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EMRK-Beschwerde gegen eine sozialversicherungsrechtliche Ungerechtigkeit 

Eine weiterer Fall von Schwyzer (Schweizer) Behördenabsurdität ist, dass im Falle einer Heirat die Ehefrau (statt wie bisher die Sozialversicherung im Rahmen der EL) für den invaliden Ehepartner finanziell aufkommen soll. Die Frage sei erlaubt: Wieso sollten in Zukunft überhaupt noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, wenn später im Falle eines Schadeneintritts (Invalidität) ohnehin der nicht-invalide Ehepartner an Stelle der EL finanziell aufkommen muss? Besteht der Hauptzweck der Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Praxis darin, die Ausgleichskasse-Verwaltungen zu finanzieren?

Konnten Sie zum Thema “hypothetische Einkommen” jemals etwas im “Bote der Urschweiz” lesen?

Sozialhilfe an Stelle von Ergänzungsleistungen (EL)
Mittellosen IV-Bezügern, welchen willkürlich die Ergänzungsleistungen gestrichen werden, bleibt heutzutage nichts anderes übrig als der Gang aufs Sozialamt. Das ist schikanierend und diskriminierend. Das Bundesgericht jedoch ist der Auffassung, dadurch würden einem IV-Rentner keine Rechtsnachteile entstehen.

Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der vorliegenden Fall besticht durch eine geradezu unglaubliche Willkür und Verletzung von mehreren EMRK-Konventionen (Art. 6 EMRK: Recht auf ein faires Verfahren; Art 12 EMRK: Recht auf Eheschliessung sowie Art. 14 EMRK: Diskriminierungsverbot). Seit weit mehr als 15 Monaten (Art. 13 EMRK: Recht auf wirksame Beschwerde) warte ich mittlerweile auf eine korrekte Auszahlung einer Verheirateten-EL, welche nach wie vor nicht in Sicht ist.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht in Strassburg.

Die diesbezügliche aktuelle Schweizer Rechtspraxis betr. Verheirateten-EL ist aus juristischer Sicht komplett schief und nach gesundem Menschenverstand beurteilt ein Skandal. Deshalb wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg eine Klage gegen die Ausgleichskasse Schwyz sowie die involvierten Gerichte eingereicht: Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg / 28.3.2012, PDF 22,8 MB.

Die Öffentlichkeit erfährt durch die Mainstream-Medien nicht, wie das “hervorragende Schweizer Sozialsystem” (Spruch von Alt-Ständerat Peter Föhn) in der Praxis funktioniert
Auch dieser Fall gehörte als Musterbeispiel in den Staatskundeunterricht jeder einheimischen Schule, damit zumindest die Jungen in diesem Land erfahren und lernen, wie die Schweiz resp. ihre Behörden tatsächlich funktionieren: EMRK-Beschwerde gegen die Ausgleichskasse Schwyz in der leicht gekürzten HTML-Version.
Kritik trifft einmal mehr aber auch das Bruhinsche Verwaltungsgericht, das schikanöse Behördenübungen wie sie die Ausgleichskasse Schwyz betreibt nicht rigoros abstellt, sondern indirekt mittels billigem Zurückweisen an die Verwaltung noch wohlwollend fördert. [> juristisch betrachtet “korrekt”, aus Sicht eines Betroffenen “falsch”] 
Dass Sie als Leser über solche Machenschaften in der regimetreuen Presse nichts erfahren, ist ein weiteres Indiz dafür, wie “krank” das heutige System ist.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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