Der “Fürsorgekrieg” der Fb Ingenbohl
Die Fb Ingenbohl ist der Auffassung, dass Fahrt- und Verpflegungskosten bei einer 100%-Praktikumsstelle (= Vollzeit) auch noch über den (bereits unter das Existenzminimum!) gekürzten Grundbedarf zu finanzieren sei.
“Typisch Fürsorgebehörde Ingenbohl” wird auch noch eine nach den SKOS-Richtlinien vorgesehene sog. Integrationszulage (trotz eines Arbeitspensums von über 40 Stunden pro Woche!) abgelehnt!
Statt sich über eine 100%-Praktikumsstelle und die damit verbundene Entlöhung zu freuen, macht die Fb Ingenbohl einmal mehr “Theater”. Getreu dem sozialen Leitbild der Fb Ingenbohl: „Wir lehnen einfach alles ab!” (siehe S. 3 des PDFs).
Die gestellten Anträge entsprechen genau den SKOS-Richtlinien (auch die Gemeinde Ingenbohl ist Mitglied der SKOS)
Ein weiterer vom Regierungsrat des Kt. Schwyz zu klärender Punkt ist die Abwicklung des “Krankenkassengeschäfts” im Falle des Unterschreitens des Existenzminimums (vorliegend hervorgerufen durch die Sanktionspolitik der Fb Ingenbohl).
Beschwerde gegen den FB Nr. 24 vom 25.2.14 / 20.3.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 8,8 MB.

