Wie der Schwyzer Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher einen FFE (Fürsorgerischer Freiheitsentzug) fingerte

Ohne Duldung oder gar Gutheissung durch Schwyzer Aufsichtsstellen wäre ein Fall wie der vorliegende vermutlich kaum möglich gewesen. Das Duo Bruhin (Verwaltungsgerichtspräsident) / Humbel (Gerichtsschreiber/später Verwaltungsgerichtspräsident) fühlten sich nicht selten weniger der Wahrheit und Gerechtigkeit in ihrer Rechtsprechung verpflichtet, als vielmehr im juristischen Schutz fehlbarer CVP-Behördenmitglieder. Die Funktionsweise dieser fragwürdigen Justiz wird an anderer Stelle beleuchtet.
Wie Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher einen FFE fingierte
Bezirksarzt Dr med. Gregor Lacher, Schwyz, in einem Schreiben an die Schwyzer Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz, Carlo Carletti, vom 31.1.2005:

„Nach einigen telefonischen Abklärungen, unter anderem auch mit Kantonsarzt, Dr. med. Christian Sacher, nehme ich zu Ihren vielen Fragen im Schreiben vom 25.1.05 in Bezug auf das Vorgehen bei Herrn Beeler wie folgt Stellung.
Handlungsbedarf wird wohl bei der zwangsweisen Räumung der Wohnung von Herrn Beeler entstehen. Bei einem ärztlich angeordneten FFE würde Herr Beeler wegen seines Einspracherechtes nach wenigen Tagen wieder aus der Klinik entlassen und die Fürsorgebehörden wären wieder am gleichen Punkt, wie bei der gewaltsamen Wohnungsauflösung selbst.
Es empfiehlt sich deshalb, den Weg des vormundschaftlichen Freiheitsentzuges zu wählen, den die Fürsorgebehörde selbst anzuordnen hat. Beim vormundschaftlichen Freiheitsentzug kann nicht die Klinik über die Dauer des Aufenthaltes entscheiden, sondern die Vormundschaftsbehörde selbst (siehe beigelegter Auszug aus den einschlägigen Gesetzesartikeln).“
Damit hat sich der korrupte Schwyzer Bezirksarzt selbst verraten! Es geht also nicht um „Hilfe“ wie Trash-Journalist Geri Holdener seinen Dumm-Lesern des „Bote der Urschweiz“ vermitteln will, sondern, es geht darum, Urs Beeler menschenrechtswidrig möglichst lange aus dem Verkehr zu ziehen!

Lacher: „Auch wenn die Klinikärzte schlussendlich kein wesentliches Aggressionspotenzial gegen sich selbst oder gar gegen aussen feststellen könnten, besteht bei Herrn Beeler sicher ein hohe Risiko der Verwahrlosung.“
Lacher stellt eine „Diagnose“ ohne den Patienten je gesehen zu haben! Das „Risiko der hohen Verwahrlosung“ wird von ihm frei erfunden. Er schafft – völlig willkürlich – für die Behörde eine passende Diagnose.
Es geht aber noch weiter:
Lacher: „Zudem ist bei Herr Beeler eine genaue Beurteilung seines psychischen und körperlichen (somatischen) Zustandes sicher angezeigt und dies kann wohl nur gegen seinen Willen stationär erfolgen.“
Auch hier erfindet Lacher gegenüber der Behörde passende Verhältnisse. Wurde Urs Beeler in den Jahren 1999-2005 jemals von der Fürsorgebehörde oder Vomundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz betr. einer angeblich notwendigen medizinischen Abklärung angefragt? Nein! Wurde von Urs Beeler eine medizinische Untersuchung verweigert? Nein. Auch hier findet man wiederum Willkür, indem behauptet wird, eine Untersuchung können nur gegen seinen Willen und dies zwingend stationär erfolgen!
Dass der FFE komplett fingiert ist, belegt folgendes:

Lacher: „Konkret heisst dies:
- Die Vormundschaftsbehörde ordnet den vormundschaftlichen Freiheitsentzug an.
- Ich organisiere den Aufenthalt in einer Klinik (z.B: auf der psychosomatischen Abteilung in Littenheid).
- Herr Beeler wird bei der Zwangsräumung über den Freiheitsentzug gesetzeskonform orientiert und über seine Rechte aufgeklärt und anschliessend mittels polizeilicher Begleitung an den entsprechenden Klinikplatz gebracht.
„Bote“-Trash-Journalist Geri Holdener wird den fingierten FFE den „Bote“-Lesern später in der Form verkaufen, dass ein „Selbstmord“ verhindert worden sei! Mehr Verlogenheit und Heuchelei ist nicht mehr möglich!
Zu 1) Damit ein vormundschaftlicher Freiheitsentzug möglich ist, braucht es eine passende medizinische Diagnose. Wer stellt die z.H. der Schwyzer Vormundschaftsbehörde aus? Bezirksarzt III Dr. Lacher.
2) Dass Dr. Lacher nicht nur korrupt, sondern auch eine umweltmedizinische Niete ist, zeigt er mit seinem Verweis betr. „psychosomatische Abteilung“. MCS ist eine organische Erkrankung (WHO ICD-10 T78.4) und hat mit einer „somatoformen Störung“ (ICD-10 F45.0) nichts zu tun!
3) „In den Abgründen des Unrechts findest du immer die grösste Sorgfalt für den Schein des Rechts.“ (Johann Heinrich Pestalozzi (1746 – 1827), Schweizer Pädagoge und Sozialreformer)
Ignorant und ein umweltmedizinischer Vollpfosten

Lacher: „Fragenkomplex 2/3/4 Das von Herrn Beeler angegebene Multiple Chemical Sensitivity Syndrom (MCS) steht bei den jetzigen, anstehenden Entscheidungen vorläufig im Hintergrund, da davon (ob Tatsache oder nicht) unmittelbar keine Gefahr für Leib und Leben zu erwarten ist.
Meiner Meinung nach muss man auch nicht auf die von Herrn Beeler gestellten, nicht zu erfüllenden Anforderungen an eine Notwohnung eingehen.“
Lacher ist nicht nur korrupt und inkompetent, sondern handelt als Mediziner auch noch verantwortungslos, indem er die von der Gemeinde Schwyz angemietete Schadstoff-Schrottnotwohnung im schmuddeligen „Kristall“ in Seewen als für einen hochgradig MCS-Betroffenen als zumutbar einstuft!
Lacher ist korrupt und ein Komplettversager von A-Z, aber entspricht mit seinem Charakter und seiner Inkompetenz offenbar genau dem, was die Schwyzer Vormundschaftsbehörde bzw. der Bezirk Schwyz schätzen. Korruption und Unvermögen damals noch geschützt durch das Bezirksamt Schwyz mit dem legendären UR Arthur Kälin sowie UR Felix Rüegg resp. dem Verwaltungsgericht des Kt. Schwyz mit dem Duo Bruhin/Humbel. Vor einem solchen „Schwyzer Behördensystem“ kann man nur abgrundtiefe Verachtung haben!
Lacher widerspricht sich selbst!
Lacher: „Man könnte dort auch auf Grund der gesammelten medizinischen Fakten entscheiden, ob die vom Patienten scheinbar gewünschte Abklärung bei derMEDAS in Basel stattfinden kann und ob dies sinnvoll ist oder nicht.“
Naive, gutgläubige „Bote der Urschweiz“-Leser würden an dieser Aussage „nichts finden“, aber bestimmt Dr. jur., Dr. h.c. Lorenz Erni, Zürich. Oben schreibt Lacher nämlich, dass sich Urs Beeler einer medizinischen Untersuchung verweigern würde. Unten hält er dann fest, dass Beeler selbst eine Untersuchung bei der MEDAS Basel wünsche! Letzteres offenbar ohne Zwangseinweisung in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil/ZG. Lacher beweist auch zum Schluss, dass er gar keine Ahnung hat. Denn ob eine MEDAS-Abklärung stattfindet oder nicht, liegt nicht im Entscheidungsbereich einer Behörde.
Ein solcher Typ amtet während vieler Jahre als Schwyzer Bezirksarzt – geschützt durch Aufsichtsstellen und “Bote der Urschweiz”.
CVP-Bezirksarzt Dr. Lacher ist sogar noch so dreist, seine fingierte medizinische Ferndiagnose der Christlich-Sozialen Krankenkasse (CSS) im Betrag von Fr. 776.10 in Rechnung zu stellen. Die CSS bezahlt anstandslos.
Eine Entschuldigung für das korrupte Verhalten von Seiten Lachers, der Gemeinde Schwyz oder des behördenschützenden Schwyzer Verwaltungsgerichts hat es bisa heute nicht gegeben. “Sühäfäli, Südeckeli”. (“Schweinetrog-Schweinedeckel”).
Eine wichtige Mitteilung ans Schwyzer Verwaltungsgericht sowie “Bote der Urschweiz”- und “Blick”-Leser
MCS hat weder etwas mit einer wahnhaften Störung (WHO ICD-F-22.0) noch mit einer somatoformen Störung (ICD-10 F-45.0) zu tun







