Verhält sich die AKSZ willkürlich (z.B. durch Unterstellung eines hypothetischen Einkommens, das gar nicht der Realität entspricht), müssen Fürsorgebehörden der Gemeinden finanziell einspringen. Dass es so und nicht anders läuft, erfahren die Leute durch den “Boten der Urschweiz” nicht.
Wider besseres Wissens erfindet die Ausgleichskasse Schwyz nicht bzw. nie erzielte Einkommen. Plus: OHNE Verfügung mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung bzw. Rechtsmittel wird die Auszahlung von höchstrichterlich zugesprochenen Diätkosten willkürlich eingestellt, mit Anmerkungen in Rot, (Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Schwyz betr. Auszahlungseinstellung EL / 22.6.11, PDF 9,2 MB)
Das Ganze ist ein filmreifes Beispiel für behördliches Schildbürgertum: Für die Auszahlung der Ergänzungsleistungen (EL), für welche die Ausgleichskasse Schwyz aufkommen müsste, muss jetzt als Ersatz die Fb Ingenbohl einspringen.

