“Wer hat’s erfunden?”

Unter dem Stichwort “Hilfe” wurde in der Schweiz ein funktionierendes System der widerrechtlichen Freiheitsberaubung entwickelt, auf das selbst Joseph Stalin stolz sein könnte.
Fall Schwyz: Nach den Wünschen der Schwyzer Vormundschaftsbehörde (und selbstverständlich gegen ein entsprechendes Honorar!) stellt Bezirksarzt Dr. med. Gregor Lacher eine FFE-Diagnose (medizinische Diagnose für den Fürsorgerischen Freiheitsentzug). Dr. Lachers persönliche Stärke liegt darin, dass er dies tun kann, ohne den “Patienten”, um des es geht, zu kennen, ja ohne ihn je in seinem Leben zu Gesicht bekommen zu haben!
Es liegt auf der Hand, dass bei fingierten medizinischen Ferndiagnosen à la Schwyzer Bezirksarzt Dr. Lacher Pannen auftreten können. So weist der in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil (Vertragsklinik) eingewiesene Patient z.B. keine (wie von Dr. Lacher willkürlich unterstellt) wahnhafte Störung auf. Umgekehrt fragt sich der Patient: “Kann es sein, dass Dr. Lacher selber vielleicht nicht alle Tassen im Schrank hat?”
Doch keine Panik! Später kommt das Bruhinsche Schwyzer Verwaltungsgericht zum Zug, welches in seiner allumfassenden Güte gegenüber Schwyzer Behörden und deren Mitgliedern FFE’s (teil)gutheisst (z.B. mit der sagenhaften Begründung, der Patient hätte sich sonst einer medizinischen Untersuchung verweigert. Dies kann das Gericht im Kt. Schwyz frei unterstellen. Ein vorausgegangenes Gespräch eines Fürsorge- und Vormundschaftspräsidenten mit einem angeblichen Patienten ist nicht einmal notwendig.)
Das zumindest teilweise Gutheissen fingierter FFEs hat aber nicht nur einen politischen Hintergrund (einfachere Handhabung von bestimmten Mitmenschen), sondern auch einen wirtschaftlichen: Mit einer Teilgutheissung eines FFEs sorgt das Gericht im Interesse der Allgemeinheit dafür, dass dem Gemeinwesen keine Staatshaftungskosten entstehen.
Sie haben von alledem nichts gewusst? Grosse Anerkennung gilt hier den Schwyzer Tageszeitungen Bote der Urschweiz und Neue Schwyzer Zeitung resp. deren ach so mutigen Journalisten, welche von sich aus (Selbstzensur!) zu einem solchen Tabuthema schweigen.
| Blanko-FFE in Kürze Jedermann oder jederfrau, welcher im Talkessel Schwyz (natürlich auch anderswo in diesem Musterkanton) einer Vormundschaftsbehörde nicht passt, kann mit fingierter ärztlicher Begründung (vgl. Bezirksarzt Lacher, Schwyz) in eine Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen werden. Vornehmlich praktizieren korrupte Behörden dies bei Menschen (Arme, “Aussenseiter”), welche sich nicht wehren können. Menschen werden entsorgt. |

