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Nachfolgend wieder einmal ein Schertenleibscher “Drohbrief-Klassiker”

S. 1 des fürsorgebehördlichen Drohbriefes. Die Androhung von “Sanktionen” als Kern der Sozialpolitik der Gemeinde Ingenbohl. Vorliegend publiziert, damit Interessierte zumindest im Internet (da von der angepassten Lokalpresse totgeschwiegen) erfahren können, was heutzutage im Sozialhilfebereich des Kt. Schwyz tatsächlich abläuft.
S. 2 (gekürzt, weil unten leeres Papier).

Frage: Kämen hier die heutzutage populären Grundsätze der “häuslichen Gewalt” (ökonomische Gewalt, kein Geld mehr auszubezahlen; Entziehung von Lebensgrundlagen etc.) restriktiv ausgelegt zum Zug, wäre Schertenleib möglicherweise schon eingesperrt worden?

In der Sozialhilfe des Kt. Schwyz ist es üblich, dass Fürsorgeempfänger zum Sozialpsychiatrischen Dienst nach Goldau geschickt werden. Wäre es nicht mindestens ebenso hilfreich, wenn Beamte von Gemeinden, Bezirken und Kantonen dorthin geschickt würden?

Als Abteilungsleiter einer Sozialbehörde kann man hingegen behördlich drohen und nötigen. Das Amt gibt einem die Legitimation dazu.
In ein paar Jahrzehnten werden Soziologie– und Jurastudenden über dieses “Phänomen” Facharbeiten schreiben und man wird staunen, wie so etwas im Jahre 2014 (nicht 1914) möglich war.
Schreiben “Rechtliches Gehör” von Patrick Schertenleib an Urs Beeler / 28.2.14, PDF 5,0 MB.

[Anmerkung: Patrick Schertenleib wird als Leiter Soziales der Gemeinde Ingenbohl Jahre später zum Leiter der Abteilung Soziales des Kantons Schwyz aufsteigen. Ist das Zufall oder politisch so gewollt?]
Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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