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So einfach lässt sich die manipulierte Berichterstattung des stellvertretenden “Bote”-Chefredaktors enthüllen

Auch Tierschützer Erwin Kessler (1944-2021) machte mehrfach negative Erfahrungen mit dem “Boten der Urschweiz”. Als Tierschützerinnen von Schweinemästern und Metzgern in Ausserschwyz angegriffen und eine Aktivistin zusammengeschlagen wurde, hiess es im “Boten”: “Die Tierschützer wurden handgreiflich”. Nachzulesen auch in der “Weltwoche”, Ausgabe 48/2004.

Heute kurz (keine “ellenlange Abhandlung”) wie “Bote”-Schmierenblatt-Journalimus à la Stv.-Chefredaktor Ruggero Vercellone funktioniert. Am Beispiel seines Artikels vom 11.8.12:

  1. Habe ich bei meiner seinerzeitigen Eingabe ans Bundesgericht (Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz VGE III 2011 161 vom 8. Februar 2012 / 28.3.12, PDF 9,1 MB) einen Antrag um Kostenübernahme für einen Bürodrehstuhl gestellt? Nein. Hat Vercellone über einen solchen berichtet? Ja.
  2. Ging es bei diesem aktuellen Verfahren vor Bundesgericht um die Kostenübernahme für einen Laptop? Nein. Hat Vercellone über einen solchen Antrag berichtet? Ja.
  3. Habe ich vor Bundesgericht Antrag um die Übernahme von Wohnkosten gestellt? Nein. Warum bringt Vercellone etwas zu diesem Thema?
  4. Ging es nach 7 Jahren abermals um die berühmten angeblichen “Fr. 3’000.– Hotelkosten”? Nein. Warum wurden diese dann vom “Boten” erwähnt?
  5. Ging es im aktuellen Fall vor Bundesgericht um Feuerwehrersatzabgaben? Nein. Warum werden solche von Vercellone genannt?
  6. Ging es im aktuellen Fall um die Frage, ob Bedürftige trotz angeblich unentgeltlicher Rechtspflege die Anwaltskosten von Fürsorgebehörden zu übernehmen haben? JA! Wurde DAS WICHTIGSTE von Stv.-Chefredaktor Ruggero Vercellone gebracht? NEIN!
  7. Wurde von Vercellone erwähnt, dass einem Bedürftigen bereits nach zwei Instanzen über Fr. 3’000.– Anwalts-Kosten auferlegt wurden? Nein.
  8. Wurde von Vercellone gebracht, dass Urs Beeler (und damit die Öffentlichkeit!) nicht erfahren darf, wie hoch die (…) Honorar-Kosten des von der Fb Ingenbohl beauftragten Anwalts lic. jur. Alois Kessler sind? (Die Schwyzer Öffentlichkeit darf nicht erfahren, wie hoch die Honorar-Zahlungen der Fürsorgebehörde Ingenbohl an Vermögensmillionär und Anwalt Alois Kessler sind!)
  9. Wurde vom “Bote der Urschweiz” publiziert, dass Urs Beeler deshalb auf Sozialhilfe angewiesen ist, weil die Ausgleichskasse Schwyz durch willkürliche Erfindung eines nicht vorhandenen Einkommens (Fall Othmar Mettler) die Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) eingestellt hat? Warum darf dies die Schwyzer Öffentlichkeit nicht erfahren? (Nicht grundlos bezeichne ich den “Boten” als Sprachrohr des Schwyzer Behördenfilzes! Journalistisches Totschweigen von echten Skandalen ist für den “Boten” ebenso bezeichnend wie Desinformation und Manipulation.)
  10. Warum wird von Vercellone nicht erwähnt, dass Urs Beeler “dank” ständigen Budgetkürzungen durch die Fb Ingenbohl seit vielen Monaten unter dem Existenzminimum leben muss?
  11. Stellen wir uns nach all diesen Fakten zum Schluss die Frage. Wer kann an “Bote”-Manipulations- und Desinformationsjournalismus Interesse haben?
    a) Urs Beeler: nein.
    b) Fürsorgebehörde Ingenbohl: ja.
    c) Honorar-Anwalt lic. jur. Alois Kessler: ja
  12. Alles klar?
Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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