Nicht-kassenpflichtige Medikamente – Kein Betrag ist für die Fürsorgebehörde Ingenbohl zu klein, um daraus nicht einen kostspieligen Rechtsfall zu zaubern
Lesen Sie dazu unter dem Eintrag 10. Oktober 2013 den Start dieser Story.
Honorar-Anwalt bekommt kalte Füsse
Weil der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl, lic. jur. Alois Kessler, im Nachhinein bzw. anlässlich seiner Vernehmlassung vom 23.10.13 offensichtlich merkt, dass seine Mandantin im vorliegender Sache mit ziemlicher Sicherheit den Kürzeren ziehen würde (Prozessniederlage!), kommt er zum Ergebnis, dass die Fb Ingenbohl in der Sache eben nochmals neu verfügen müsse… – diesmal eben befürwortend!
Die “Pro-Anwalt-Politik” der Fürsorgebehörde Ingenbohl kostet Geld…
Statt einfach aufgrund eines seit über zwei Jahren bestehenden Arztzeugnisses (Arztzeugnis vom 21.6.11 von Prof. Peter Schmid-Grendelmeier, Leiter der Allergiestation des USZH) die Kosten für Anthélios weiter zu übernehmen, bringt es besagte Sozialbehörde einmal mehr fertig, die Gesamtkosten mittels Einschaltung ihres Honorar-Anwalts zu vervielfachen.

Wie sieht die Vervielfachung in Zahlen aus?
Die der Sozialberatung Ingenbohl mit Schreiben vom 5.8.13 zur Vergütung eingereichte und ärztlich bestätigte Aufstellung betr. Anthélios belief sich auf Fr. 214.90 für das erste Halbjahr 2013.
Allein die Vernehmlassung vom 23.10.13 des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl im “Fall Anthélios” (VB 314/2013) umfasst 7 Seiten. Hinzu kommen noch ein zweiseitiger “Informations-Brief” von Kessler vom 23.8.13. Total also 9 Seiten. Rechnet man pro Seite einen behördlichen Anwalts-Honorar-Ansatz von Fr. 250.-, so kommen wir auf 9 x Fr. 250.- = Fr. 2’250.–. Hinzu kommt, dass die Gemeinde Ingenbohl die Kosten für Anthélios von Fr. 214.90 (mittels nachträglicher Gutheissung) auch noch übernehmen musste, um den Prozess nicht zu verlieren (Bereits vor Jahren hatte die Gemeinde Ingenbohl einen rund 3 Jahre dauernden Rechtsstreit betr. nicht-kassenpflichtiger Medikamente gegen mich verloren, vgl. RRB Nr. 1202/2009, Seite 7, Dispositivziffer 2, vom 10. November 2009).
Die “Anthélios”-Story ist blamabel – für die Fb Ingenbohl. Was macht der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl? Er tritt die “Flucht nach vorne” an und fordert einmal mehr (trotz “Rückzug” bzw. Neuverfügung im Falle “Anthélios”), dass mir die Prozessfähigkeit abzusprechen sei (vgl. Seite 2 seiner Vernehmlassung).
Kommentar: Wohl nur eine Behörde, welche durch Steuerzahler finanziert wird, kann sich solche Umtriebe leisten.
Vernehmlassung von RA lic. jur. Alois Kessler vom 23.10.13 in Sachen VB 314/2013 / 25.10.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 10,5 MB.

