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Antwort auf Schreiben Schertenleib “Rechtliches Gehör” vom 21.1.14 (Erhalt 22.1.14) / Anträge

Die Strategie der Fb Ingenbohl ist seit rund 7 Jahren bekannt und dieselbe: Es gilt irgend einen Vorwand zu (er)finden, um „legal” eine Kürzung auf ihre interne Mietzinsrichtlinie von Fr. 1’100.– vornehmen zu können. Budgetkürzungen bilden sozusagen den Kern der Ingenbohler Sozialhilfe.
Nun sind in meinem Fall aber auch gesundheitliche Bedingungen (MCS) betr. Wohnraum zu erfüllen. Diese konnten mit politischer Hilfe des Schwyzer Verwaltungsgerichts (vgl. Pass von Alt-Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin mit VGE III 2009 217 vom 24.2.10) und Fortsetzung des betreffenden Spielzugs durch seinen juristischen Ziehsohn, pardon Verwaltungsgerichtsvizepräsident Gion Tomaschett (VGE III 2013 117), insofern juristisch ausgehebelt werden, als dass es trotz den seit Jahren bekannten und unwiderlegbaren Arztzeugnissen (in welchen die Notwendigkeit von MCS-gerechtem Wohnraum medizinisch bestätigt und ebenso klar gefordert wird) auf wundersame Weise aber nicht mehr um MCS-gerechten Wohnraum geht, sondern dank etwas (mehr als nur) fragwürdiger Hilfe der involvierten Schwyzer Justiz nur noch um „Wohnraum gemäss Materialbericht von Architekt Benedict Steiner”. Als ob Baustoffe allein bei MCS massgeblich seien! (Was in Wirklichkeit zählt, ist möglichst saubere, schadstofffreie Luft!)

“Pro-Behörden-Rechtsprechung” erleichtert und sichert im Kt. Schwyz ein langes berufliches Richterleben.

Der bekannte Choreograf Bruce Darnell würde das, was hier insbesondere vom Schwyzer Verwaltungsgericht betr. MCS (MCS-gerechtem Wohnraum) juristisch passend (zu Gunsten der Fb Ingenbohl) zurechtgebogen wurde wohl mit dem Wort Lüge” plakativ umschreiben.

Duftstoff- und Schadstofffreiheit, möglichst geringe Belastung durch Elektrosmog, Lärm etc. – wo sind diese MCS-Prophylaxe-Kriterien geblieben?
Ich wiederhole: Sie wurden von einer gegenüber der Fb Ingenbohl politisch wohlgesonnen Justiz einfach mehr oder weniger ausgehebelt. Getreu dem Spruch: Was medizinisch nicht passt, wird juristisch (für die Behörde) passend gemacht.

Ist die Fb Ingenbohl nach diesem juristischen Trick nun am Ziel?
In einem hat sich jedoch der Ex-Verwaltungsgerichtspräsident mit seinem Steilpass (Materialfeststellung Zimmer “Seelisberg”) offensichtlich etwas verspekuliert – und ebenso der aktuelle Verwaltungsgerichtsvizepräsident Gion Tomaschett: Es ist in der Praxis nämlich gar nicht so einfach, ein äquivalentes Ersatzzimmer zum Zimmer “Seelisberg” zu finden! Und schon gar nicht zum geforderten Preis.

Wie auf die Behörden-Masche reagieren?
Ich fordere die Sozialbehörde der Gemeinde Ingenbohl in der Eingabe vom 27.1.14 einmal mehr auf, mir im Rahmen der persönliche Hilfe (§ 1 Abs. 2 lit. b ShG) bei der Wohnungssuche zu helfen und dabei dieselben Kriterien zu erfüllen, welche ich gegenüber der Behörde zu erfüllen habe. Kommt die Fb Ingenbohl resp. Sozialberatung dieser Forderung nicht nach, verletzt sie entweder ihre Mitwirkungspflicht oder aber sie selbst erbringt den praktischen Beweis, dass der gefordert Ersatzwohnraum materialmässig gar nicht zu finden ist und schon gar nicht zum geforderten Discountpreis von Fr. 1’100.–.

In diesem Zusammenhang sei einmal mehr daran erinnert…
….dass sich die Gemeinde Ingenbohl seit bald 7 Jahren weigert, das MCS-Wohnprojekt Innerschwyz des Vereins MCS-Haus zu unterstützen, welches duftstoff- und schadstofffreien Wohnraum zum IV/EL-Tarif vorsieht. Mit einem positiven Engagement der Gemeinde Ingenbohl hätte das Wohnproblem schon vor Jahren gelöst werden können (vgl. MCS-Wohnprojekt Zürich-Leimbach mit Unterstützung der Stadt Zürich.). Aber gegen Dummheit und negative Gesinnung im Talkessel Schwyz kämpfen selbst Götter vergebens.

Fazit
Dass die Wohnungsfrage seit gesamthaft bald 9 Jahren (Schwyz 2 Jahre, Ingenbohl 7 Jahre) ungelöst ist, daran sind die involvierten Sozialbehörden selber Schuld, weil sie für eine Lösung (MCS-gerechter Wohnraum!) bis heute nie Hand boten. (Die seinerzeitige Art der Berichterstattung des “Boten der Urschweiz” und “Blick” sowie heuchlerische Statements im Jahre 2007 durch Schwyzer Gemeinderäte trugen ebenfalls nichts Positives zur Lösung bei.)
Generell zeugt es von kompletter behördlicher Heuchelei, seit Jahren (Jahrzehnten?) auf Mietzinslimiten von Fr. 1’100.– zu pochen (Mietzinssteigerungen im zweistelligen Prozentbereich auf dem Wohnungsmarkt zu ignorieren!) und auf der anderen Seite solchen Günstig-Wohnraum als öffentliche Hand nicht selber anzubieten.
Antwort auf Schreiben Schertenleib “Rechtliches Gehör” vom 21.1.14 / Anträge / 27.1.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 14,6 MB.
Tipp: Lesen Sie unbedingt auch Seite 4: “Macht der Sanktions-Aufwand der Fürsorgebehörde Ingenbohl irgendwie Sinn?” (Fürsorge-Wahnsinn am Rechenbeispiel erklärt)

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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