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Willkürliche Auszahlungseinstellung von Ergänzungsleistungen (EL) – absurde Abstufung auf Sozialhilfe infolge Heirat (sogenannte Heiratsstrafe in der EL)

Urs Beeler hatte vor, dahingehend zu wirken, dass das Schweizer Bundesgericht der Willkür von Ausgleichskassen in Sachen EL-Einstellungen den Riegel schiebt. Ausgleichskassen hätten künftig korrekte Erhebungen (aufgrund der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse) zu machen und dürften nicht nach eigenem Gutdünken und wider besseres Wissen hypothetische Einkommen erfinden.

Das für Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht zuständige Schweizer Bundesgericht in Luzern.

Beeler wollte mit seiner Eingabe ans Bundesgericht verhindern, dass EL-Bezüger bei einer Heirat nicht mehr durch willkürliche Streichung der Ergänzungsleistungen (EL) schikaniert werden können und gezwungen sind, bei Fürsorgebehörden betr. wirtschaftlicher Hilfe vorstellig zu werden. (Wie sollen z.B. 2 Personen mit einer IV-Minimalrente von Fr. 1’160.– – ohne EL – wirtschaftlich überleben können?)
Dies alles wollte das höchste Schweizer G
ericht jedoch nicht. Es traf einen Nichteintretensentscheid, mit Anmerkungen in Rot, (Nichteintretensentscheid des Schweizer Bundesgerichts / BGE 9C_763/2011 / 31.10.11 / Versand 22.11.11, PDF1,7 MB)

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