Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 113/2014
Die Stellungnahme von RA Kessler enthält modulhafte Textwiederholungen. Streckenweise kann man seine Argumentation gar nicht ernst nehmen. Kessler behauptet: Wenn die AKSZ die Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) willkürlich einstelle, sei daran der Beschwerdeführer Urs Beeler schuld. Dass Kesslers Behauptung blanker Unsinn ist, geht bereits aus dem seinerzeitigen Verwaltungsgerichtsentscheid hervor, der mir in der Sache Recht gab: “Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, insoweit teilweise gutgeheissen, als der angefochtene Einspracheentscheid vom 22. Juni 2011 und die darin bestätigten EL-Verfügungen vom 23. und 25. November 2010 aufgehoben werden.”
Kesslers unsinnige Argumentation geht dann aber noch weiter, indem er behauptet, der Gemeinde Ingenbohl würde durch die Auszahlung von Sozialhilfe ein “Schaden” entstehen. Der einzige, tatsächliche finanzielle Schaden, der die Gemeinde Ingenbohl selbstverschuldet erleidet, dürften, die monströsen Honorar-Forderungen der beauftragten Honorar-Anwalts sein!

Kesslers Argumentation (auf Seite 4 des PDFs bzw. S. 3 seiner Vernehmlassung) mag vielleicht sozialversicherungsunkundige “Bote der Urschweiz”-Leser beeindrucken. Besagten Lesern sei jedoch erklärt, dass die Gemeinde Ingenbohl die geleistete Bevorschussung bei der Ausgleichskasse Schwyz später zurückfordern kann. Was sie jedoch von der AKSZ garantiert nicht zurückbekommen wird, sind die Anwaltskosten für RA lic. jur. Alois Kessler.
Kessler ergibt sich in pompösen Formulierungen betr. angeblichem Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht und verschweigt selbstverständlich, wieso die Standortgespräche der Sozialberatung nicht (mehr) wahrgenommen werden: Aus PROTEST gegen die jahrelange Ablehnungs-, Schikane, Kürzungs- und Sanktionspolitik der Gemeinde Ingenbohl.

RA Kessler: “Es ist der Sozialhilfeempfänger, welcher zur Mitwirkung verpflichtet ist und nicht die Behörde!”
Kessler kritisiert, ich würde “Betreuungsgespräche” der Sozialberatung ablehnen. Ja, das tue ich, weil ich über bald 10 Jahre Sozialhilfeerfahrung verfüge und die heuchlerische und verlogenen Fürsorgepolitik der Gemeinde Ingenbohl kenne. (Statt das Hauptproblem MCS-gerechter Wohnraum lösen ein jahrelanger, sinnloser Abnützungskrieg.)
Der Honorar-Anwalt in seiner Vernehmlassung auf Seite 6 oben: “Richtig ist, dass wohl niemand in der Gemeinde Ingenbohl in allzu grosse Trauer fallen würde, wenn Herr Beeler in eine andere Wohngemeinde umziehen würde (…).” Ja, gut. Aber wenn man mich (zumindest von Behördenseite) nicht mag, wieso werde ich dann noch ständig zu Gesprächen auf der Sozialberatung Ingenbohl eingeladen?
Auf Seite 7 unten kommt Kessler zur interessanten Einsicht, dass die Gemeinde Ingenbohl möglicherweise gar keine Sozialhilfe (mehr) leisten müsste, wenn die Ausgleichskasse Schwyz korrekt Ergänzungsleistungen (EL) auszahlen würde!
Auf Seite 8 oben geht’s dann aber wieder weiter mit Heuchelei: Die Fb Ingenbohl kürzt und kürzt (seit 3 Jahren unter das absolute Existenzminimum!) – schuld an der von der Behörde selbst geschaffenen wirtschaftlichen Situation/Notlage sollen dann aber die Bedürftigen selbst sein! (Der künstliche Versuch einer Fürsorgebehörde Ingenbohl bzw. des dafür extra engagierten Honorar-Anwalts, einen IV-Rentner von EL- künstlich auf Sozialhilfe-Niveau abzustufen, ist geradezu grotesk!)
Auf Seite 9: Ob Billig-Wohnungen auch den Erfordernissen des Materialberichts von ETH-Architekt Benedict Steiner erfüllen, diese Kernfrage übergeht der Honorar-Anwalt tunlichst…
Vernehmlassung RA lic. jur. Alois Kessler in Sachen VB 113/2014 / 25.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 23.9 MB.

