Eine Illustration der herrschenden Mentalität im Sozialhilfe- und Sozialversicherungsbereich sowie Dokumentation der nicht-vorhandenen Schwyzer Hilfsbereitschaft
Währenddem die involvierte Fb Ingenbohl betreffend einer Lösung des MCS-Wohnungsproblems bis heute selbst rein gar nichts (!) unternommen hat, werden in vorliegender Ergänzung, welche innert Frist eingereicht wurde, Stationen meiner eigenen Bemühungen der vergangenen Jahre dokumentiert.
Das Dokument sagt nebenbei einiges über die nicht-vorhandene Schwyzer Hilfsbereitschaft aus.
In der Eingabe fehlt es nicht an Fakten wie auch nicht an rhetorischen Schmankerln. So auf Seite 6 unter Punkt 7:
“Wenn die Kostenübernahmeverweigerung und das Sparen das oberste Ziel einer Fb Ingenbohl und einer Ausgleichskasse Schwyz sind, so müsste die logische Konsequenz die sei, dass ich eines Tages eine Verfügung (selbstverständlich mit Entzug der aufschiebenden Wirkung) erhalte, worin mir mitgeteilt wird, dass man für meine finanzielle Existenzsicherung als IV-Rentner und Sozialhilfeempfänger nicht mehr weiter behördlich aufkommen könne. Ich hätte mich morgens um 07.00 Uhr im 16ni (Wintersried) einzufinden, wo ich standesrechtlich exekutiert würde. Dann hätte die Story zumindest ein jähes Ende.
Die involvierten Behörden hätten ihr Ziel nach Jahren erreicht: dass im Sozialhilfe- wie im Sozialversicherungsbereich keine Kosten mehr anfallen. Dieser Plan scheitert jedoch in der Praxis offensichtlich an zwei Problemen: Erstens wäre die Todesstrafe verfassungswidrig und ist deshalb verboten. Zweitens: Täten Fb Ingenbohl und Ausgleichskasse Schwyz sich Bedürftiger resp. IV-Rentner mittels Hinrichtung entledigen, so würden automatisch ‘Aufgaben‘ und damit Stellen wegfallen, was nicht im Interesse der involvierten Behörden resp. Beamten selbst sein kann. (Fb Ingenbohl bzw. AKSZ leiden heute bereits schon an personellen Überkapazitäten. Sonst wären die vielen Leerlauf- und Schikaneübungen kapazitätsmässig gar nicht umsetzbar).”

Und auf Seite 7 unter Punkt 13:
“Wenn es möglich ist, hunderttausende von Franken für eine abbruchreife ‘Sust’ (nur noch ein paar Grundmauern) zusammenzubringen oder Millionen für eine Seetreppe investieren zu wollen (3,5 Mio. Vorhaben – 1. Teil – der Gemeinde Ingenbohl, siehe ‘Bote der Urschweiz’ vom 9.1.13), weshalb sollte dies nicht auch für die Schaffung von etwas gesundheitlich Notwendigem, nämlich MCS-gerechtem Wohnraum zum IV/EL-Tarif, möglich sein? In Zürich geht das ja auch (vgl. MCS-Wohnprojekt Zürich-Leimbach – wieso nicht im steinreichen Kt. Schwyz?)”
Ergänzungen z.H. des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 40/2013, Ergänzungen zur Beschwerde vom 7.2.13 gegen den FB Nr. 91 vom 29. Januar 2013 / 18.2.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 20,4 MB.


