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Mit Logik und Vernunft in einer “Gesellschaft des Wahnsinns” überleben

Wenn ich mich auf legale Weise (d.h. wider aller Heuchler wie z.B. BezirksarztLacher, Vormundschaftspräsident O. Suter, PKOEx-Verwaltungsgerichtspräsident B.) von Behörden umbringen lassen möchte, brauchte ich bloss im Kt. Uri ein Auto zu entwenden, damit in Richtung Ibergeregg/SZ zu fahren und werde dort – mit etwas Glück (man verzeihe den schwarzen Humor) – auf Höhe Windstock bei einer Kontrolle möglicherweise von einem Polizeibeamten (der jung ist und Angst hat, dass ihm selbst “etwas passieren” könnte) erschossen (“tragischer Unfall”). Falls mich der Polizeibeamte nicht trifft und mir die Flucht gelingt, darf ich mit einegrossen Anteilnahme (über 100 Polizeibeamte plus 1 Polizeihubschrauber im Einsatz) sowie einem riesigen nationalen Medienecho rechnen (“Blick”, “20 Minuten” und Co.).

Wenn ich als Journalist KMF-Sondermüllproduzenten und Oeko-Schwindler (Hersteller allergieauslösender Pseudo-Oeko-Waschmittel) “direkt und namentlich kritisiere”…
…kann es problemlos sein, dass daraus eine Gefängnisstrafe resultiert. Die Strafe ist unbedingt, wenn ich als “Täter” nicht “einsichtig” bin, dass ich nicht hätte die Wahrheit schreiben dürfen, weil Sondermüllproduzenten und Oeko-Schwindler per Gesetz (vorliegend Schweizer UWG) geschützt werden. Nach gesundem Menschenverstand und genau betrachtet ist das absurd – aber so funktioniert zumindest teilweise unser Staatswesen resp. seine Justiz. Wirtschaftliche Interessen haben gegenüber der Gesundheit VorrangIsolations-Sondermüllprodzenten und Hersteller allergieauslösender Waschmittel werden vom Staat geschützt – Kritiker mundtot gemacht.
Zum Schutz von KMF-Sondermüllproduzenten und einem Hersteller allergieauslösender, unnötig parfümierter Oeko-Waschmittel forderte der Untersuchungsrichter des Bezirksamtes Schwyz, lic. jur. Felix Rüegg, sogar 28 Tage Gefängnis und Fr. 4’000.– Busse.

Untersuchungsrichter lic. jur Felix. Rüegg.

Wie lange geht es noch, bis hochgradig MCS-Betroffene einen automatischen Rechtsanspruch auf MCS-gerechten Wohnraum haben und letzterer auch tatsächlich konkret zur Verfügung steht?
Zum Vergleich: Wer z.B. im Jahre 1988 in der Schweiz den Zivilschutzdienst verweigerte, hatte automatisch Anspruch auf 1 Gefängniszelle (1 Monat unbedingte Gefängnisstrafe im Minimum. Maximal 3 Jahre!)

Wie im Kanton Schwyz die Prioritäten (falsch) gesetzt werden: Diskussion über mehr Gefängnisplätze statt endlich safen Wohnraum für hochgradig MCS-Betroffene.

Wird in absehbarer Zeit (vgl. “Bote” 13.10.12, siehe Bild oben) eine Abstimmung über eine Gefängniserweiterung in Biberbrugg dem Schwyzer Stimmvolk vorgelegt, so kann ich jetzt schon mit 99,9% Sicherheit voraussagen, dass diese Vorlage von einer Mehrheit deutlich angenommen wird. Mehr Gefängnisplätze – so etwas leuchtet dem “Schwyzer Volch” ein.

Wer jedoch im Kt. Schwyz an einer hochgradigen MCS erkrankt, der hat lediglich zwei Möglichkeiten: Er bringt sich aus Verzweiflung (wegen fehlendem festem MCS-gerechten Wohnraum – nicht aus “psychischen Gründen” wie nur Dumme glauben) vorzeitig um oder er ficht einen jahrelangen Kampf mit ungewissem Ausgang.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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