Thema: VB 269/2013 – Stellungnahme des Rechtsvertreters der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 9. September 2013
Das vorliegende Schreiben sollte Pflichtlektüre für den Staatskundeunterricht sein (Titel: “Letzte Mittel eines Honorar-Anwalts resp. einer Fürsorgebehörde im Kampf gegen Bedürftige, welche für ihre Rechte eintreten”).
Es steht jedermann und jederfrau frei, die z.T. komplett haltlosen Vorwürfe bzw. Verunglimpfungen Kesslers an meine Adresse nachzulesen. Gleichzeitig kann jede(r) selber überprüfen, ob meine Analyse betr. der Persönlichkeit von RA Kessler zutreffend ist oder nicht.
Unter Punkt 2.1. schreibt Kessler: “2.1. Wenn der Bf den Anschein erwecken will, unsererseits sei behauptet worden, er sei schizophren, so entbehrt dies jeglicher Berechtigung.” (Seien Sie gespannt, was dann weiter unten folgt.)
Hingegen unterstellt mir der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl eine schizoide Persönlichkeitsstörung. Was er jedoch über diese (angebliche) Erkrankung schreibt, ist aus psychologischer Sicht – pardon – kompletter Unsinn.
Die schizoide Persönlichkeit beschreibt das Nachrichtenmagazin “Focus” in einem Fachartikel wie folgt: “Die schizoide Persönlichkeit ist sachlich und hochkontrolliert. (…) Schizoide Menschen legen Wert auf ihre Unabhängigkeit, sie sind selbstständig und langweilen sich allein nicht. Sie haben einen kritisch-unbestechlichen Blick, sie sind unsentimental, sachlich und verlässlich. (…) Es sind oft klare und sehr kompetente Persönlichkeiten.” (Die schizoide Persönlichkeit / Focus Online, PDF 976 KB)
Auf Seite 5 von Kesslers Vernehmlassung können Sie dann beispielhaft erfahren, wie Rechtsverdreherei in der Praxis funktioniert: Kessler konstruiert zuerst (in den vorausgegangenen Seiten) ein “passendes Personenprofil” (ob überhaupt zutreffend spielt für ihn keine Rolle) für das er dann in der Folge gleich auch noch die anscheinend dazugehörenden Bundesgerichtsentscheide aus der Schublade parat hat. Für Laien mag dieses “Spiel” auf den ersten Blick nicht durchschaubar sein. Juristisch Fachkundige erkennen den Trick sofort.
Aus “schizoid” (Seite 3) zaubert Kessler “querulatorisch” (Seite 4). Selbstverständlich ist “querulatorisch” allein zu wenig wirkungsvoll. Also steigert man es auf Seite 4 unten noch mit einem Auszug betr. “psychopathischer Querulanz”.
Warum diese Argumentation? RA Kessler resp. die Behörde, die er vertritt, stört, dass ein Bedürftiger für seine Rechte kämpft (kämpfen muss). Was kann man dagegen tun? Man wirft dem Bedürftigen vor, er sei “querulant”. (Natürlich muss dabei ausgeblendet werden, dass ich in den vergangenen Jahren zig Prozesse gewonnen habe: bahnbrechender Bundesgerichtsentscheid betr. schadstofffreier Bioernährung bei MCS, Übernahme der Kosten für Vitamin-Präparate bei MCS, IV-Rentner muss keine Feuerwehrersatzabgaben bezahlen usw. Dass man mit solchen Erfolgen bei den unterlegenen Behörden und deren Vertretern nicht unbedingt “gut ankommt”, liegt auf der Hand.

Aber bleiben wir bei Herrn Kessler und seiner Vernehmlassung
Auf Seite 5 seiner Vernehmlassung und den Vorwürfen an meine Adresse sind wir dann plötzlich bei einer “paranoiden Persönlichkeitsstörung” angelangt, deren Unterstellung von RA Kessler auf Seite 1 unter dem Thema “Schizophrenie” noch kategorisch abgelehnt wurde.
Was ist das Schreiben von RA Kessler also unter dem Strich? Beispiel einer unglaublichen Schlammschlacht gegen meine Person.
Faktisch hat RA Kessler nichts in der Hand. Nicht einmal die angebliche “schizoide Persönlichkeit”, aus welcher zum Schluss seiner Ausführungen eine “paranoide Persönlichkeit” wird, ist ausgewiesen!
Aber was bezweckt der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl?
Scheinbar wie hypnotisiert vom Wort “Persönlichkeitsstörung” versucht Kessler aus einer unbelegten angeblichen schizoiden Persönlichkeitsstörung eine Verneinung der Prozessfähigkeit zu zaubern. Das ist erstaunlich, zumal “schizoide Persönlichkeiten” sehr rational handelnde Menschen sind (siehe Beitrag in “Focus”). Aber zumindest zeigt das vorliegende Beispiel den vorherrschenden behördlichen Geist und speziell den ihres Rechtsvertreters – und wie weit man im “fürsorgepolitschen Kampf” zu gehen bereit ist.

Die abstrusen Vorwürfe von RA Kessler
So wirft mir Kessler “Selbstschädigung” (S. 5) vor. Wenn tatsächlich von Schädigung gesprochen werden soll, dann war die willkürliche EL-Einstellung durch die AKSZ im Dezember 2010 eine solche. Im Oktober 2010 und November 2010 wurde noch korrekt eine Verheirateten-EL ausbezahlt – ab Dezember 2010 trotz korrekt und vollständig eingereichten Unterlagen nicht mehr. (EMRK-Beschwerde, PDF 23,9 MB, hängig).
Oder fallen die von der Gemeinde Ingenbohl als wirtschaftliche Nothilfe ausbezahlten Fr. 500.- im Sommer 2007 auch unter den Begriff “Selbstschädigung”?
Da bin ich wirklich lieber ehrlicher IV-Rentner, als dass ich mir mit solchen verkehrten Anschuldigungen Geld als Anwalt einer Gemeinde meinen Lohn verdienen müsste!
Zu den auf Seite 5 von RA Kessler genannten Beispielen
Vorwurf: Weigerung zum Einzug der Ehefrau des Bf in eine kostengünstigere Wohnung in der Überbauung Schiller und dadurch Inkaufnahme von finanzieller Kürzung von monatlich einigen hundert Franken. [vgl. oben – Kündigung nach 1 Jahr!]
Nach (kranker) Behördenlogik müsste eine Ehefrau aus finanziellen Gründen durch den Ehemann abgeschoben werden, damit eine Fürsorgebehörde Mietkosten einsparen kann! Was für eine menschenverachtende Mentalität dahinter steckt! Zum Thema “Selbstschädigung”: Für eine Mietzinskürzung habe ich keinen Antrag gestellt; diese wurde von der Fb Ingenbohl beschlossen!
Vorwurf: Verlust von EL-Beiträgen aufgrund der konstanten Weigerung des Bf, die entsprechenden Angaben gegenüber der Ausgleichskasse korrekt einzureichen.
Lieber Herr Kessler, wenn wider den tatsächlichen Verhältnissen von der AKSZ willkürlich nicht vorhandene Einkommen erfunden werden, sind diese [EL-Beiträge] zumindest vorübergehend eh verlustig!
Es wurden im Jahre 2010 der AKSZ sämtliche Unterlagen für eine korrekte EL-Berechnung eingereicht. Dass diese dann wider besseres Wissen nicht die korrekten, sondern eigene, frei erfundene Zahlen einsetzt, das ist das Problem! (vgl. meine EMRK-Beschwerde)
Vorwurf: Anhäufung von Schulden gegenüber der Fürsorgebehörde aufgrund der Tatsache, dass dem Bf wegen seinen Rechtsmitteln, in welchen er vielfach bereits rechtskräftig Entschiedenes nochmals in Frage stellt, ausserrechtliche Kosten auferlegt wurden.
Habe ich der Fb Ingenbohl den Antrag gestellt, sie müsse im Falle Beeler einen kostspieligen Honorar-Anwalt beschäftigen?
RA Kessler selbst hat u.a. behauptet, die MCS-Erkrankung sei nicht medizinisch ausgewiesen. AUS DIESEM GRUND habe ich dann (erneut) Antrag für weitere medizinische Gutachter gestellt (wurde mit RRB Nr. 737 vom 20.8.13 abgelehnt). Mir dann nachträglich vorzuwerfen, ich würde “unsinnige Verfahren” anstreben, ist in Anbetracht der Fakten schon etwas billig.
Vorwurf: seine grossmehrheitliche Weigerung an der vorgesehenen Mitwirkung bei der Erstellung des Sozialanspruchs mit Verheimlichung separater Einnahmen (Stipendien, allenfalls Beiträge vom MCS Verein etc).
Komplett haltlos und Schwarz auf Weiss widerlegt. Sowohl der Fb Ingenbohl wie der Sozialberatung Ingenbohl liegen sämtliche relevanten Angaben/Zahlen vor.

Die (Ingenbohler) Sozialhilfe-Realität
“Potentiell schädigendes Verhalten” kommt tatsächlich vor – aber von Behördenseite mittels ständiger (unnötiger wie unsinniger) Androhung von Leistungskürzungen oder gar Einstellung der Sozialhilfe. Was das mit “Sozialhilfe” zu tun haben soll, bleiben die Verantwortlichen schuldig.
Dass Bedürftigen im Kt. Schwyz wegen “Peanuts” gedroht wird, verschweigt der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl. Und genau gegen diese unhaltbare, unvernünftige wie auch unmenschliche Mentalität in der “Fürsorgepolitik” des Kt. Schwyz (in meinem Fall der Fb Ingenbohl) kämpfe ich entschieden an. Dass das gewissen Kreisen offensichtlich überhaupt nicht passt, geht aus der Reaktion des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl deutlich hervor. Dass man sich dabei “stalinistischer Mittel” (Ausschaltung von Gegnern) bedienen will, zeigt, welche Mentalität hinter der Larve “Sozialhilfe” steckt.
Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz vom 9.9.13 / Vernehmlassung von Honorar-Anwalt lic. jur. Alois Kessler vom 9.9.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 10,8 MB.
PS: Wenn eine Fb Ingenbohl resp. ihr Honorar-Anwalt Bedürftige stören, welche ihre Rechte wahrnehmen, dann solten sie wenigstens so ehrlich sein und sich politisch dafür einsetzen, dass eine Beschwerdemöglichkeit im Rahmen von Fürsorgebeschlüssen künftig abgeschafft wird. Das wäre ehrlicher als es im Gegensatz dazu via der Hintertüre “Absprechung der Prozessfähigkeit” zu probieren.
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Das Verhalten von Rechtsanwalt Kessler selbst wirft Fragen auf


Lediglich zur Präzisierung: Meine Ehefrau hat nie im Schiller gewohnt noch wurde ihr dort je eine Wohnung gekündigt. Dies sind lediglich zwei Beispiele für das “Wirken” des Ingenbohler-Honorar-Anwalts. Ich hätte diese beiden Beispiele nicht einmal veröffentlicht, wenn Herr Kessler nicht in den Monaten August/September 2013 eine unglaubliche, völlig deplatzierte Schlammschlacht gegen mich begonnen hätte. Es zeigt das Niveau sowie die Mentalität der Fb Ingenbohl resp. ihres Honorar-Anwalts, bezüglich meiner Person beim Regierungsrat des Kt. Schwyz – kein Witz! – einen Antrag bezüglich “Prozessunfähigkeit” zu stellen.
Ich bin ein liberaler Geist und betr. “Schlagabtausch mit Worten” sehr tolerant. Aber ein solches behördliches Vorgehen ist (weil man offensichtlich keine sachlichen Argumente mehr hat und für meine z.T. vorgebrachte Ironie kein Verständnis zeigen will) eine Frechheit. Offensichtlich scheint RA Kessler selber “Probleme” zu haben, sonst würde er nicht so wirres Zeug (siehe oben) daherschreiben. Ich wiederhole: Meine Ehefrau hat nie im “Schiller” gewohnt noch wurde ihr dort je eine Wohnung gekündigt. Ebenso ist die Behauptung RA Kesslers, meine Frau und ich würden Fr. 107’357.85 Sozialhilfe pro Jahr beziehen, blanker Nonsens.
Für “Bote der Urschweiz” und “Blick” wäre dies zwar eine “grandiose Story”, aber leider sehen die Fakten komplett anders aus. Infolge Kürzung müssen meine Ehefrau und ich monatlich mit einem wirtschaftlichen Grundbedarf auskommen, der mehr als 20% unter der SKOS-Norm liegt. (Dies darf die Öffentlichkeit aber nicht erfahren, weil es schlecht zum künstlich über Jahre aufgebauten Bild von “Hotel-Urs” passen würde.)
Aber phantasieren kann man ja: Rechnen wir zu den obigen Fr. 107’357.85 (Angabe von RA Kessler) noch meine IV-Rente dazu, käme ich auf jährliche Einnahmen von rund Fr. 120’000.–. Das entspräche dann immerhin einem fünfstelligen monatliches Gehalt (Fr. 10’000.–). – Wäre dem tatsächlich so – wieso sollten noch Beschwerden gegen eine Fb Ingenbohl geführt werden?

