Rückforderung der Fb Ingenbohl von Fr. 161.55
Streitgegenstand ist eine angebliche Rückforderung im Betrag von Fr. 161.55. Die Bedürftigen trifft nachweislich aber gar keine Schuld. Verursacher der Umtriebe ist die Sozialberatung Ingenbohl (wird in der nachfolgenden Vernehmlassung vom 23.6.13 sogar vom Honorar-Anwalt der Gemeinde Ingenbohl zugegeben).Einmal mehr und vor allem geht es aber auch hier um die Frage des (weiteren) Unterschreitens des absoluten Existenzminimums
Selbst wenn ich noch zu jedem angekündigten Gespräch der Sozialberatung Ingenbohl erscheinen und nichts gekürzt würde, läge der tatsächlich zur Verfügung stehende wirtschaftlicher Grundbedarf faktisch rund Fr. 100.- unter dem absoluten Existenzminimum (infolge Kürzung der angerechneten Wohnkosten).
Dies ist „nichts Neues”, sondern das läuft schon seit 36 Monaten so (vgl. FB Nr. 231 vom 24.5.11).
Beschwerde gegen den FB Nr. 114 der Fb Ingenbohl vom 27.5.14 / 13.6.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 25,7 MB.


