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Ein Tabu-Thema für die Schweizer Politik wie für die Mainstrem-Medien

Franco Benelli: “Einfach die Ergänzungsleistungen (EL) streichen – das kann man nicht machen. Die Ausgleichskasse Schwyz ist wie die Mafia in Italien.”

Ein EL-Abteilungsleiter der Ausgleichskasse Schwyz, der willkürlich nicht vorhandenes Einkommen erfindet – was für eine charakterliche Bezeichnung verdient Ihrer Meinung nach eine solche Person?
Welche Note verdient Ihrer Ansicht nach eine Justiz (Bruhinsches Verwaltungsgericht), welche solchem mafiosen Treiben nicht rigoros den Riegel schiebt, sondern es durch unglaubliche Milde (keine scharfe Rüge, keine Verfahrenskosten etc.) indirekt sogar noch fördert?

In der angeblichen Urstätte von Demokratie und Freiheit (Kt. Schwyz) darf nach Auffassung von AKSZ-Geschäftsleiter Andreas Dummermuth die Öffentlichkeit das Gesicht desjenigen Beamten, der willkürlich nicht vorhandene Einkommen erfindet, nicht sehen.

Was für einen Sinn macht es, wenn Bürger zu Handen einer Ausgleichskasse Schwyz korrekte Angaben/Dokumente einreichen und ein Chefbeamter kann im Nachhinein – wider besseres Wissen – willkürlich einfach eigene Zahlen einsetzen und damit für ein unsinniges, endlos langes juristisches Verfahren sorgen?
Finden Sie es richtig, wenn heutzutage ein IV-Bezüger von einer Ausgleichskasse Schwyz mittels willkürlicher Nichtauszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) über 1 1/2 Jahr (“Verfahrenslänge”) und länger verfahrensmässig gemobbt werden kann und ihm nichts anderes als der Weg aufs Sozialamt bleibt?
Oder anders gefragt: Wie enorm emotional geschädigt und krank muss resp. “darf” eine Beamtenschaft einer Ausgleichskasse Schwyz sein, die einem IV-Bezüger seit über 1 1/2 Jahren EL-Zahlungen (im Verhältnis Peanuts-Beträge) vorenthält und eine ihre Hauptaufgaben offensichtlich im Schikanieren und Diskriminieren von Behinderten sieht?
Sollte ein IV-Bezüger in der reichen Schweiz nicht ein selbstverständliches Anrecht auf finanzielle Existenzsicherung haben?
Sind (Schwyzer) Verwaltung und Justiz einfach verludert – und die Schwächsten der Gesellschaft (Behinderte, Sozialhilfeempfänger etc.) sollen sich damit gefälligst stillschweigend abfinden?
In was für einem erbärmlichen Zustand befinden sich Schweizer Medien, welche einen solchen Skandal nicht publik machen?
Ich wiederhole: 
Der vorliegenden Fall (willkürliche EL-Einstellung durch die Ausgleichskasse Schwyz vor 18 Monaten) besticht durch eine geradezu unglaubliche Willkür und Verletzung von mehreren EMRK-Konventionen (Art. 6 EMRK: Recht auf ein faires Verfahren; Art 12 EMRK: Recht auf Eheschliessung; Art. 13 EMRK: Recht auf wirksame Beschwerde sowie Art. 14 EMRK: Diskriminierungsverbot).
Aus Gründen der thematischen Aktualität und Bedeutung wird hier nochmals die Beschwerde an den 
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg publiziert: Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg / 28.3.2012, PDF 22,8 MB.
Pflichtlektüre für all diejenigen, die noch immer an das Märchen glauben, die Schweiz sei ein korrekt funktionierender Rechtsstaat
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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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