Wenn die Ausgleichskasse Schwyz im Rahmen der Ergänzungsleitungen (EL) die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten ablehnt, muss im Bedürftigenfall die Fürsorge dafür aufkommen
Thema: Abrechnung/Kostenübernahme medizinischer Leistungen / 4. EL Anmeldung
Die Sozialberatung Ingenbohl wird über die 4. EL-Anmeldung schriftlich in Kenntnis gesetzt
Da die Ausgleichskasse Schwyz vor bald drei Jahren völlig willkürlich die Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) eingestellt hat, werden in der Folge auch keine Krankheits- und Behinderungskosten (im Rahmen der EL) von besagter Stelle übernommen.
Wer muss jetzt für die betr. Kosten aufkommen? In Zusammenhang mit der EL-Bevorschussung die Gemeinde Ingenbohl. (Wichtige Anmerkung für “Bote der Urschweiz”-Leser: Später kann die Gemeinde die Bevorschussung bei der Ausgleichskasse Schwyz zurückfordern.)
Da die Sozialberatung Ingenbohl aktuell das “Krankenkassengeschäft” führt, müssen dieser (und nicht der EL) Abrechnungen von medizinischen Leistungen (Arztbesuche, Laboruntersuchungen, Medikamente etc.) eingereicht werden.
4. EL-Anmeldung innerhalb von 3 Jahren
Damit die Gemeinde Ingenbohl über den aktuellen Stand des EL-Verfahrens Bescheid weiss, wird sie über die 4. EL-Anmeldung vom 27. September 2013 an die EL-Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz schriftlich informiert.
Benachrichtigung der Sozialberatung Ingenbohl bezüglich der 4. EL-Anmeldung vom 27.9.13 / 11.10.13, PDF 11,8 MB.

