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Seit bald 3 Jahren immer noch keine Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) zur Deckung des Lebensbedarfs – Im Kontrast dazu der Spruch des Schwyzer Ständerats Peter Föhn im Schweizer Staatsfernsehen: “Hervorragendes Schweizer Sozialsystem”.

Nicht nur gegenüber der Gemeinde Ingenbohl, auch gegenüber der Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) wird die Mitwirkungspflicht in der Sache selbstverständlich erfüllt. So erhält diese nicht nur ein lückenlos ausgefülltes 4-seitiges EL-Antragsformular (seit Dezember 2010 das vierte), sondern darüber hinaus eine über 50 Seiten umfassende Beilage (angefangen bei Kopien von Steuererklärungen, Steuerrechnungen, Veranlagungsverfügungen, IV-Rentensteuerausweisen, Diätkosten-Zeugnis, Krankenversicherungs-Policen, Kontoständen, ausgewiesenen Mietkosten bis hin zu Ausbildungsbestätigungen).
Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung zur IV-Rente / 27.9.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 3,3 MB.
Ob das Gesuch jedoch gutgeheissen und nach bald 3 Jahren endlich wieder (wie es korrekt wäre) Ergänzungsleistungen (EL) zur Deckung des Lebensbedarfs ausbezahlt werden, kann aktuell niemand voraussagen.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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