Kommt es in der Rechtsprechung darauf an, wer eine Tat begeht?
Falls “Luchs”: Es werden Autofensterscheiben eingeschlagen, Unschuldige brutal aus einem Wagen gezerrt und nach “Luchs”-Manier verhaftet. Bei der Aktion handelt es sich um ein “Irrtum”. Beweismaterial (Videomaterial) wird “versehentlich” überspielt. An bestimmte Details können sich die Beamten-Täter bei den Befragungen plötzlich nicht mehr erinnern. Es ist anzunehmen bzw. darf unterstellt werden, dass die Anwälte den behördlichen Tätern im Voraus ganz genau gesagt haben, an was sie sich noch erinnern können (sollen) und an was nicht.
Ebenso war es mit über 95% Wahrscheinlichkeit zum Vornherein klar, dass die Schwyzer Justiz die “Luchs”-Beamten schützt. Behörden können sich im Kt. Schwyz erfahrungsgemäss praktisch alles erlauben. Ob es um Gebäude-Falschschätzungen geht, nachweislich fingierte medizinische Diagnosen, frei erfundene Einkommen – solange es sich bei der Täterschaft um Beamte/Behörden handelt, zeigt die Schwyzer Justiz bis heute enormes Verständnis.
Wenn Gestapo-Leute, pardon Angehörige der Sondereinheit “Luchs”, versehentlich gegen Unschuldige Gewalt anwenden, bleibt dies offenbar ohne juristische Konsequenzen. Stellen Sie sich einmal vor, das Umgekehrte würde passieren!

Eine um 180° gedrehte Variante
Ein paar kräftige Innerschwyzer Sportsleute schlagen “versehentlich” ein paar “Luchs”-Leute zusammen. Dass es sich um Polizeibeamte gehandelt habe, habe man nicht erkannt. Man habe gemeint, es seien bewaffnete Kriminelle. An weitere Details könne man sich beim besten Willen nicht mehr erinnern.
Wie die Polizeibeamten von den Sportsleuten verprügelt worden seien, sei sogar noch von einer Video-Überwachungskamera aufgezeichnet worden. Weil die Lokalität aber einem der Sportsleute gehöre, sei das Video aus unerklärlichen Gründen verschwunden.
Wie würde da wohl die Justiz reagieren? Wäre sie gleichfalls (wie bei Beamten) so milde?
Ein “Drama” wäre wohl die Folge: Polizisten, die lediglich ihre Pflicht hätten tun wollen, seien zusammengeschlagen worden. Die Täter müssten rigoros bestraft werden.
Wenn dasselbe oder ähnliches hingegen unschuldigen Privatpersonen passiert – siehe Bericht zum aktuellen “Luchs”-Urteil (Weiterzug möglich): (Bote: “Die ‘Luchse’ sind freigesprochen worden” / 20.1.12, PDF 292 KB)
Ist die Schwyzer Justiz zu einem “Witz” geworden?
Als ich Ende der Neunzigerjahre journalistisch vor den gesundheitlichen Risiken von Glaswolle-Isolations-Sondermüll warnte, wurde ich erstinstanzlich vom Bezirksamt Schwyz (UR Arthur Kälin) zu 1 Monat Gefängnis unbedingt verurteilt. Dies ist kein Witz! Mit Glaswolle-Isolations-Sondermüll milliardenschwere Bauschäden und Sondermüll-Altlasten produzieren, ist in der Schweiz nicht verboten – jedoch ist wie im Mittelalter namentliche Kritik (hier geht’s um viel Geld!) daran streng untersagt!
Durch Wissen über die wahren Abläufe könnten positive Veränderungen möglich sein
Würde die Schwyzer Bevölkerung nur ein bisschen wissen, was im Talkessel Schwyz in Justiz und Verwaltung tatsächlich abläuft, würde sie sich dafür interessieren, verantwortungsbewusst und mutig sein, es könnte sich viel zum Besseren ändern.
Letztlich gilt: Jede Gesellschaft hat die Justiz und Verwaltung, die sie verdient.
Das “Luchs”-Urteil war übrigens voraussehbar, wie nachfolgende Satire (vor über 4 Jahren geschrieben!) beweist. In dieser Geschichte wird zufällig ein Schwyzer Bezirksarzt von einem Polizisten der Sondereinheit “Luchs” erschossen. Schwyzer Justiz-typisch und wie in solchen Fällen (in der Regel) üblich, handelt es sich um einen “Unfall” und der Beamte wird freigesprochen. (Eine der Botschaften dieser Satire: Straffreiheit setzt in der Praxis voraus, dass es sich beim Täter um einen Beamten handelt. Falls es sich nicht um einen Beamten handelt, der die Tat ausführt, ist es Mord. In diesem Fall droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Verpassen Sie keinesfalls die Lektüre dieser spannenden Geschichte!)

