Bei einer korrekt funktionierenden Behörde wäre ein Einschlagen des Rechtsweges obsolet
Dummermuth (siehe nochmals sein Schreiben vom 24.1.12, Ausgleichskasse Schwyz Geschäftsstellenleiter Andreas Dummermuth erwägt Strafanzeige / 24.1.12, PDF 372 KB) hat offensichtlich eine eigene Auffassung von korrekt funktionierenden Behörden. Wenn man mit einem Entscheid nicht zufrieden sei, könne man ja den Rechtsweg einschlagen. Was der Geschäftsstellenleiter der AHV/IV/Ausgleichskasse Schwyz nicht begriffen hat: Würden Behörden bereits auf der untersten Ebene korrekt funktionieren, wäre ein Weiterzug gar nicht notwendig.

Behörden sorgen dafür, dass die eigene Verwaltung beschäftigt ist
Das heutige System jedoch ist bewusst so ausgelegt (dazu das treffende Zitat von Franz Müller, Seewen: “Es geht darum, dass Beamte beschäftigt sind.”), dass man wie im Falle der Ausgleichskasse Schwyz an einer korrekten Veranlagung gar nicht interessiert ist und – zur reinen Verfahrensverzögerung und Schikane – statt richtige Zahlen eigene, frei erfundene einsetzt. Dies mit dem (ich wiederhole) Hinweis, wenn der Betreffende damit nicht einverstanden sei, könne er ja den Rechtsweg einschlagen.
Das heutige System belohnt solches Verhalten einer Ausgleichskasse Schwyz, indem das willkürliche Erfinden von nicht vorhandenen Einkommen (trotz späterem Unterliegen vor Gericht) nicht einmal mit der Auferlegung von Verfahrenskosten sanktioniert wird (Stichwort “Mutter Teresa”). Fehlbare Beamte werden nicht zur Rechenschaft gezogen. Und dann sind Behörden und Justiz überrascht und “empört”, dass sie kritisiert werden.

Fehlbare Beamte öffentlich kritisieren: Ja oder nein?
Noch zum dummermuthschen Einwand, es gehe nicht an, dass Beamte an den Pranger gestellt würden: Man kann die gesamte Homepage www.urs-beeler.ch kontrollieren: Kein Mensch wird an den Pranger gestellt, der es nicht verdient!
Es wird nicht “querulatorisch kritisiert”, sondern es wird gezielt das kritisiert, was zu kritisieren berechtigt und notwendig ist.
Wenn man sieht, was sich die Ausgleichskasse Schwyz zum Teil leistet, dann ist der Spruch Dummermuths, “Beamte würden nur ihre Pflicht tun”, der Ablenkung dienender Hohn. Auf derartige Sprüche fallen vielleicht noch ein paar Naive, Gutgläubige herein, aber nicht solche, welche die (dokumentierte!) behördliche Realität kennen.
Ziel meiner Kritik ist nicht “Kritik der Kritik willen”, sondern sind korrekt funktionierende Behörden. Davon sind wir heutzutage im Kt. Schwyz leider z.T. noch kilometerweit entfernt (wie die Homepage dokumentiert).

