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Nichts fürchtet der “Bote der Urschweiz” mehr als die Wahrheit

Gianfranco Benelli: “Du solltest nicht alles glauben, was im ‘Bote der Urschweiz’ steht.”

“Bote der Urschweiz” Artikel vom 11.8.12 – Urs Beeler hat vor Bundesgericht verloren
Heute erschien nach langer, langer Zeit wieder einmal ein Beitrag über mich in der “Prawda der Urschweiz” (wörtlich übersetzt: “Wahrheit der Urschweiz”), pardon “Bote der…”, dem Sprachrohr des Schwyzer Polit- und Behördenfilzes.
Geschrieben wurde der Artikel von Zensur-Journalist und Stv.-Chefredaktor Ruggero Vercellone [vgl. sein Mail vom 18. September 2008 > lehnte die Veröffentlichung eines Leserbriefs von mir ab! Deshalb die Bezeichnung Zensur-Journalist.] in typischer “Bote”-Manier: Das Zentrale (Bedürftige sollen die Kosten reicher Honorar-Anwälte von Fürsorgebehörden übernehmen) wurde verschwiegen!
Charakteristisch für den “Boten”: Wenn ich einen Prozess verliere, erscheint dies mit Namen und grossen Lettern. Im Falle, dass ich einen Prozess gewinne, wie z.B. betr. der Feuerwehrersatzabgabe (Alt-Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin hatte für einmal nicht den Vorsitz), wird dies vom “Boten” der Leserschaft selbstverständlich verschwiegen. Es könnten ja noch andere IV-Rentner auf die Idee kommen, plötzlich keine Feuerwehrersatzabgaben mehr bezahlen zu wollen – als inoffizielles Schwyzer Behördenblatt kann der “Bote” natürlich nicht der eigenen Klientel in den Rücken fallen… Deshalb schweigt man besser.
Als ich vor Bundesgericht betr. schadstofffreier Bioernährung seinerzeit obsiegte, wurde dies im “Bote de Urschweiz” zwar erwähnt, aber selbstverständlich nicht namentlich. (Urs Beeler und ein Sieg vor Bundesgericht? Dies passt politisch und weltanschaulich nicht in den “Boten”!).
Diesmal habe ich aufgrund eines Willkürurteils des Bundesberichts (wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert) unerwartet verloren. So etwas macht die “Bote der Urschweiz”-Redaktion erfahrungsgemäss glücklich und man sieht sich verpflichtet, namentlich darüber zu berichten, ohne – wiederum nach “Bote”-Manier – zu erwähnen, worum es im Kern ging: dass Bedürftige im Kt. Schwyz (trotz angeblich unentgeltlicher Rechtspflege) bei prozessualem Unterliegen die Anwaltskosten von Fürsorgebehörden zu übernehmen haben! Über diesen Skandal bringt dieses journalistische Hosenscheisserblatt nichts!
Oder milder formuliert: Darüber etwas zu bringen, getraut sich der “Bote” natürlich nicht. Denn dann müsste man ja die Funktionsweise des Systems vielleicht einmal hinterfragen (“Bote”-Weihnachts-Spendenaktion für Bedürftige auf der einen Seite – auf der anderen Seite sorgt eine Fürsorgebehörde Ingenbohl, dass einem Bedürftigen vierstellige Anwaltskosten auferlegt werden). Lieber bringt man stattdessen (nochmals) die uralte, längst abgegriffene Platte von “Hotel-Urs” (damals war schon kein Fleisch am Knochen – wie heute!).

Dass die involvierten Behörden seit 7 Jahren unfähig und vor allem unwillens sind, festen MCS-gerechten Wohnraum zur Verfügung zu stellen oder dass von privater Seite ein entsprechendes Angebot käme – dies verschweigt man selbstverständlich der Leserschaft!
Denn nüchterne Fakten würden die billig zurecht gelegte Sensations-Story zerstören. Ein Ende der Geschichte? Um Himmelswillen! Ja kein fester MCS-gerechter Wohnraum – dadurch würde ja die Behördenodyssee von “Hotel-Urs” gestoppt und man könnte nichts “Pseudo-Spannendes” mehr im “Schwyzer Blick” bringen! – Wie krank und armselig doch dieses Schwyzer System ist!
Viel spannender für den “Boten” ist die künstlich zurecht gelegte Story der ach so korrekt funktionierenden Schwyzer Behörden auf der einen Seite und auf der anderen Seite eines angeblich querulierenden Bürgers. Das ist ein Beispiel für “Bote”-Manipulations- und Desinformationsjournalismus wie er seit Jahren (Jahrzehnten) betrieben wird.
Allein schon mit dem Wort “Sozialhilfeempfänger” (eine Minderheit von 2% – zum Vergleich: im Kt. Schwyz gibt es mehr als DOPPELT so viele Millionäre!) [Anmerkung: Mittlerweile sind es über 4mal so viele Millionäre!] glaubt der “Bote”, einen Teil seiner Leserschaft auf seine Seite zu bringen. Wäre ich zusätzlich Asylbewerber, würde dies die “Bote”-Sensationsgeilheit mit Sicherheit noch steigern. Würde man sich die Frage stellen, WARUM ich Sozialhilfeempfänger bin, würde die ganze “Bote”-Seifenblase platzen. Denn die Antwort lautet: Weil die (korrupte) Ausgleichskasse Schwyz seit Dezember 2010 keine Ergänzungsleistungen (mehr) bezahlt. Dies darf der “Bote” seinen Lesern gegenüber natürlich nicht kommunizieren, wäre doch das jahrelang künstlich aufgebaute Bild betr. meiner Person kombiniert mit dem Thema “Sozialhilfe” (das boulevardjournalistisch immer unterschwellig mit Missbrauch assoziiert werden muss) und der Mythos von “Hotel-Urs” auf einen Schlag zerstört!
Warum bringt der “Bote” nichts über behördlichen Sozialhilfemissbrauch?
Und auch eine andere zentrale Frage müsste nach 7 Jahren im “Bote der Urschweiz” endlich gestellt werden: Wie wird man im Kt. Schwyz überhaupt Sozialhilfeempfänger? [Anmerkung: Der Hypothekenschutz der Schwyzer Kantonalbank… – mit 10% Schuldbriefzinsen.]

“Wahre Bildung besteht darin, den Menschen beizubringen, alleine zu denken.” (Noam Chomsky)

Was muss man tun, um im Kt. Schwyz Sozialhilfeempfänger zu werden?
Eigentlich gar nichts. Es braucht dazu lediglich die “richtigen” bzw. falschen Leute des Systems, z.B. in meinem Fall einen Falschschätzer der kant. Güter(falsch)schatzungskommission, ein Verwaltungs(schutz)gerichtspräsident (der nach Möglichkeit stets “Recht” zu Gunsten der Behörden und ihrer “Experten” sprach) und eine Bank, die einen abschiesst, weil man die Wahrheit schreibt.
Nein, dies durfte nicht sein, dass man Urs Beeler sein über alles geliebtes Vaterhaus lässt! Einer, der seit Jahren (Jahrzehnten) das Schwyzer System kritisiert, musste vernichtet werden.
So kann ich denn heute nur sagen: Ihr habt mich wirtschaftlich ruiniert. Ich bin Sozialhilfeempfänger. Euer Ziel wurde erreicht. Nun lasst mich in Ruh’!

Wie krank ist das Schwyzer System?
Als ich noch die Mythen-Post machte, passte dies nicht. Als ich in der schönen Alten Brauerei MCS-gerechte Wohnungen realisieren wollte (vgl. Inserat in der Zeitschrift “Natürlich”), passte dies ebenfalls nicht (“Der Zeit voraus!”). Und heute, wo ich als Konsequenz aus all dem (negativ) Erlebten rein gar nichts mehr mache (ausser mich für MCS-gerechten Wohnraum einzusetzen und für meine Rechte zu kämpfen), passt dies auch nicht…

Wie das System die Weichen stellt

Besucher, welche www.urs-beeler.ch und www.mythen-post.ch kennen, wissen, wie hoch von einem kantonalen Experten namens Werner Betschart, Lauerz, der Liegenschaftswert der Alten Brauerei Schwyz bestimmt wurde: auf Fr. 1,602 Mio.! Rekord! Wie man mittlerweile auch weiss: Betschart kann als Liegenschaftsexperte angeblich den Wert einer Liegenschaften bis auf 1/800 “genau” bestimmen. Zumindest wurde dies so von Alt-Verwaltungsgerichtspräsident lic. jur. Werner Bruhin (falsch) bestätigt.

Die Alte Brauerei Schwyz.

Wenn sich ein kantonaler Liegenschaftsschätzer um ein paar hunderttausend Franken “verschätzt” und den Grundstein für einen finanziellen Ruin legt – kein Problem für einen Alt-Verwaltungsgerichtspräsidenten Bruhin. Auf Franken und Rappen genau muss man als Justiz nur schauen, wenn es um Sozialhilfe und IV geht!
Soweit so gut. Das sind bekannte Argumente. Jetzt schauen wir mal NEU (bis heute nie veröffentlicht!), wie obiger Fall herausgekommen wäre, wenn das Schwyzer System mir gut gesinnt gewesen wäre und anstelle von Werner Betschart, Lauerz, z.B. den Liegenschaftsexperten und Architekten Ivan Marty, Schwyz, aufgeboten hätte: Schätzung und Liegenschaftskaufangebot Architekt Iwan Marty, Schwyz, 31.12.03, PDF 1,6 MB. Experte Marty (er war unter anderem verantwortlich für den Umbau der Sparkasse-Schwyz-Filiale im Wyssen Rössli, Schwyz) errechnete für dieselbe Liegenschaft einen Schätzungspreis, der mehr als Fr. 660’000.– unter (!) derjenigen von Betschart/Bruhin lag.

Hätte das Duo Betschart/Bruhin seinerzeit die errechneten Werte von Iwan Marty eingesetzt…
…hätte die Rechnung folgendermassen ausgesehen: Fr. 940’000.– minus Fr. 240’000.– Erbteil minus Fr. 200’000.– erarbeitetes Vermögen (plus Fr. 100’000.– Reserve) = Fr. 500’000.– Schuld resp. (unter Berücksichtigung der Reserve) Fr. 400’000.–. Damit wäre die Alte Brauerei praktisch zur Hälfte finanziert gewesen und die 1/2 Mio. resp. Fr. 400’000.– Hypothekarschulden im Verhältnis “Peanuts”. Die Alte Brauerei hätte locker finanziert werden können. Aus mir wäre (ausser Isover, Flumroc, Sager und Held hätten mit ihren Anwälten dafür gesorgt) nie ein Sozialhilfefall geworden.

Doch das grandiose Schwyzer System (hier der treffende Vikar Zimmermann Spruch: “Neid ist die Frucht eurer Leiber Jesi!”) wollte es anders…
Ein falscher Anrechnungswert für eine Liegenschaft allein genügte nicht (ganz). Dazu benötigte es auch noch eine andere kantonale Institution: die Schwyzer Kantonalbank.
Mit immer wieder aufmüpfigen journalistischen Beiträgen war ich (zurecht) den SKB-Mächtigen “auf die Füsse getreten” (Quelle: SKB-Vizedirektor lic. jur. Walter Inderbitzin, Chef der Rechtsabteilung). So dass eines Tages offensichtlich das Motto hiess: “So, jetzt ist genug. Jetzt vernichten wir ihn!”

Logo und Schriftzug der Schwyzer Kantonalbank.

Hier der Beweis: Zum Schluss der Auseinandersetzung forderte die Schwyzer Kantonalbank von mir sage und schreibe 10% Schuldzinsen, siehe Die Schwyzer Kantonalbank fordert Fr. 132’887.– Zinsen für 1 Jahr und gut 1 Monat / 25.3.04 , PDF 2,7 MB. Nun, wer kann mit 10% Hypothekarzinsen (plus Amortisation) finanziell mittel- bis langfristig überleben?
Offensichtlich ging es darum, mich finanziell zu ruinieren – und dies ist dem Schwyzer System nach 5 Jahren (1999-2004) dann letztlich auch gelungen! Bravo!
Es wird noch Inhalt weiterer Publikationen (neue Fakten!) sein, wie ich praktisch alles unternahm, mein über alles geliebtes Elternhaus zu retten. Mit der Unterstützung von ein paar ehrlich und positiv Gesinnten wäre eine Rettung auch möglich gewesen. Doch eine “Hinrichtung” in letzter Minute abblasen – so etwas wollte das System nicht. Zu gierig war man auf den Kick. Man wollte “Blut” sehen!

Was in Schwyz (und wohl auch an den meisten anderen Orten) fehlt.

Menschlichkeit, Güte – nein, es muss vollzogen werden!
Nun, wer glaubt, mit einer Zwangsversteigerung sei zumindest finanziell alles überstanden, irrt.
Nach einem vernichtenden Verlust (1/4 Mio. an einem Tag!) anlässlich der Versteigerung vom 2.9.04 flatterte Tage später auch noch eine Liegenschaftsgewinnsteuer (trotz Verlust!) in den Briefkasten, siehe Berichtigte Sicherstellung Grundstückgewinnsteuer / 9.9.04, PDF 1,8 MBDas System“funktionierte” weiter. Offiziell natürlich alles “juristisch korrekt”. Auch das Endergebnis?

Was passiert, wenn man durch einen kantonalen (Falsch-)Schätzer, verhängnisvollen Fehlentscheid eines Verwaltungsgerichts, die Direktion der Schwyzer Kantonalbank, die Schwyzer Steuerverwaltung etc. finanziell geschröpft und schliesslich ruiniert wurde? Jetzt lernt man das Schwyzer Sozialhilfesystem kennen!
Statt Menschlichkeit, echte Hilfe, Einfühlungsvermögen, Verständnis, gesunder Menschenverstand etc. erlebt man völlig anderes: Kälte, Ignoranz, Unverständnis, “Budgetpolitik auf dem Zahnfleisch” (kein Thema für die angepassten Schweizer Medien!), Druck, Repression, Sanktionen, Schikanen etc. Kein Wunder, dass sich im vergangenen Jahr 27 Menschen im Kt. Schwyz das Leben genommen haben (gemäss “Bote” vom 4.8.12). Mich erstaunt lediglich, dass es unter den herrschenden Verhältnissen nicht mehr sind.
Die Gründe dafür (z.B. Behörden-Mafia) würde man schnell einmal finden (wenn man denn wollte!). Vertuschen und heucheln (“Schrecklich! Jetzt haben sich 27 Menschen das Leben genommen – hätte man ihnen doch nur ‘helfen” können!”) ist im Lande Schwyz viel einfacher und bequemer. Die Ursachen z.B. bitte ja nicht bei involvierten Behörden und deren Schreibtischtätern suchen (dies würde neu Selbsterkenntnis bei den Behörden selbst voraussetzen!) – nein: das System überlegt sich, wie es die 27 Menschen, welche sich das Leben genommen haben, vorher via FFE hätte in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil/ZG oder eine andere Klinik hätte verfrachten können. Als ob dort je Leben gerettet worden wäre! Aus Menschen Zombies machen, bezeichne ich nicht als Hilfe.

Statt die sozialen Hintergründe zu erkennen und die Ursachen für seelisches Leiden zu beheben, werden Menschen in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil/ZG verfrachtet.

Der heutzutage betriebene behördliche “FFE-Tourismus” beruht auf zwei Säulen: 1. Behörden können ihre Macht demonstrieren/durchsetzen sowie Menschen entsorgen und 2. kann damit noch Geld verdient werden. Unter dem Strich gibt es letztlich nur Verlierer – es wird vermutlich noch Jahrzehnte gehen, bis man dies begreift!
Behörden wollen nicht lernen bzw. sich zum Positiven (Menschlichen!) ändern, sondern sie wollen sich von “Problemen” entledigen – Kliniken im Gegenzug Geld verdienen. So läuft das System und sein Business. Zum Glück gehen nicht alle ins Netz!
Wäre der Kt. Schwyz ein menschlicher Kanton, hätten sich nicht 27 Menschen das Leben genommen, sondern bestimmt weniger (vermutlich lediglich Menschen mit unheilbarer oder schwerer Krankheit o.ä.).
Dass ein hochgradig MCS-Betroffener im Kanton Schwyz über 7 Jahre lang mit Behörden kämpfen muss, ohne, dass bis heute fester MCS-gerechter Wohnraum geschaffen worden wäre oder zumindest unterstützt würde, sagt eigentlich über den in der angeblichen Urstätte der Demokratie und Freiheit herrschenden Geist alles aus. 
Verzeihen Sie den thematischen Ausflug. Aber das Ganze wäre einmal ein Thema für einen interessanten Zeitungsartikel oder eine offene TV-Diskussion.

Was tat die Gemeinde Schwyz nach dem Verlust der Alten Brauerei? 
Die Fürsorgebehörde Schwyz (ihr mafioser Präsident ist immer noch im Amt!) versuchte mich anfänglich möglichst schnell los zu werden, vgl. ihre Wohnungsangebote vorwiegend aus anderen Kantonen, siehe Wohnungsangebote (die meisten ausserhalb des Kt. SZ!) der Sozialberatung der Gemeinde Schwyz / 28.9.04, PDF 2,0 MB. MCS-gerechter Wohnraum, dieser zentralen medizinischen Notwendigkeit zu entsprechen, könnte ja Aufwand bedeuten und Geld kosten! Was machte das Schwyzer System? Wer hochgradig MCS-betroffen ist (Allergie!), wird in die Psychiatrie abgeschoben! Auch das ist nicht mehr zu toppen! Schwyzer Behörden-Mafia! Heuchlerisches, verlogenes Pack! Warum? Man kann nicht Zeit und Geld für eine (nicht notwendige) Psychiatrisierung (Heuchelwort: “Hilfe) investieren und im Anschluss daran, wenn es sich herausstellt (was schon vorher bekannt war!), dass es sich um eine schwere Allergie (MCS) handelt, nichts tun. Von all denjenigen, welche sich vor über 7 Jahren für einen menschenrechtswidrigen und darüber hinaus noch fingierten (!) FFE aussprachen habe ich bis heute übrigens keinen einzigen erlebt, der nur einen Franken für das MCS-Projekt gespendet hätte. Deshalb bezeichne ich die betreffenden Personen seit Jahren konstant als das, was sie sind: Heuchler und charakterliche Arschlöcher. Zu diesen Bezeichnungen stehe ich. Das solche Typen z.T. bis heute noch in ihren Ämtern sind, verdeutlicht, was für ein unglaublicher Behördensumpf in Schwyz (teilweise) anzutreffen ist. Shame on them!

Mein medizinischer Spezialfall
Ist es zuviel verlangt, dass Behörden bei einem medizinischen Spezialfall (MCS) mit MCS-gerechtem Wohnraum helfen und Wohn- und Lebensunterhaltskosten (Existenzkosten) korrekt auszahlen? Im Kanton Schwyz in meinem Fall bis heute schon!
Sollte es nicht eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein IV-Rentner in der steinreichen Schweiz ein einigermassen normales Leben führen kann ohne aberwitzigen Behörden- resp. Existenzkampf?

Wie funktioniert es im Kt. Schwyz?
Seit mittlerweile 7 (!) Jahren kämpfe ich im Kt. Schwyz für nichts anderes als festen MCS-gerechten Wohnraum, der mir grösstmögliche Symptomfreiheit bieten würde. Statt dass mir das System dabei hilft, entsteht ein jahrelanger Grabenkrieg. Beschämend – für das System.
Neuster Clou ist der Versuch, mich via eines über “gute Beziehungen” verfügenden Honorar-Anwalts zum Schweigen zu bringen. Das Prinzip ist einfach: Praktisch sämtliche SKOS-Anträge irgendwelcher Natur werden von der Fb Ingenbohl einfach aus Prinzip abgelehnt. Politisch wird das Ganze in der Folge durch die Justiz (“da in freiem Ermessen der Behörde und nicht willkürlich”) geschützt. Faktisch läuft es darauf hinaus, dass ein Sozialhilfeempfänger im Kt. Schwyz praktisch gar keine Anträge mehr stellen darf, weil er sich dadurch automatisch einem hohen Prozessrisiko und der Verschuldung aussetzt (sofern sich die Sozialbehörde des Tricks des Honorar-Anwalts bedient). Politisches Ziel: Die sozial Schwächsten sollen mundtot gemacht werden (Nebenbei: Die Fürsorgepräsidentin der Gemeinde Ingenbohl ist wie ihre Vorgängerin SP-Mitglied!). Scheindemokratie und Schein-Rechtsstaat Schweiz. Darüber bringt der “Bote der Urschweiz”, das grösste journalistische Hosenscheisserblatt – pardon Manipulations- und Desinformationsblatt der Zentralschweiz – selbstverständlich nichts.

Das Logo des “Boten der Urschweiz”.

Für den “Boten der Urschweiz” Journalismus habe ich übrigens ein neues Wort kreiert: Hyänen-Journalismus. “Bote”-Journalisten getrauen sich ihren “Opfern” nur zu nähern, wenn diese verunfallt, (angeblich) bereits halb tot, scheintot oder sich schon im Prozess der Verwesung befinden. Kurz: Meine Verachtung gegenüber “Bote”-Journalismus (Zensur, Anpassung, Manipulation, Desinformation, Beschränktheit im Denken, Heuchelei, das Wichtigweglassen – dafür Unwichtiges betonen, verdrehen, vertuschen, Feigheit, Häfeli-Deckeli mit dem Schwyzer Filz etc.) ist grenzenlos.

Hier meine Eingabe zum im “Boten” vom 11.8.12 erwähnten Bundesgerichtsentscheid
Wer interessiert ist, kann nachfolgend die Fakten nachlesen, um die es im aktuellenBundesgerichtsentscheid (vgl. “Bote” vom 11.8.12) tatsächlich ging, siehe Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz VGE III 2011 161 vom 8. Februar 2012 / 28.3.12, PDF 9,1 MBSie werden staunen, was dann daraus das Bundesgericht willkürlich gemacht hat! (Publikation folgt später)

Was geschieht weiter?
Druck, Repression, Androhung von Leistungskürzungen oder Umsetzung derselben, Leerläufe, Alibiübungen, Heuchelei, Auferlegung von Honorar-Anwaltskosten, Schikanen – Positives ist von Behördenseite (dies dokumentiert die Vergangenheit und kann auf die Zukunft hochgerechnet werden) in nächster Zeit nicht zu erwarten.
Die Tatsache, dass eine Fürsorgebehörde Ingenbohl versucht, Armut nicht zu beseitigen, sondern mittels eines Honorar-Anwalts im Gegenteil zu fördern (vgl. aktueller Bundesgerichtsentscheid: Auferlegung von Honorar-Anwalts-Kosten) sagt eigentlich über den herrschenden Geist (vgl. “Geld und Geist” von Jeremias Gotthelf) alles aus. Da nützt behördliches Heucheln nichts mehr.
Ein Happy-End (fester MCS-gerechter Wohnraum und eine Lösung des Problems) ist nach jahrelangem Kampf nicht in Sicht.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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