Die Fürsorgebehörde der Gemeinde Ingenbohl ist weiter auf Konfrontation aus – als Reaktion darauf werden neue Anträge gestellt
Man darf inder Schweiz als IV-Rentner nicht automatisch davon ausgehen, dass Behörden mit Selbstverständlichkeit einen guten Job machen, indem sie z.B. einfach Sozialversicherungs- und/oder Sozialhilfeleistungen korrekt ausbezahlen. Nein, die Praxis sieht (leider) so aus, dass ein ständiger Kampf dafür notwendig ist. Z.T. fabriziert das System komplett unsinnige Verfahren (vgl. EL), um damit quasi “sich selbst zu beschäftigen”. Diese behördliche Wirklichkeit möchte natürlich am liebsten niemand wahr haben. So versuchte der Ingenbohler Honorar-Anwalt in Vergangenheit im Gegenteil davon abzulenken und stattdessen mich als querulierenden, renitenten IV-Rentner darzustellen – dem gegenübergestellt eine “korrekt funktionierende Behörde”, welche angeblich “bloss nach Gesetz handelt” und “nur ihre Pflicht tut” – und dafür extra einen Anwalt engagiert…
Behördenanwalt lic. jur. Alois Kessler äussert sich darüber, weshalb seiner Meinung nach die Fürsorgebehörde der Gemeinde Ingenbohl einen Rechtsvertreter engagiert habe.
Querulierend und renitent?
Man kann es auf der Homepage nachlesen: Im Jahre 2012 habe ich keinen einzigen Antrag z.H. der Fb Ingenbohl gestellt! Dies, weil mir die ablehnende Politik dieser Behörde seit Jahren bekannt ist wie auch deren Mentalität, statt auf eine Lösung hinzuarbeiten (MCS-gerechter Wohnraum) sinnlose Leerläufe, Schikane- und Alibiübungen zu produzieren. Wer’s nicht glaubt, kann’s nachlesen.
Rambo-Spruch: “Die haben angefangen!” Die Ausgleichskasse Schwyz löste im Jahre 2010 einen Konflikt aus mit der willkürlichen Erfindung eines nicht-existierenden Einkommens.
Bei der Fb Ingenbohl stehen Kostenübernahmeverweigerungen, Leerläufe und Schikanen seit Jahren sozusagen standardmässig auf dem Programm.
Im Falle der AKSZ muss betont werden, dass es trotz korruptem Verhalten in der Chefetage durchaus noch Abteilungen gibt, welche korrekt und fair arbeiten.
“Ihr lasst mich in Ruhe – ich lasse euch in Ruhe”…
…lautete über 1 Jahr lang meine Devise. Denn ich habe als IV-Rentner wirklich Gescheiteres (Schaffung von MCS-gerechtem Wohnraum in Zusammenhang mit dem Verein MCS-Haus) zu tun, als mich mit einer Fb Ingenbohl oder Ausgleichskasse Schwyz sinnlos zu streiten.
“Waffenstillstand” gebrochen – Reaktion darauf: neue Anträge an die Fürsorgebehörde Ingenbohl gestellt
Mit dem inhaltlich abstrusen FB Nr. 91 vom 29.1.13 brach die Fb Ingenbohl resp. ihr Honorar-Anwalt nun diesen “inoffiziellen Waffenstillstand”. Man ist einmal mehr auf (sinnlose) Konfrontation aus.
FDP Alt-Regierungsrat Peter Reuteler.
Alt-Regierungsrat Peter Reuteler, der zwischen den verfeindeten Parteien als Mediator vermitteln wollte, wird vom Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl völlig unbegründet attackiert Die Fb Ingenbohl und ihr Honorar-Anwalt suchen neu wieder die (sinnlose) Konfrontation – als direkte Reaktion werden der Fürsorgebehörde mehrere Anträge gestellt:
Keine Diagnose betr. MCS vorliegend?
Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl lic. jur. Alois Kessler behauptet in seiner Vernehmlassung vom 15.2.13 auf Seite 4 unten, dass betr. der Diagnose MCS keine Diagnose vorliege. Wörtlich heisst es: “Dies scheitert unter anderem schon daran, dass für den Beschwerdeführer keine Diagnose vorliegt.” Was Kessler schreibt, stimmt nachweislich nicht.
Aber um die Frage endgültig zu klären, wird in der Eingabe an die Fb Ingenbohl extra die Beauftragung von zwei unabhängigen MCS-Gutachtern vorgeschlagen.
Was ist MCS?
Auch betr. der Frage “Was ist MCS?” hat die Fb Ingenbohl nach mittlerweile 8 Jahren trotz Gutachten, Bundesgerichtsentscheid etc. immer noch die grösste Mühe. Oder auf den Punkt gebracht: Man will nicht verstehen.
Deshalb habe ich Herrn Dr. Tino Merz als unabhängigen Sachverständigen für eine schriftliche Stellungnahme zu MCS vorgeschlagen. Denn Beweis ist dann geführt, wenn vernünftigen Zweifeln Schweigen geboten ist. Selbst auf die Gefahr hin, dass dabei das alte Weltbild von Honorar-Anwalt Kessler und Alt-VGP Bruhin, dass die Erde eine Scheibe sei, zerstört wird…
Sozialhilfe-Detektiv
“Blick” und “Bote der Urschweiz” setzen Sozialhilfe boulevardjournalistisch mehr oder weniger das ganze Jahr hindurch praktisch mit Sozialhilfemissbrauch gleich (ausser vor Weihnachten, wo der “Bote” als Kontrast jeweils extra eine grosse Weihnachtsspendenaktion “zu Gunsten von Menschen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen“ initiiert).
Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl ist selbst erstaunt, dass ich trotz den andauernden behördlichen Mobbing-Bemühungen mit einem völlig ungenügenden wirtschaftlichen Grundbedarf in den vergangenen zwei Jahren überlebte. Dies rufe quasi selbstredend nach “weiteren Abklärungen” (vgl. S. 6 seiner Vernehmlassung).
Weil das Thema “Sozialhilfemissbrauch” für viele “Bote der Urschweiz” und “Blick”-Leser wie wohl für den Honorar-Anwalt selbst im Leben einen emotional ähnlich hohen Stellenwert zu haben scheint wie Sex, schlage ich der Fb Ingenbohl die Beauftragung eines Sozialhilfe-Detektivs vor, zumal das Schwyzer Kantonsparlament in dieser Frage bereits grünes Licht gab und eine Mehrheit des Volks offensichtlich mehr Kontrolle begrüsst. Denn schliesslich gibt es im Kt. Schwyz fast 1/3 soviele Sozialhilfebezüger (2’000) wie Millionäre (7’500) und liegt die statistische Missbrauchsquote der erstgenannten bei 0,3%. (Wie hoch die Missbrauchsquote bei der zweiten Gruppe ist, ist nicht bekannt.)
Diätkosten für möglichst schadstofffreie Bioernährung
Interessant ist ebenso die nächste Frage: Gemäss Bundesgerichtsentscheid müsste die Ausgleichskasse Schwyz die Kosten für schadstofffreie Bioernährung im Betrag von Fr. 175.-/Monat zahlen. Dies hat sie aufgrund des erwähnten höchstrichterlichen Entscheids bis Ende 2012 auch getan. Wie versucht die AKSZ aktuell den BGE auszuhebeln? Indem EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler willkürlich ein nicht vorhandenes Einkommen erfindet, aufgrund dessen kein Anspruch (mehr) auf EL bestehen soll. (Im Gegensatz zu Punkt 3 ist das kein Witz!) [Anmerkung: Siehe EL-Einstellungsverfügung vom 23. November 2010.]
Denn nach Othmar-Mettler-Logik gilt: Wer mittels einem von ihm selbst künstlich errechneten Überschuss den Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) verliert, verliert logischerweise ebenso den Anspruch auf EL-Leistungen wie die Vergütung von Diätkosten, Fahrtkosten zum medizinischen Behandlungsort etc. Für all dies muss neu (auch) die Gemeinde einspringen! Es geht hier um eine Umlagerung von Sozialversicherungskosten zu Lasten der Sozialhilfe. Eigentlich ein echter Skandal. Aber weil es sich eben um einen echten (und nicht einen erfundenen) Skandal handelt, vernimmt man darüber in den Schweizer Mainstream-Medien nichts.
Mitwirkungspflicht (von Seite eines Sozialberaters) Was geschieht, wenn ein Sozialberater seine Mitwirkungspflicht verletzt und trotz zwei eingegangenen Schreiben nicht reagiert? Passiert dann postwendend dasselbe, wie wenn ein Bedürftiger seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt? (Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15% für die Dauer von 6 Monaten). Man darf auf die Antwort der Fb Ingenbohl gespannt sein.
Kissen und Duvets als situationsbedingte Leistung
Ein weiterer Antrags-Punkt sind situationsbedingte Leistungen. Darunter fallen Anschaffungen wie z.B. Duvets und Kissen.
Wer jetzt meint, er könne bei dieser Frage einfach das Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe oder die SKOS-Richtlinien aufschlagen, worin die Anschaffung solcher Gegenstände ausdrücklich genannt wird und daraus eine selbstverständliche Gutheissung (“Tischlein deck dich!”) ableiten, der kennt (wohl) nicht die Fb Ingenbohl…
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Die Sozialberatung Ingenbohl wird (einmal mehr!) um Unterstützung bei der Wohnungssuche angefragt. Dieser Punkt fällt realistischerweise unter das Kapitel “Notwendige Alibiübungen von Seiten eines Bedürftigen”. Doch spätestens bei der nächsten Beschwerde resp. Vernehmlassung bekommt ein solcher Alibi-Vorstoss “Gewicht”.
Denn: Würde man diese Alibiübung nämlich nicht beantragen, würde das diesbezügliche Unterlassen vom Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl spätestens in einer seiner nächsten Vernehmlassungen eindrucksvoll gerügt… (Solche Leerlauf- und Alibiübungen hatten seinerzeit beim Schwyzer Alt-VGP einen grossen Stellenwert, was einiges über das System aussagt. – Viel Raum für Satire!)
Ein Verwaltungsgerichtsentscheid als Begründung, der bloss in der Phantasie des Honorar-Anwalts selbst existiert?
Dieser Punkt hat ebenfalls Unterhaltungswert, weil hier der wortgewaltige Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl zu seinem Vorwurf gegen Alt-RR Peter Reuteler Auskunft geben soll.
RA Kessler verweist auf einen angeblichen Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts, welche seine pompöse Argumentation auf Seite 9 seiner Vernehmlassung vom 15.2.13 stützen soll. Nun ist ein solcher VGE mit der von Kessler erwähnten Kritik aber beim besten Willen nicht auffindbar. Die Frage stellt sich: Alles bloss ein Fake bzw. ein Phantasieprodukt des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl?
Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl in seiner Vernehmlassung vom 15. Februar 2012 in Sachen VB 40/2013 auf Seite 4: “Dass die Fürsorgebehörde Ingenbohl, welche mit Steuergeldern möglichst sparsam umzugehen hat (…) keineswegs bereit ist ‘die weisse Fahne zu schwenken und zu kapitulieren’, zeigt diese Eingabe!”
Geht die Gemeinde Ingenbohl sparsam und vernünftig mit Steuergeldern um, wenn sie einen Honorar-Anwalt engagiert, der real mehr kostet als der Bedürftige? Lassen wir einmal nüchterne Zahlen sprechen: Im Falle von RA lic. jur Alois Kessler decken sich seine steuerlichen Jahreseinnahmen im Minimum mit dem, was 10 Sozialhilfeempfängern (Single) gemäss SKOS zusteht. Wer nun meint, diese Zahlen seien für einen Anwalt zu hoch gegriffen, dem illustriere ich am Beispiel von RA Dr. jur. Beat Schelbert, Schwyz, das Gegenteil: Hier belief sich das Einkommen gemäss rechtskräftiger Veranlagung für die ordentliche Kantonssteuer 2004 auf stolze Fr. 561’200, was umgerechnet mindestens rund 20-25 Sozialhilfeempfängern entspricht. 6 RA Schelberts wären demnach 1 ganze Kompanie Bedürftiger (ca. 150). Dies lediglich zur Illustration. Würde man zusätzlich auch noch das Vermögen einbeziehen, sähe der Vergleich noch plakativer aus. Interessant ist ferner, wenn “Blick”, “Bote der Urschweiz” etc. aus einer statistischen Sozialhilfemissbrauchsquote von gerademal rund 1,5% ein “grosses Thema” zu machen versuchen – und der viel öfters vorkommende behördliche Sozialhilfemissbrauch tabu ist.