Ausgleichskassen können nicht-invaliden Ehegatten willkürlich nicht vorhandene Einkommen unterstellen. Sinn und Zweck davon: Nicht-invalide Ehegatten sollen als “Arbeitspferde” für invalide Personen an die Stelle der staatlichen Sozialversicherung treten.
Eine solche Rechtshandhabung spottet jedem gesunden Rechtsempfinden, ist aus Sicher der grandiosen Strafjustiz, die sonst teilweise wegen jedem kleinen Furz aufwändige Strafuntersuchungen vom Stapel lässt, jedoch nicht zu beanstanden.
Falls Sie bisher naiv und gutgläubig an den Schweizerischen Rechtsstaat geglaubt haben – lesen Sie unbedingt dieses juristische Schriftstück!

Nichtannahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz in Sachen Strafanzeige gegen Gabriela Schnüriger und ihren Vorgesetzten Othmar Mettler (beide Ausgleichskasse Schwyz) wegen Amtsmissbrauch, mit Anmerkungen in Rot (Nichtannahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kt. Schwyz in Sachen Gabriela Schnüriger und Othmar Mettler (beide Ausgleichskasse Schwyz) / 18.1.11, PDF 6,9 MB)
Ebenso skandalös ist, dass diese komplett schiefe juristische Konstruktion von der Schweizer Mainstream-Presse praktisch gänzlich totgeschwiegen wird (von der WoZ bis zur Neuen Zürcher Zeitung).

Aus der Nichtannahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kanton Schwyz entstand in der Folge das untenstehende Kampagnen-Inserat
Bonnie und Clyde von der Ausgleichskasse Schwyz können nicht-invaliden Ehegatten willkürlich nicht vorhandene Einkommen unterstellen und als Resultat davon die Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) einstellen. Von der Schwyzer Strafjustiz haben sie nichts zu befürchten.
Dass aus IV-Bezügern künstlich Sozialhilfeempfänger gemacht werden, scheint im grandiosen Rechtsstaat Schweiz weder die Politik noch die Medien zu stören.

Neu können Sie die Ballade von “Bonnie & Clyde” mit obigem Mediaplayer hören.

