fr. 800- (obwohl ein vernünftiges Marktangebot inexistent ist!). Auf der anderen Seite schreit kein Hahn danach (weder das Bruhinsche Verwaltungsgericht noch der “Bote der Urschweiz”), wenn irgend ein Fürsorgeabhängiger willkürlich und menschenrechtswidrig von einer Behörde nach Oberwil (Psychiatrie) abgeschoben wird, wo dann der Aufenthalt Fr. 8’000.– bis 10’000.–/Monat kostet! In diesem Fall spielen “Wohnkosten” keine Rolle (da ja die Gemeinden nicht zahlen müssen, sondern die Krankenkassen. Hätten im Gegenteil die Gemeinden als Verursacher für die Kosten selber aufzukommen, müsste ein Fürsorgeabhängiger in der Gemeinde Schwyz vermutlich auf Knien betteln, um vom Schwyzer Vormundschaftspräsident Othmar Suter und Bezirksarzt Lacher per FFE nach Oberwil eingewiesen zu werden…)
Wie aus obigem Beispiel klar hervorgeht: Im heutigen System ist es auf der einen Seite problemlos möglich, dass in einem Fall Aufenthaltskosten von Fr. 10’000.– pro Monat “legal” verursacht werden können – im Gegenzug sollen bei einer medizinisch ausgewiesenen hochgradigen Chemikaliensensibilität (MCS), der schadstofffreier Wohnraum zwingend notwendig macht, “normale Mietzinsrichtlinien” angewendet werden? Eine solche Rechtsauffassung ist nicht nur ungerecht, sondern kompletter Schwachsinn. Das System kann nicht, nur weil es an (teilweise sogar fingieren) psychiatrischen Krankheiten offenbar total den Narren gefressen hat (Leute, die dem System nicht passen, können entsorgt werden) auf der einen Seite grosszügig Geld zur Verfügung stellen – und im Gegenzug Betroffenen einer anderen Krankheit (MCS WHO ICD-10 T78.4 für Allergie) mit “Forderung nach Minimalkosten” schikanieren.
Vielleicht sollten sich darüber Behörden, Justiz, Politik und Öffentlichkeit bei Gelegenheit einmal ein paar Gedanken machen.

