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Wo wäre die CSS selbst ohne Zwangsfinanzierung?
8. Der Umgang der CSS mit (langjährigen) Kunden: Zahlungsbefehle! Muss man sich das bieten lassen?

Hat die CSS ebenso viel Verständnis für Ihre Kunden, wenn sie AHV-Rentner, IV-Bezüger, EL-Bezüger, Sozialhilfeempfänger etc. sind?
NEIN! Die CSS Versicherung ist gnadenlos! Die CSS-Absurdität sieht in der Praxis wie folgt aus: Die CSS verschickt am Laufmeter Mahnungen über angebliche “Ausstände” ohne jedoch konkret zu erläutern, um was für Ausstände es sich handelt (Prämien? Medikamente? Welche Medikamente? Arztrechnungen?). Wer nicht zahlt, gegen den betreibt diese christlich-soziale Krankenkasse Betreibungsterror.
Wie kleinkariert diese CSS mit grossem Glaspalast ist, zeigt sich an folgendem praktischen Beispiel: Wegen einem angeblichen Ausstand von kaum Fr. 100.- Franken, schickt sie – ohne mündliche Vorwarnung, Telefonanruf etc. – einen Zahlungsbefehl (CSS-Zahlungsbefehl vom 7.6.10, PDF 1,5 MB), der unter dem Strich mehr kostet als der Betrag, um den es geht. Terror gegen die eigene, langjährige Kundschaft: Typisch CSS!
[Anmerkung: Die Grundlage für die oben genannte Absurdität bildet das KVG (Schweizer Krankenversicherungsgesetz).] 

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