Anzeige

Anzeige

Themen: MCS-gerechtes Wohnen, interne Mietzinsrichtlinien, situationsbedingte Leistungen, Verfahrenskosten. 
Zu letzterem: Ist die Auferlegung einer Prozessentschädigung  (Stichwort “unentgeltliche Rechtspflege) im Betrag von Fr. 1’700.– zu Lasten eines Bedürftigen statthaft? 

Im Zentrum: Die Behörden versuchen, MCS und MCS-gerechtes Wohnen juristisch-politisch auszuhebeln – U.B. wehrt sich dagegen und spricht Klartext.
Es wird das Kernthema Mietzinsen und Mietzinsrichtlinien der Gemeinden eingehend thematisiert.

Situationsbedingte Leistungen nach SKOS
Einmal mehr behandelt wird das von den Behörden betriebene willkürliche Aushebeln situationsbedingter Leistungen (“Freies Ermessen”), obwohl solche im Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe ausdrücklich aufgelistet sind. Werden situationsbedingte Leistungen abgelehnt, je nachdem wie der Antragsteller heisst, ist dies Willkür.

Materialfeststellung Zimmer Seelisberg
Thematisch bedeutend Raum nimmt die Feststellung der Baumaterialien im Zimmer “Seelisberg” ein, welche jedoch bereits seit Jahren bekannt sind (ziviler Ungehorsam gegenüber behördlichen Schikane-Schildbürgerübungen!). Zudem sind die medizinischen Anforderungen betr. MCS-gerechtem Wohnraum durch Arztzeugnisse des Spezialisten (ebenfalls seit Jahren) dokumentiert.

Darf ein sich liebendes Ehepaar in der Sozialhilfe örtlich getrennt werden?
Weiter wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht. In RRB Nr. 929/2011 vom 20.9.11 wurde die Frage, ob ein sich liebendes Ehepaar von einer Fürsorgebehörde aus Kostengründen örtlich getrennt werden darf, nicht geklärt.

Eine Parteientschädigung zu Lasten Bedürftiger?
Sozialhilferechtlich brisant ist ausserdem die zu klärende Frage, ob das Auferlegen von Fr. 1’700.– Prozessentschädigung (Anwaltskosten der Fürsorgebehörde) zu Lasten eines Bedürftigen statthaft ist.

Wird auch gelesen, was unterzeichnet wird?
In der Beschwerde wird zum Schluss die Frage aufgeworfen, ob ein unterzeichnender Regierungsrat (vorliegend Landammann Armin Hüppin) eine von einem juristischen Sachbearbeiter [oder -sachbearbeiterin] ausgearbeitete Verfügung vor dem Versand liest/kontrolliert oder einfach blanko unterschreibt.
Die 19 Seiten (mit Beilagen 29 Seiten) umfassende Beschwerdeschrift an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde gegen RRB Nr. 929 vom 20. September 2011 / 12.10.11, PDF 45,9 MB)

 

 

 

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum
0 - 0

Danke für Ihre Stimme!

Entschuldigung, Sie haben bereits abgestimmt!

Anzeige

Anzeige