Geht man gegen IV-Bezüger mit Betreibungsterror vor? Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz macht es möglich bzw. bildet dazu die Grundlage. (CSS-Zahlungsbefehl vom 7.6.10, PDF 1,5 MB)
Handelt so eine echt christlich-soziale Versicherungsgesellschaft? Nein, Angestellte einer echt christliche-sozialen Versicherungsgesellschaft würden sich beim Versicherten oder bei der Versicherten ZUERST erkundigen “was los ist”. Transparent würden sie darüber informieren, welcher Betrag nach ihrer Sicht ausstehend ist und wie sich dieser konkret zusammenstellt (Beweisdokumente liefern). Allenfalls würde auch zu einem Kundengespräch in einer CSS-Filiale geladen, wo die Sache sachlich geklärt würde. Nichts von alledem bei der heutigen CSS. Erst recht kein Interesse daran, wie man ein Problem auf kulante Art lösen könnte. Keine Fragen – nichts!
Auch nicht, dass der Kunde seine Sicht darlegen könnte.

