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Korrekt hätte der “Bote”-Titel heissen müssen: “Ausgleichskasse muss Kosten für Diät bezahlen”, da Diätkosten in den Bereich Ergänzungsleistungen (EL) fallen 

Die spezielle Art der Berichterstattung des “Boten der Urschweiz”: Wenn Urs Beeler einen bahnbrechenden Sieg für sich (und vorliegend auch für andere hochgradig MCS-Betroffene) vor dem Schweizer Bundesgericht erzielt, bleibt dies ohne namentliche Nennung.
Der Erfolg vor Bundesgericht wurde ohne den Beizug eines Anwalts erzielt. MCS-Spezialist Dr. med. Martin H. Jenzer, Hergiswil NW, lieferte ein medizinisch fundiertes Arztzeugnis.

Prof. Dr. Werner Maschewsky.

Ich selbst baute meine Argumentation auf dem Buch von Prof. Werner Maschewsky “Handbuch Chemikalien-Unverträglichkeit MCS” sowie meinem persönlichen Erfahrungswissen betr. MCS sowie handfester Belege auf.

Das Handbuch Chemikalienunverträglichkeit (MCS) von Prof. Dr. Werner Maschewsky trug zum Erfolg vor dem Schweizer Bundesgericht bei.

Keine namentliche Nennung
Dass “Hotel-Urs” vor dem Bundesgericht gegen die Ausgleichskasse Schwyz obsiegte, schreibt der “Bote der Urschweiz” nicht. Denn dies würde dem seit Jahren systematisch aufgebauten Image eines Losers, erfolglosen Querulanten etc. komplett widersprechen.
So schreibt der “Bote” ohne namentliche Nennung: “Das Bundesgericht hat ein
Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts korrigiert und einem 45-jährigen Mann Ergänzungsleistungen zur Bezahlung seiner Diätkosten zugesprochen.”
Selbstredend brachte auch das nationale Boulevardblatt “Blick” nichts zu diesem Erfolg von “Hotel-Urs”.

 

Wann wäre eine namentliche Nennung erfolgt?
Hätte ich vor Bundesgericht in der Sache verloren, wäre der “Bote” mit Sicherheit mit der Schlagzeile gekommen: “Urs Beeler kämpfte für Diätkosten vor Bundesgericht – erfolglos”. Und im Beitrag würde stehen, dass ich bereits vor den Schranken des Verwaltungsgerichts, des Rechtsdienstes der AKSZ etc. verloren hätte.
Keine Phantasie: Jahre später versucht der durch unzählige Verfahren bekannte EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler den bahnbrechenden Bundesgerichtsentscheid via angeblich “notwendiger Neuverfügung” auszuhebeln. Darüber wird – selbstverständlich – der “Bote” nichts schreiben.
Bahnbrechender Sieg vor dem Schweizer Bundesgericht für schadstofffreie Bioernährung bei hochgradiger Chemikaliensensibilität (MCS): IV muss Kosten für Diät bezahlen / Bote 27.8.2008
, mit Anmerkungen in Rot, PDF 296 KB.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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