Neues im Fall XY [Text musste aus rechtlichen Gründen anonymisiert werden]
In der Sendung “Arena” vom 9. November 2012 auf SF 1 sprach der Schwyzer SVP-Ständerat Peter Föhn von einem vorbildlichen Schweizer Sozialsystem. Ich weiss nicht, ob manche Politiker tatsächlich glauben, was sie sagen oder in einer Scheinwelt abgekoppelt von der Realität leben. Oder dasjenige aus einer rosaroten Brille sehen, was sie sehen wollen.
Allein, was ich in den vergangenen Jahren mit einer Ausgleichskasse Schwyz erlebt habe, würde einen interessanten “Rundschau”-Beitrag auf SF1 ergeben.
Tatsächlich gibt es innerhalb der AKSZ Beamtinnen und Beamte, die ihren Pflicht tadellos leisten und an deren Arbeit es nichts zu kritisieren gibt. Aber es gibt auch andere.
Es ist ein grosses “Verdienst” der über alle Massen angepassten und gleichgeschalteten Medien des Kt. Schwyz, allen voran des “Boten der Urschweiz”, dass in Innerschwyz niemand erfährt bzw. erfahren darf, wie Schwyzer Behörden tatsächlich funktionieren
Als aktuelles Beispiel einmal mehr (nach der willkürlichen EL-Einstellung im Dezember 2010) eine “Rundschau”-reife Leistung der AKSZ-EL-Abteilung, wie das nachfolgende Schreiben vom 30. Oktober 2012 Schwarz auf Weiss belegt: Schreiben Othmar Mettler, Abteilungsleiter EL der Ausgleichskasse Schwyz / 30. Oktober 2012, mit Anmerkungen in Rot, PDF 2,6 MB).

Der neuste Trick: Verweigerung der Rechtsmittel:
- AKSZ-Beamter XY beantwortet Anträge betr. der Übernahme von Transportkosten zum medizinischen Behandlungsort sowie Zahnarztkosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen neu nicht wie es korrekt sein müsste in Form einer anfechtbarer Verfügung, sondern als “normaler Brief”. Motiv dahinter: Der antragstellende IV-Bezüger soll seiner Rechtsmittel beraubt werden.
- Aber es kommt noch besser! XY geht neu sogar soweit, dass er Fristen so kurzfristig ansetzt (bzw. ansetzen lässt), dass sie u.U. gar nicht eingehalten werden können, selbst dann, wenn eine fristgerechte Abholung auf der Post stattfindet.
So schreibt er am 30.10.12: “Mit der Verfügung vom 25. Juli 2012 haben wir Ihnen gleichzeitig mitgeteilt, dass Krankheits- und Behinderungskosten, welche nicht bis zum 31. Juli 2012 (Poststempel) geltend gemacht werden, ab 1. August 2012 nicht mehr vergütet werden.”
Dazu folgendes: Als Abholfrist eines eingeschriebenen Briefes gelten 7 Tage, d.h. der letzte Abholtag wäre demnach der 1. resp. 2. August gewesen. Eine Frist einer Verfügung kann nicht innerhalb eines Zeitraums verwirken, innerhalb der der Empfänger die Sendung u.U. gar nicht erhalten konnte. Logik!
Was soll diese behördliche Schikaniererei?
In meinem Schreiben vom 6.11.12 (wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert) z.H. lic. jur. Andreas Dummermuth, Geschäftsstellenleiter der Ausgleichskasse Schwyz, stellte ich folgende Fragen: “Sind IV-Rentner dazu da, damit sie von (…) Beamten schikaniert werden können? Oder ist eine Ausgleichskasse Schwyz ein Dienstleistungsbetrieb zu Gunsten von Behinderten (IV-Bezügern) und Alten (AHV-Rentnern)?”
XY mein wohl, umkommentiert einen Privatkrieg gegen einen IV-Bezüger mit Minimalrente führen zu können. (…)
Man darf gespannt sein, wie diese Schwyzer Behörden-Geschichte ausgehen wird.
Auf 2013 plant XY, die vor Jahren höchstrichterlich zugesprochenen Diätkosten für schadstofffreie Bioernährung auszuhebeln. Hier gelte es “neu zu verfügen”.
Zum ganzen Fall ein befreundeter Anwalt: “Was de Ausgleichskasse Schwyz gegen Sie betreibt, hat mit einer korrekt funktionierenden Behörde nichts mehr zu tun. Das ist KRIEG.”

