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Er hat einen lukrativen Auftrag von der Fürsorgebehörde Ingenbohl erhalten und allen Grund zum gut gelaunt sein: RA lic. jur. Alois Kessler, Seniorpartner der Anwaltskanzlei Kessler, Wassmer und Giacomini, Schwyz.

An jeder notierten Stunde “Arbeit” mit dem “Fall Beeler” verdient RA lic. jur. Alois Kessler im Minimum Fr. 180.- = “Sozialtarif”.
(Behördentarif ca. Fr. 250.- fett in Klammern).
Das sind bei:
10 Stunden = Fr. 1’800.– (Fr. 2’500.–)
100 Stunden = Fr. 18’000.– (Fr. 25’000.–)
1’000 Stunden = Fr. 180’000.– (Fr. 250’000.–)
10’000 Stunden = Fr. 1’800’000.– = Fr. 1,8 Mio. ( Fr. 2,5 Mio.)
Rechtsanwalt Kessler ist bereits Vermögensmillionär und verfügt über ein (konservativ geschätztes) jährliches Einkommen von rund 1/4 Mio. Franken.

Lic. jur. Alois Kessler ist jedoch nicht der einzige Millionär, welche die Fb Ingenbohl finanziell begünstigt. Die Freitag Architekten, Brunnen, gehören zu den vermögendsten Architekten des Talkessels Schwyz – auch sie wurden bereits von der Fb Ingenbohl mit Aufträgen finanziell unterstützt.

Mit Anwalt-Honorar-Rechner (siehe unten)
Der Std.-Honorar-Minimalansatz eines Anwalts beträgt Fr. 180.-. Multiplizieren Sie ihn mit der Anzahl x Stunden. [Hinweis: Der untenstehende Rechner basiert auf einem JavaScript. Wenn man den Abstand zum vorliegenden Text verringert, geht die Rechenfunktion nicht mehr. Der Grund dafür ist unklar.] 


 



Taschenrechner



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