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Seit über 2 1/2 Jahren werden keine Ergänzungsleistungen zur Deckung der minimalen Lebenskosten ausbezahlt

Gemäss Werbetext der AHV/IV resp. des Bundes gehören Ergänzungsleistungen zum Fundament unseres Sozialversicherungssystems.
Originaltext aus der Werbebroschüre des Bundes: “Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die 
Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.”, siehe Broschüre 5.01 / Ergänzungsleistungen zur AHV und IV / 01.01.2013, PDF 184 KB. 
Leider behandelt die Werbebroschüre des Bundes nicht, wie Ausgleichskassen in der Praxis die korrekte Auszahlung von Ergänzungsleistungen verhindern können, z.B. mittels Unterstellung eines tatsächlich nicht vorhandenen Einkommens (in Behördensprache: hypothetische Einkommen)..
Was in Sachen EL in der Schweiz abläuft, dürfen Schweizerinnen und Schweizer aus ihren Mainstream-Medien in der Regel nicht erfahren. Besonders nicht in Innerschwyz.
Nur eine Frage: Wie sind tausende von Gerichtsfällen pro Jahr möglich, wenn doch die IV/EL-Stellen angeblich so korrekt arbeiten?

Seit über 2 1/2 Jahren keine Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL)
In meinem Fall werden seit Dezember 2010 willkürlich keine Ergänzungsleistungen mehr ausbezahlt – trotz korrekt eingereichten Unterlagen. Mittels Einsprache gelangte die Sache zuerst an den Rechtsdienst der AKSZ, welcher in (…) Weise die Verfügung der Ausgleichskasse Schwyz schützte. Statt die verantwortliche EL-Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz für ihr willkürliches Verhalten zu massregeln, wurde die nachfolgende Verwaltungsbeschwerde lediglich in dem Sinne gutgeheissen, dass die AKSZ in der Sache neu zu verfügen habe (weil die zu Grunde gelegten Zahlen nachweislich falsch waren). (Urteil: VGE II 60 vom 26.9.11)

Bereits zwei EL-Anmeldungen abschlägig behandelt
Damit die Ausgleichskasse Schwyz zwischenzeitlich ja keine weiteren Ergänzungsleistungen (EL) auszahlen musste, verfügte sie Mitte 2012 (wiederum) falsch. Und so läuft dieses “Spiel” nun seit Monaten weiter. Trotz mehrfach ausgewiesener Bedürftigkeit. Ein Ende der Willkür- und Schikanpolitik ist nicht in Sicht.
Die einzige Neuigkeit: Ablehnende Verfügungen betr. Urs Beeler werden neu vom AKSZ-Chef Andreas Dummermuth höchstpersönlich unterzeichnet!

Im Endeffekt kommt es bei einer Behörde offensichtlich immer darauf an, mit wem man es zu tun hat
Mit korrekten, fairen und menschlichen Beamten gibt’s keine Probleme wie die Berechnung der KVG-Prämienverbilligung zeigt.

Dritte Anmeldung…
…zum Bezug von Ergänzungsleistungen (inkl. Beilagen 16 Seiten),
Dritte Anmeldung für Ergänzungsleistungen seit Dezember 2010 / Anmeldung z.H. Frau Gabriela Schnüriger / 25.6.2013, PDF 40 KB.

PS: Lediglich zum Nachdenken – die Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) verhindert seit über 2 1/2 Jahren eine korrekte Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) trotz ausgewiesener Bedürftigkeit!
Die Fürsorgebehörde Ingenbohl beschäftigt seit über 2 Jahren extra einen kostspieligen Honorar-Anwalt zur “Bekämpfung” von Fr. 75.- Netto-Sozialhilfe!
Weil in beiden Fällen Behörden sehr schlecht abschneiden, darf das Thema nicht publik werden. Zumindest nicht im Talkessel Schwyz…

Währenddem bei Novartis, UBS etc. im grossen Stil Abzockerei betrieben wird, wird bei der staatlichen Sozialversicherung bei den Ergänzungsleistungen (EL) ein 100%-IV-Rentner infolge Heirat auf Sozialhilfe abgestuft.
Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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