Ein neues Schreiben von Honorar-Anwalt lic. jur. Alois Kessler vom 13. Oktober 2012, das nicht nur Leser des “Boten der Urschweiz”, des “Blick” und der “Weltwoche” in Verwunderung versetzt

Darüber hinaus teilt Rechtsanwalt Kessler auch noch mit, dass die Wohnung meiner Ehefrau im “Schiller”, Brunnen, gekündigt worden sei oder noch gekündigt werde.
Für eine gewisse Irritation sorgt: Meine Frau hat gar nie im “Schiller” gewohnt oder sich dort für eine Wohnung beworben. Dementsprechend existiert auch weder ein solcher mündlicher noch schriftlicher Mietvertrag. (Auch ich habe nie im “Schiller” gewohnt oder bin im Besitz eines entsprechenden Mietvertrages.)
Kurz: Das von Honorar-Anwalt Kessler erwähnte “Schiller”-Mietverhältnis hat gar nie existiert.
Journalistische Nachforschungen engagierter Presseleute blieben auch in dieser Frage aus.
Beispiele von Journalisten, die kein Wort darüber schrieben:




