Bestätigung des Eingangs der Beschwerde gegen den Beschluss Nr. 24 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 25. Februar 2014 (Erhalt 5. März 2014) beim Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz
Die von Patrick Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales, vorgesehene Schikane betr. der Abwicklung des Krankenkassengeschäft (siehe sein Schreiben vom 30.1.14) kann klug umgangen werden, indem Leistungserbringer aufgefordert und ermahnt werden, ihre Rechnungen zur Bezahlung AUSSCHLIESSLICH DIREKT AN DIE KRANKENKASSE EINZUSENDEN. [Anmerkung: Beim Tiers Payant System rechnet der Leistungserbringer direkt mit der Krankenkasse ab.] Diese fordert beim Versicherten die Kostenbeteiligung ein.
Katja Battaglia von der Ärztekasse Zürich ignorierte sämtliche diesbezüglichen Aufforderungen und bekommt jetzt – selbstverschuldet – deswegen “Probleme”.
Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes in Sachen VB 85/2014 / 24.3.14, PDF 620 KB.

