Ohne vorgängige Orientierung wird die betr. Kostenübernahme nach zwei Jahren willkürlich eingestellt
Zwischendurch gibt’s wieder einmal einen aktuellen Fall von “behördlichem Sozialhilfemissbrauch” der Fb Ingenbohl.
Während zwei Jahren hat die Gemeinde Ingenbohl die Kosten für das nicht-kassenpflichtige, duftstofffreie Medikament Anthélios korrekt übernommen.
Ohne vorgängige Orientierung wird die betr. Kostenübernahme nach zwei Jahren willkürlich eingestellt, d.h. einfach kein Geld überwiesen. Neu behauptet die Sozialberatung Ingenbohl, dass kein entsprechendes Arztzeugnis vorliege.
Fakt jedoch ist, dass ein solches Arztzeugnis seit mehr als zwei Jahren (21.6.11) existiert – und die Gemeinde Ingenbohl die betr. Kosten für Anthélios ja auch über zwei Jahre übernommen hat.
Schreiben Sozialberatung Ingenbohl betr. nicht-kassenpflichtiges Medikament Anthélios / 13.8.13, PDF 5,0 MB.
In der Folge muss extra ein neuer Antrag betr. Kostenübernahme an die Fb Ingenbohl gestellt werden, welcher mit Fürsorgebeschluss Nr. 264 vom 27.9.13 “selbstverständlich” abgelehnt wird. Weil dann aber der Honorar-Anwalt anlässlich der Vernehmlassung (vgl. VB 314/2013 vom 25.10.13) merkt, dass mit einem “Nein” in der Sache kaum durchzukommen ist, muss die Fürsorgebehörde Ingenbohl mit VB Nr. 287 vom 4.11.13 eben nochmals verfügen: diesmal aber positiv!

