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Ziel hinter der ganzen Aktion ist: Der Wahrheit (MCS ist KEINE “somatoforme Störung”!) und Gerechtigkeit (MCS-gerechter Wohnraum) endlich zum Durchbruch zu verhelfen!

Das Schwyzer Verwaltungsgericht schreibt, MCS sei “nicht rechtsgenüglich ausgewiesen”. Diese Auffassung ist Unsinn und kann so nicht stehen gelassen werden.
Das MCS-Wohnprojekt, das auf einen Schlag das Wohnproblem lösen würde, will die Gemeinde Ingenbohl ja NICHT unterstützen! Solange lösungsorientiertes Handeln nicht interessiert, sind “Gespräche” Alibiübungen und sinnlos.

Wo bleibt die Gerechtigkeit?

Ein Kampf gegen Sturheit und Uneinsichtigkeit
Vorliegender aufwendiger Rechtsstreit wäre gar nicht entstanden, hätte das Schwyzer Verwaltungsgericht einfach die notwendigen Korrekturen bzw. Ergänzungen betr. dem RRB Nr. 1202/2009 vorgenommen und in die Dispositivziffern von VGE III 2009 217 vom 24. Februar 2010 einfliessen lassen. Damit wäre die Sache schnell erledigt gewesen.
Stattdessen kommt dieses Gericht neu mit der systemtreuen, sprich einmal mehr rein politischen Forderung nach “Mitwirkungspflicht” (die kein Mensch beantragt hat!). – Wenn jemand dieser Forderung seit Jahren nicht oder nur ungenügend nachkommt, dann ist es die korrupte Fb Ingenbohl. Dann muss diese dazu ermahnt werden und nicht ein sich korrekt verhaltender Antragsteller!

Gegen VGE III 2009 217 vom 24. Februar 2010 (1. Zustellung 6. März 2010, 2. Zustellung 18. März 2010) wird beim Schweizer Bundesgericht Beschwerde eingereicht, mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde ans Schweizer Bundesgericht / 25.3.10 (Versand 27.3.10), PDF 74,1 MB)

 

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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