Notwendige Laptop-Beschaffung für Ausbildung
Zur Strategie konsequenter Armutsförderungspolitik gehört, dass Sozialhilfeempfänger nicht mit gleich langen Spiessen kämpfen können. Ein Bedürftiger, der ohne Computer und Internet seine Rechte nicht oder nur stark eingeschränkt wahrnehmen kann, ist für eine Fb Ingenbohl ein Glücksfall.
Vorliegend geht es jedoch weniger um die Frage der Gleichheit, sondern um die Beschaffung eines Laptops für eine Ausbildung.
Die Argumentation der Fb Ingenbohl gegen eine Computer-Bewilligung ist trickreich, wird argumentatorisch jedoch widerlegt und man darf gespannt sein, zu welchem Entscheid der Regierungsrat des Kt. Schwyz kommen wird.
Beschwerde gegen FB Nr. 113 der Fb Ingenbohl vom 27.5.14 / 13.6.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 20,0 MB.

