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CSS – christlich und sozial nur noch in der Firmenbezeichnung

Es ist absolut inakzeptabel, wenn die heutige CSS Versicherung meint, sie müsse gegen Sozialhilfebezüger, AHV-Rentner, IV-Rentner, Sozialhilfebezüger mit Zahlungsbefehlen “Geldeintreib-Terror” veranstalten. Mit solchen Methoden wird lediglich (zurecht) die Kundschaft verärgert. [Anerkung: Die CSS wird argumentieren, das Gesetz schreibe dies so vor. Wer macht das Gesetz? Gekaufte Politiker und Krankenkassen-Lobbyisten.] Krankenkassen-Selbstbehalte werden heutzutage von der EL (Ausgleichskasse) per Gesetz übernommen, nicht-kassenpflichtige Medikamente (gemäss Arztzeugnis) nach Schwyzer Sozialhilfehandbuch und gängiger Rechtsprechung von den Fürsorgebehörden. Jeder Bürger in diesem Land hat Anspruch auf eine (zumindest dem erzeugten Schein nach “kostenlose”) medizinische Grundversorgung.

Die heutigen Krankenkassen sind nichts anderes als Zwangskrankenkassen. Wo wären sie ohne die Zwangsprämien?
Ich könnte jederzeit auf die CSS-Krankenkasse verzichten und vom Geld aus den jährlichen Prämienverbilligungen (von der Ausgleichskasse) direkt Arztrechnungen, Medikamente etc. selber bezahlen. Dies käme jedenfalls billiger, als zusätzlich noch ein heuchlerisches, aufgeblasenes Wichtigtuer-Krankenkassen-Monster à la CSS finanziell am Leben zu erhalten.
Die CSS ist auf Prämienzahler, darunter auch Fürsorgeempfänger, IV-Rentner, AHV-Rentner, EL-Bezüger angewiesen – der Grossteil dieser jedoch nicht zwingend auf die CSS.

MCS als Spezialfall
Spezielle Medikamente z.B. von der Allergy Research Group werden im Rahmen der KK-Grundversicherung nicht übernommen. Was nützt in dem Fall eine Krankenversicherung, wenn sie eine bestimmte Patientengruppe betreffend Leistungserbringung ausklammert?  

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